Vorlage - VO/2022/11550
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich bei der Nacherschließung des Ortsteils Niederbüssau an der Maßnahme der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu beteiligen. Im Zuge der Nacherschließung soll eine komplette Fahrbahnsanierung für die Straßen „Stegelkoppel und Butenhof“ erfolgen.
Verfahren
| ||||||||
|
|
| ||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||
| ||||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
|
| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
|
| § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) | ||||||
|
|
| ||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
|
| baustellenbedingte Emissionen |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) planen die Nacherschließung des Ortsteils Niederbüssau zwischen der Kronsforder Landstraße und des Elbe-Lübeck-Kanals.
Gemäß den Asphaltuntersuchungen an 19 Sondierpunkten aus dem Jahre 2009, verteilt über den gesamten Ortsteil, wurden Asphaltstärken von 3 bis 12 cm festgestellt. Der größte Anteil liegt jedoch bei 3 bis 6 cm Asphaltdicke, sodass an keiner Stelle ein ausreichender Regelaufbau vorgefunden wurde. Das Schadenbild der einzelnen Straßen ließ dies bereits im Vorwege vermuten.
Der Zustand der Asphaltoberflächen ist im Großteil als brüchig zu bezeichnen, sodass es durch die Herstellung von Baugruben zur Nacherschließung zu fortschreitenden Abbrüchen der Asphaltfläche kommen wird.
Die Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, den Bereich des Rohrgrabens entsprechend den anerkannten Regeln der Technik gem. den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RSTO) wiederherzustellen.
Unter Berücksichtigung der Zustände und Stärken der vorgefundenen Asphaltbefestigungen ist es eine sehr gute Gelegenheit und ein großer Gewinn für den Ortsteil Niederbüssau, wenn es hier im Rahmen einer Kostenbeteiligung zwischen den EBL und dem Straßenbaulastträger – Bereich Stadtgrün und Verkehr (SuV) zu einer gemeinsamen Maßnahme kommt.
Die Fahrbahnen würden in diesem Falle flächig mit einem geeigneten Aufbau gemäß RSTO erneuert und die Kosten entsprechend der nachfolgenden Erläuterung zwischen den Entsorgungsbetrieben und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr aufgeteilt werden.
In einer gemeinsamen Abstimmung wurden die nachfolgende Rahmenbedingungen bereits ausführlich zwischen den EBL und SuV erörtert.
Die Verwaltung hat die Chance aufgrund des enormen Mehrwerts für die Bürger:innen mit Blick auf die Kosten und die baustellenbedingten Einschränkungen erkannt und möchte das Projekt als Beteiligungsmaßnahme mit den Entsorgungsbetrieben umsetzen.
Im Folgenden werden Ausführungsdetails der einzelnen Abschnitte, mögliche Zuständigkeiten und Kostenverteilungen vorgestellt:
1. Stegelkoppel – Bereich von HN 6 bis HN 24
Bauklasse (BK) 0,3: Frostschutzschicht (FSS) 28 cm, Schottertragschicht (STS) 15 cm, Asphalttragschicht (ATS) 8,5 cm, AB 3,5 cm, Breite 3,5 m, vorh. Asphaltfläche: 931 m²
Die vorhandene Asphaltbefestigung ist überwiegend 3 cm stark.
EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung auf ganzer Breite, Einbau von Frostschutzschicht (FSS) + Schottertragschicht (STS) im Rohrgraben, Einbau einer Asphalttragschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig, Herstellung von Grabenüberlaufschächten
SuV: Auskofferung und Entsorgung Boden außerhalb der Rohrgräben, Einbau von (FSS) + STS außerhalb der Rohrgräben, Einbau einer Asphaltdeckschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig (ca. 250 m), Herstellung der Straßenseitengräben, wenn keine vorhanden sind bzw. Profilierung vorhandener Gräben mit Bodenentsorgung
2. Stegelkoppel – Bereich von HN 6 bis HN 1 (Wendehammer)
BK 0,3: FSS 28 cm, STS 15 cm, ATS 8,5 cm, AB 3,5 cm, vorh. Asphaltfläche: 1.490 m²
Die vorhandene Asphaltbefestigung ist zwischen 10 und 12 cm stark.
EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung auf ganzer Breite, ohne die Fläche östlich des Baumdenkmals, Einbau von FSS + STS in den Rohrgräben, Einbau von Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig, Herstellung von Grabenüberlaufschächen
3. Butenhof – Bereich von Stegelkoppel HN 2 bis Butenhof HN 20
BK 0,3: FSS 28 cm, STS 15 cm, ATS 8,5 cm, AB 3,5 cm, vorh. Asphaltfläche: 690 m²
Die vorhandene Asphaltbefestigung ist zwischen 3 und 5 cm stark.
EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung auf ganzer Breite, Einbau von FSS + STS im Rohrgraben, Einbau einer Asphalttragschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig, Herstellung von Grabenüberlaufschächten
SuV: Auskofferung und Entsorgung Boden außerhalb der Rohrgräben, Einbau von (FSS) + STS außerhalb der Rohrgräben, Einbau einer Asphaltdeckschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig (ca. 145 m), Profilierung vorhandener Gräben mit Bodenentsorgung, zusätzlicher Straßenablauf vor der Einfahrt HN 28, Erneuerung eines Straßenablaufes Abzweigung Butenhof in der Asphaltfläche
4. Butenhof – Bereich von HN 20 bis HN 1 (Kronsforder Landstraße)
BK 0,3: FSS 28 cm, STS 15 cm, ATS 8,5 cm, AB 3,5 cm, Asphaltfläche: 1.365 m²
Die vorhandene Asphaltbefestigung ist zwischen 4 und 8 cm stark.
EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung zu 50 %, Einbau von FSS + STS im Rohrgraben, Übernahme von Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht zu 50 %, Bankettherstellung einseitig
SuV: Auskofferung und Entsorgung Boden außerhalb der Rohrgräben, Einbau von (FSS) + STS außerhalb der Rohrgräben, Übernahme von Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht zu 50 %, Bankettherstellung einseitig (ca. 330 m), Profilierung vorhandener Gräben mit Bodenentsorgung
Um Kosten zu sparen, ist es vorgesehen, sofern auf Höhe der Frostschutzschicht (FSS) ein ausreichend tragfähiger und frostsicherer Boden angetroffen wird, auf die Frostschutzschicht außerhalb der Rohrgräben zu verzichten.
Die Maßnahme soll im Frühjahr 2023 begonnen und 2024 abgeschlossen werden. Eine entsprechende Information an die Anlieger zur Verkehrsführung und der Erreichbarkeit der Grundstücke wird rechtzeitig erfolgen.
Kosten/Finanzierung:
Der Kostenanteil der Hansestadt von derzeit geschätzten 350.000 Euro ist im Produktsachkonto „Maßnahmenbeteiligung Dritter“ für das Jahr 2023 enthalten.
- Produktsachkonto 541001 720 7852000 Beteiligung an Maßnahmen Dritter
Die Kostenübernahmeerklärung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (106 KB) |