Vorlage - VO/2023/11863  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.09.2023 
1. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" (konstituierende Sitzung) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.09.2023 
2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I - Satzungstext der Änderungssatzung
Anlage II - Synopse und Begründung im Einzelnen
Anlage III - Satzungstext mit 1. Änderungssatzung
Anlage IV - Kalkulation (mit Erläuterungen)

Beschlussvorschlag

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde wird in der Fassung der Anlage I beschlossen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Kurabgabe bis zur Vollendung des 18. Le-bensjahres und von der Strandbenutzungs-gebühr bis zur Vollendung des 16. Lebens-jahres befreit.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

-

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe unten / Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

-

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 


Begründung

Die bestehende Satzung ist auf Grund von vier Handlungsfeldern anzupassen:

 

1. Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein (KAG)

2. Bezahlung von Strandbenutzungsgebühr / der Strandkarte mittels Mobiltelefons

3. Verpflichtende Abwicklung der Kurabgabe über den onlinemeldeschein ostseecard

4. Allgemeine Anpassungen und Änderungen

 

 

Zu 1.:

Der Landtag hat am 04. Mai 2022 ein Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein beschlossen. Im Bereich der Kurabgabe wurden hierbei u. a. die Erhebungsmöglichkeiten für die Gemeinden erweitert. Die auf dieser Basis geplanten Änderungen und deren Begründung im Einzelnen werden in der Synopse dargestellt.

 

Zu 2.:

Im Prozess der Digitalisierung spielt auch der bargeldlose Zahlungsverkehr eine entsprechende Rolle. Bei der Erhebung der Strandbenutzungsgebühr / Strandkarte hat sich gezeigt, dass neben den Strandkarten-Automaten und den Strandkorbvermietungen auch der Bedarf einer bargeldlosen Zahlung über einen digitalen Zahlungsweg besteht. Hierzu ist die Möglichkeit für die Entrichtung über einen bargeldlosen Zahlungsweg in der Satzung zu schaffen.

 

Zu 3.:

Zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen nutzt der Kurbetrieb Travemünde seit 2020 zur Vereinfachung des Verfahrens zur Abrechnung, Abführung und Nachweisung der Kurabgabe im Seeheilbad ein Online-Abrechnungssystem. Das bestehende System ist in der Saison 2023 um die digitale ostseecard erweitert worden. Nach einer mehrjährigen Übergangszeit soll die digitale Meldung für alle Wohnungsgeber:innen zum 01.01.2025 verpflichtend sein.

 

Zu 4.:

Neben verschiedenen redaktionellen und klarstellenden Änderungen wird hier u. a. der automatische Höchstbetrag der Kurabgabe herausgenommen und durch eine neue Regelung (siehe Synopse) ersetzt.

 

Die Begründung zu den konkreten Änderungen am Satzungstext erfolgt in der Anlage II.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Strandbenutzungsgebühr

Die Strandbenutzungsgebühr wird durch die Änderung nicht erhöht, Mehreinnahmen entstehen hieraus nicht. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Benutzungsgebühr dar:

 

 

Kalenderjahr

Aufwendungen Strand in EUR

Erlöse

Strand in EUR

Unterdeckung

in EUR

Kostendeckungsgrad in %

2016

1.114.673

887.517

-227.156

79,62

2017

1.314.633

904.768

-409.865

68,82

2018

1.288.542

1.100.132

-188.410

85,38

2019

1.535.553

1.317.932

-217.621

85,83

2020

1.603.457

1.438.934

-164.523

89,74

2021

2.023.751

1.444.470

-579.281

71,38

2022

1.796.947

1.647.942

-149.005

91,71

 

Kurabgabe

Die Kurabgabe wird durch die Änderung nicht erhöht, Mehreinnahmen entstehen hieraus nicht. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Kurabgabe dar:

 

Kalenderjahr

Aufwendungen Kurtaxleistungen

in EUR

Erlöse

Kurtaxleistungen

in EUR

Unterdeckung

 

in EUR

Kostendeckungsgrad in %

2016

1.799.868

1.465.766

-334.102

81,44

2017

2.148.590

1.722.997

-425.593

80,19

2018

2.295.123

1.784.817

-510.306

77,77

2019

2.479.158

1.969.580

-509.577

79,45

2020

2.350.094

1.785.902

-564.192

75,99

2021

2.558.104

2.367.602

-190.501

92,55

2022

2.848.104

2.795.776

-52.328

98,16

 


Anlagen

I   - Satzungstext der Änderungssatzung

II  - Synopse und Begründung im Einzelnen 

III - Satzungstext mit 1. Änderungssatzung

IV - Kalkulation (mit Erläuterungen)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage I - Satzungstext der Änderungssatzung (88 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage II - Synopse und Begründung im Einzelnen (225 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage III - Satzungstext mit 1. Änderungssatzung (567 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage IV - Kalkulation (mit Erläuterungen) (107 KB)