Vorlage - VO/2022/11599  

Betreff: 380 kV Höchstspannungsleitung Lübeck - Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
05.12.2022 
77. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

 

Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung wurde das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) geändert, da durch den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien Anpassungen im bestehenden Stromnetz erforderlich sind. Der Gesetzgeber legt im BBPlG verbindlich fest, welche Ausbaumaßnahmen für das zukünftige Stromnetz durchgeführt werden müssen. Erstmals wurde das Vorhaben Nr. 84 „chstspannungsleitung Lübeck Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ in das BBPLG aufgenommen. Die Inbetriebnahme der 380 kV Freileitung ist nach dem aktuellen Planungsstand für 2032 anvisiert.


 


Begründung

 

Im Bundesbedarfsplangesetz werden keine Aussagen zu konkreten Trassenverläufen getroffen, sondern ausschließlich Anfangs- und Endpunkte von Leitungen definiert. Der Anfangspunkt der geplanten 380 kV Leitung ist das Umspannwerk Lübeck auf dem Gemein-degebiet von Stockelsdorf und der Endpunkt liegt im Süden vom Herzogtum-Lauenburg an der Elbe. Die konkrete Trassierung zwischen diesen beiden Punkten wird erst in den nachgelagerten Planungsverfahren (ggfs. Raumordnungsverfahren/Planfeststellungverfahren) festgelegt. Voraussichtlich wird den formellen Planverfahren ein informelles Dialogverfahren vorgeschaltet, an dem sich auch die Hansestadt Lübeck einbringen kann.

 

Das Vorhaben Nr. 84 wird entsprechend dem Stand der Technik für 380 kV Drehstromleitungen als Freileitungen mit Masthöhen von rd. 60 m konzipiert. Der Einsatz von Erdkabeltechnik ist für das Vorhaben nicht vorgesehen.

 

Die Pilotprojekte, bei denen ausnahmsweise die Erdkabeltechnik „auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten“ zum Einsatz kommen kann, werden im BBPlG abschließend definiert.

 

Zudem werden in § 4 BBPlG die Auslösekriterien (bspw. Abstand zur Wohnbebauung, Naturschutz, etc.) festgelegt, in welchen Teilabschnitten ein Erdkabel zum Einsatz kommen kann. Denkmalpflegerische Belange, wie bspw. die Sichtachsen auf das UNESCO-Welterbe „becker Altstadt“, werden als Auslösekriterium nicht berücksichtigt.

 

Anders als bei Gleichstromleitungen entspricht die Erdverkabelung bei Drehstrom Höchstspannungsleitungen nicht dem Stand der Technik. Zudem ist der Einsatz der Erdkabeltechnik sowohl bei der Herstellung als auch bei der Wartung erheblich teurer. Die Entscheidung, ob eine Leitung als Pilotprojekt in das BBPlG aufgenommen wird, ist keine Frage der Netzstabilität, sondern ausschließlich eine politische Entscheidung auf Bundesebene.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht nicht fest, inwiefern die Hansestadt Lübeck überhaupt durch die 380 kV Leitung betroffen sein wird. Die Verwaltung hat jedoch bereits Kontakt zu den zuständigen Bundestagsabgeordneten aufgenommen, um die Möglichkeiten für raumverträgliche Lösungen zu erörtern. Im Bauausschuss wird über den Planungsstand des Vorhabens und über mögliche Betroffenheiten der Hansestadt Lübeck fortlaufend berichtet.

 

 

Quelle Netzentwicklungsplan 2021 - 2035

 


 


Anlagen