Vorlage - VO/2022/11494  

Betreff: Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" für den Teilbereich Kücknitz/Roter Hahn
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matthießen, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
07.11.2022 
75. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.11.2022 
71. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Interfraktioneller Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen CDU + SPD: Haushaltsbegleitbeschlusss zu VO/2021/10329 - Haushalt 2022 (VO/2021/10329-01-01)

Punkt ‚5.1 Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“r den Teilbereich Kücknitz/Roter Hahn.

 

Die HL beantragt Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“r eine Programmteilnahme in 2023-2027 für den Teilbereich Kücknitz/Roter Hahn.

r die erforderliche Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (gem. § 141 BauGB) für die Gesamtmaßnahme Kücknitz/Roter Hahn werden 2022 im Haushalt 400.000 € eingestellt.

r die Programmteilnahme in 2023-2027 wird der erforderliche kommunale Eigenanteil aus dem Haushalt 2023 und Folgende geordnet."

 


 


Begründung


 

Nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFr SH 2015) Punkt C 1.1.1 ist die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm durch die Gemeinde beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) - Referat Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht, Baukultur zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessenbekundung und Antragstellung). Das MIKWS fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Der Fördermittelgeber hat zurückgemeldet, dass ein Interessensbekundungsverfahren aktuell nicht vorgesehen ist. Das Land SH sieht mit den bestehenden und in der Untersuchung befindlichen Gesamtmaßnahmen den finanziellen Rahmen der Städtebauförderung gegenwärtig ausgeschöpft und ist bestrebt, zunächst die laufenden Maßnahmen zu begleiten.

 

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass in den kommenden zwei, drei Jahren eine weitere Programmaufnahme für die Hansestadt Lübeck wie für andere Städte in SH nicht realisierbar ist. Hierzu müsste ein Interessensbekundungsverfahren des Landes abgewartet werden. Die Hansestadt Lübeck kann aktuell offensichtlich nicht von selbst eine Aufnahme anstoßen.

 

Dies bedeutet, dass für den Stadtteil Kücknitz eine Aufnahme zumindest kurzfristig nicht möglich und auch die Beauftragung einer Voruntersuchung aus städtischen Haushaltsmitteln derzeit nicht zielführend ist. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die bestehenden Personalkapazitäten bereits mit der Betreuung der bestehenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen der Hansestadt Lübeck ausgelastet sind.

 

 

 


Anlagen