Vorlage - VO/2022/11559
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich per Kostenbeteiligung bei dem Bauvorhaben Hüxtertorallee Regenwasserumschluss und dem Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage an der Maßnahme der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu beteiligen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Arbeitsblatt DWA A102 | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Baustellenbedingte Emissionen |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) planen die Trennung von Regenwasser und Mischwasser (Regenwasserumschluss) in der Hüxtertorallee.
In der Straße Hüxtertorallee im Bereich des Mühlentorplatzes verläuft die Bestands-Trasse der Regenwasserentwässerung im Gehwegbereich und entwässert derzeit in das vorhandene Mischwassersystem. Dadurch wird bei Niederschlagsereignissen der Regenüberlauf in der Bismarckstraße durch die Einleitung des Regenswassers (RW) aus der Hüxtertorallee belastet.
Im Bestands-Regenwasserkanal entwässern insgesamt sechs Straßeneinläufe der Hüxtertorallee und ein Regenfallrohr des Grundstücks Hüxtertorallee 22 (Eigentümer: Bereich Stadtgrün und Verkehr), welches sich am südlichen Ende der geplanten Maßnahme befindet. Nach umfangreichen Abstimmungsrunden mit verschiedenen Bereichen der Hansestadt Lübeck (UNB, Stadtgrün und Verkehr, Straßenverkehrsbehörde) bezüglich einer geänderten
Trassenführung des Regenwasserkanals planen die EBL die Erneuerung der Regenwasserentwässerung in der Straßenverkehrsfläche der Hüxtertorallee. Die Grünflächen sollen zur Schonung der Vegetation nicht genutzt werden und in den befestigten Nebenflächen reicht der Platz nicht aus. Das geplante Regenwassersystem wird an den DN 1200 Regenwasserkanal von der Ratzeburger Allee kommend angeschlossen.
Aufgrund der Einleitung von RW in das Mischwassersystem wurde diese Maßnahme als
Beschleunigungsmaßnahme zur Mischwasserfreiheit mit der Unteren Wasserbehörde Lübecks in dem Masterplan Stadtentwässerung aufgenommen und soll für die Entlastung des Regenüberlaufes in der Bismarckstraße sorgen. Hinzu kommt, dass nach dem § 55 WHG RW nicht in Schmutzwasser abgeleitet werden soll. Darüber hinaus wurde bei der Bestandserfassung durch eine Kamerabefahrung der sehr schlechte Zustand des Regenwasserkanals detektiert.
Im Rahmen dieser Leitungserneuerung sind neue technische Regelwerke zu beachten, in diesem Fall ist die neue DWA A102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“ anzuwenden. Im Ergebnis der Kategorisierung nach der oben genannten Richtlinie ist die Straßenverkehrsfläche (Hauptstraße) in die Belastungsklasse 3 einzuordnen und damit eine Regenwasserbehandlungsanlage verpflichtend. Diese Anlage stellt sicher, dass kein eventuell verunreinigtes Wasser durch z. B. Öl, Reifenabrieb, etc. direkt in den Vorfluter (Gewässer) geleitet wird. Durch einen Leichtstoffabscheider in dieser Anlage wird entsprechendes verunreinigtes Wasser zurückgehalten.
Dazu erfolgte bereits eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Lübeck.
In nördlicher Richtung vom Anschlusspunkt des DN 1200 Regenwasserkanal sollen drei Haltungen (Leitungsabschnitt zwischen zwei Schächten) sowie drei Schächte neu gebaut werden, an denen drei Straßeneinläufe anschließen. Diese Leitungserneuerung dient ausschließlich der Straßenentwässerung. Weiterhin müssen drei bereits vorhandene Straßeneinläufe aufgrund des schlechten baulichen Zustandes erneuert werden.
Es besteht daher eine Pflicht zur anteiligen Übernahme der Kosten durch den Straßenbaulastträger (Bereich Stadtgrün und Verkehr) für die Regenwasser-Behandlungsanlage, welche aufgrund der Belastungskategorie 3 der Hauptverkehrsstraße notwendig ist. Die Straßenentwässerung ist Teil der Aufgabe des Straßenbaulastträgers, also des Bereichs Stadtgrün und Verkehr, da die Entwässerungsanlagen Teil der öffentlichen Straße sind. Daher sind die Kosten für die Straßenentwässerung nicht beim Abwasserbeseitigungspflichtigen (EBL) gebührenfähig und können nicht von den EBL übernommen werden, sondern sind vom Bereich Stadtgrün und Verkehr zu erstatten. Die Kosten sind nach den tatsächlichen Kosten abzurechnen. Hierbei werden ausschließlich die Baukosten angesetzt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich ca. auf 730.000 € brutto und davon entfallen ca. 472.000 € auf die Straßenentwässerung, die vom Bereich Stadtgrün und Verkehr zu tragen sind.
Vorläufige Berechnung:
Anzunehmende Kosten für den Bereich Stadtgrün und Verkehr aufgrund der erstellten
Kostenschätzung nach dem derzeitigen Planungs- sowie Informationsstand vorerst als prozentualer Anteil:
- Baustelleneinrichtung/Verkehrssicherung 60.000 €
- Wasserhaltungsmaßnahmen 27.000 €
- Regenwasserleitungen 207.000 €
- Regenwasserbehandlungsanlage 77.000 €
- Straßenbauarbeiten 51.000 €
- Allgemeine Leistungen 50.000 €
Gesamtkosten brutto 472.000 €
In einer gemeinsamen Abstimmung wurden die Rahmenbedingungen bereits ausführlich zwischen den EBL und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr erörtert.
Die Maßnahme beginnend am Mühlentorplatz bis Höhe Schillerstraße soll zwischen Januar 2023 und April 2023 zur Ausführung kommen. Sie wurde durch die Leitstelle Verkehrsflussmanagement unter Berücksichtigung der verkehrlichen Aspekte und der umliegenden Maßnahmen koordiniert.
Kosten/Finanzierung:
Der Kostenanteil der Hansestadt von derzeit geschätzten 470.000 € ist im Produktsachkonto „Maßnahmenbeteiligung Dritter“ für das Jahr 2023 enthalten.
- Produktsachkonto 541001 720 7852000 Beteiligung an Maßnahmen Dritter
Die Kostenübernahmeerklärung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB) |