Vorlage - VO/2023/11941  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 für die Planung und vorbereitende Maßnahmen für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Lübecker Schulgebäuden sowie Aufnahme der Maßnahme in den investiven Haushaltsplan 2024
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Scharp, Marco
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.03.2023 
83. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Im Haushaltsjahr 2023 werden für das Projekt „PV-Anlagen auf Lübecker Schulen“ gem. § 82 (I) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Haushaltsmittel in Höhe von 243.000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel erfolgt aus dem Bereichsbudget des Gebäudemanagements.

 

Darüber hinaus werden für die Vergaben von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000 EUR übertragen, die dann im Haushaltsjahr 2024 kassenwirksam werden. 

 

r das Haushaltsjahr 2024 werden für die Ausführung der erforderlichen Baumaßnahmen insgesamt 1.353.000 EUR in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Vorlage erzeugt keine unmittelbaren

Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Der Einsatz regenerativer Energien durch den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen trägt zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen bei. Sie sind ein Beitrag zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele. 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2022 SB 3 - 19/202 trat die Richtlinie zur Umsetzung des Landesprogramms des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen in Kraft.

 

Mit diesem Förderprogramm wird die Hansestadt Lübeck bei der Durchführung eigener Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele unterstützt, indem Treibhausgasemission reduziert und der Einsatz regenerativer Energien gefördert wird.

 

Nach interner Sondierung und Abklärung zu den für das Förderprogramm in Frage kommenden Schulstandorten hat das GMHL am 29.09.2022 insgesamt 17 Maßnahmen zum Aufbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) angemeldet. Kriterien für die Auswahl der Schulstandorte sind die statische Eignung und der bauliche Zustand der Dachflächen sowie die Ausrichtung der Gebäude für einen optimalen Stromertrag. Am 09.11.2022 erhielten das GMHL die Mitteilung, dass alle 17 Maßnahmen in die Budgetliste des Fördergebers aufgenommen wurden. Damit sind die darin benannten Fördermittel für die Hansestadt Lübeck reserviert und es kann in der nächsten Stufe für jede Maßnahme bis spätestens zum 30.11.2023 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden.

 

Der vom Fördergeber vorgegebene Rahmen bedingt, dass im Jahr 2023 Investitionsmittel für Planungsleistungen und vorbereitende Maßnahmen benötigt werden, genaueres ergibt die weitere Planung. Der Aufbau der PV-Anlagen selbst würde im Jahr 2024 erfolgen.

Details zu den Schulstandorten, Gesamtkosten der Maßnahmen, Förderbudget sowie angenommene Eigenmittel in den Jahren 2023 und 2024 sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Zwei geförderte PV-Maßnahmen sollen im Rahmen von bereits lfd. Investitionsmaßnahmen realisiert werden.

 

 

 

Kostendeckung:

 

Die benötigten Haushaltsmittel i. H. v. 243.000 EUR werden im Rahmen des Investitionshaushalts 2023 aus dem Bereichsbudget des Gebäudemanagements gedeckt.

 

Verpflichtungsermächtigungen (VE) i. H. v. 1.200.000 EUR werden aus den Produktsachkonten 111029 598 7851000 GGS St.-Jürgen, Herrichtung Interim Schule mit 1.000.000 EUR und aus 111029 541 7851000 Schule am Stadtpark, Herrichtung Ganztag mit 200.000 EUR veranschlagt. Die geplanten VE aus diesen Projekten werden aufgrund von Verschiebungen erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt und stehen damit für die Planung und den Aufbau der PV-Anlagen zur Verfügung.

So wird die zukünftige Interim-Schule am ehemaligen Standort der GGS St.-Jürgen in der Kalkbrennerstraße zunächst auf unbestimmte Zeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt, wodurch sich die Sanierung der Schulgebäude verschiebt. Zur Herrichtung der Schule am Stadtpark stehen 2,4 Mio. EUR an VE in 2024 zur Verfügung. Eine Abgabe von 200.000 EUR führt aus heutiger Sicht zu keiner Gefährdung des Projektablaufes.

 

Die Mittelbereitstellung i. H. v. insgesamt 1.353.000 Euro erfolgt nach Beschlussfassung aus der Haushaltsplanung 2024 über die Produktsachkonten des Gebäudemanagements. Zusammen wird ein Betrag mit den außerplanmäßig in 2023 bereitzustellenden Mitteln von insgesamt 1.596.000 Euro erforderlich.


 


Anlagen