Vorlage - VO/2022/11360  

Betreff: Travemünder Woche - Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.09.2022 
33. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
22.09.2022 
27. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Travemünder Woche - Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck+Anlagen
Anlage 2: Finanzielle Auswirkungen 11360

Beschlussvorschlag

 

  1. Das Rahmenkonzept „Travemünder Woche“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird mit der stufenweisen Umsetzung der im Rahmenkonzept hinterlegten Maßnahmen beauftragt, soweit sie in die gesamtstädtische Verantwortung fallen, beginnend mit der Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen.

 

  1. Die Lübeck und Travemünde Marketing (LTM) wird mit der Umsetzung des Handlungsfeldes 2 Marketing & Kommunikation gemäß Rahmenkonzept beauftragt. Der LTM werden dafür im Jahr 2023 bis zu 193.300 EUR netto als Fehlbetragsausgleich zur Vergung gestellt.

 

  1. Die mittelfristigen Maßnahmen aus dem Rahmenkonzept sind gesondert zu beschließen und haushaltsmäßig zu ordnen.

 

  1. Die Hansestadt Lübeck gewährt der Travemünder Woche gGmbH im Rahmen der Sportförderung weiter einen Fehlbetragsausgleich zur Durchführung der 134. Travemünder Woche. Hierzu wird spätestens im Januar 2023 eine Vorlage der Bürgerschaft entgegengebracht.

 

  1. Dem Hauptausschuss und den zuständigen Fachausschüssen werden jährlich über den Sachstand der Umsetzung des Rahmenkonzepts unterrichtet.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Zustimmung

2.020 Fachbereichscontrolling FB 2

Zustimmung

beck und Travemünde Marketing GmbH

Zustimmung

2.830 Kurbetrieb Travemünde

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Beteiligung wird im Rahmen der weiteren Planung der sich aus dem Konzept ergebenden Maßnahmen erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 2)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen werden Themen der Nachhaltigkeit und die Vermittlung von Klimaschutz gefördert.

Mittelbar auch über die Bestrebungen ressourceneffizienter und nachhaltiger zu werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 


Begründung

 

Zu Beschlussvorschlag 1 und 2

 

A Ausgangslage

Die Travemünder Woche (TW) ist neben der Kieler und Warnemünder Woche eine der weltweit größten Segelsportgroßveranstaltungen. Jährlich nahmen vor der Corona-Pandemie bis zu 1.200 Boote mit 2.300 Sportler:innen an den Segelwettbewerben teil und sind zusammen mit dem Landprogramm Anziehungspunkt für knapp 850.000 1 Mio. Gäste. Die TW ist der jährliche Höhepunkt der touristischen Saison in Travemünde mit einer großen nationalen und internationalen Ausstrahlungskraft. In diesem Sinne ist die TW ein wichtiger Baustein in der touristischen Vermarktungsstrategie für Lübeck und Travemünde. In diesem Jahr nahmen 1.400 Segler:innen aus 25 Nationen an den Segelwettbewerben teil. Hinzu kamen etwa eine halbe Million Gäste, die das Landprogramm besucht haben.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die TW zu einer unverzichtbaren und nicht mehr wegzudenkenden Marke für die Anziehungskraft des Sport- und Tourismusstandortes Lübeck und Travemünde. Neben der Kieler Woche und dem Schleswig-Holstein-Musikfestival (SHMF) ist die TW auch ein Botschafter für die Attraktivität des Landes und der Region für Gastfreundschaft und Leistungssport.

Das bestätigt auch der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV), wonach die TW eine sportliche Großveranstaltung und ein überregionaler Werbeträger für die Hansestadt Lübeck ist. Der LSV hat im Jahr 2017 im Rahmen einer Studie den „Wert“ der Schleswig-Holsteinischen Großsportveranstaltungen bewertet. Dabei belegte die Travemünder Woche hinter der Kieler Woche den 2. Platz, sowohl bei der Anzahl der Besucher:innen (Kieler Woche: 3 Mio. Gäste; TW 1 Mio. Gäste), als auch beim besuchergenerierten Umsatz (Kieler Woche: 61 Mio. EUR; TW: 20,3 Mio. EUR). Diese Zahlen belegen laut LSV die wirtschaftliche Bedeutung der TW für die Region Lübeck.

Traditionsgemäß ist die Hansestadt Lübeck eng mit der TW verbunden. Entweder bei der Ausrichtung von Empfängen, bei der Mitwirkung des medienwirksamen Rotsponcups oder des Einsatzes von städtischen Personal, die für die Zeit Urlaub nehmen, um die TW zu unterstützen.

Veranstalter der TW ist der Lübecker Yacht Club e.V. (LYC), der die Travemünder Woche gemeinnützige GmbH (TW gGmbH) mit der Organisation und Ausrichtung der TW beauftragt hat. Alleingesellschafter der TW gGmbH ist der LYC. Das finanzielle und wirtschaftliche Risiko bei der Austragung der TW liegt bei der TW gGmbH.

Die TW hat sich vor 2020 mit Ausnahme der Sportfördermittel (seit 2013 eine Steigerung auf 31.000 EUR) der Hansestadt Lübeck im weitesten über Spenden, sonstige rdermittel (u.a. Possehl-Stiftung), Sponsorenbeiträge, Meldegelder der Teilnehmer und zu einem Großteil über den Finanzierungbeitrag aus dem Landprogramm (jährlich zwischen 100.000 EUR und 140.000 EUR) getragen. Um diese Finanzierungsbeiträge aus dem Landprogramm zu erhalten, war der bis zum Jahr 2019 bekannte Umfang erforderlich. Erst mit den durch die Corona-Pandemie entstandenen Sonderbedingungen und den im Folgenden erforderlichen besonderen Infektionsschutzaufwendungen war eine Finanzierung wie bisher nicht mehr sicherzustellen.

Die Hansestadt Lübeck hat als Folge der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 (VO/2020/09024), 2021 (VO/2021/09842) und 2022 (VO/2022/10819) der TW einen finanziellen Zuschuss in unterschiedlicher Höhe als Fehlbetragsausgleich gehrt, um den Erhalt der Segelveranstaltung sicherzustellen.

Grundsätzlich steht die Gesamtfinanzierung unabhängig von der Corona-Pandemie in Frage, insoweit die Durchführung des Sportprogramms u.a. wie geschildert auf Einnahmen aus dem Landprogramm angewiesen ist. Zum einen durch zusätzliche Auflagen im Veranstaltungsbereich, gestiegene Personal- und Betriebskosten, die nicht ohne weiteres auf die Standbetreiber und weiter auf die Verkaufspreise umgelegt werden können. Zum anderen steht die Ausführung des Landprogramms seit einigen Jahren in der Kritik, insoweit zu viel Kommerz, Lärm, nicht zur Veranstaltung passende Angebote (z.B. Almhüttendorf auf der WSA-Wiese, Verkauf von nichtmaritimen Produkten wie z.B. Massagestühle) und zu wenig Qualität, insbesondere hinsichtlich des Angebots auch in kultureller Hinsicht. Die Steigerung der Qualität der Veranstaltung geht aber zu Lasten der Einnahmen aus dem Landprogramm, weil gerade die kommerziellen Angebote einen wesentlichen Teil zur Gesamtfinanzierung beitragen.

Zur Kompensation einer entstehenden Finanzlücke bieten die Meldegelder der teilnehmenden Segler:innen keine ausreichenden Spielräume für eine Erhöhung. Das Einwerben von zusätzlichen Mitteln im Rahmen des klassischen Eventsponsorings ist angesichts des wirtschaftlichen Umfelds und Strukturwandels mit einer stärkeren Verlagerung auf digitale Marketingstrategien kaum möglich. Hierbei spielt auch die fehlende Attraktivität der Veranstaltung für Unternehmen und Sponsoren eine Rolle und das Fehlen eines kongruenten Vermarktungskonzeptes und unzureichenden digitalen Auftritt.

B Auftrag

Die Bürgerschaft hat den Bürgermeister mit dem interfraktionellen Antrag (VO/2021/09842-02) beauftragt, zusammen mit dem LYC und der TW gGmbH ein Konzept zu entwickeln, in dem die Weiterführung des internationalen Segelevents Travemünder Woche langfristig gesichert wird.

In diesem Konzept soll zusätzlich enthalten sein, in welcher Form das Landprogramm der Travemünder Woche qualitativ an das „Touristische Entwicklungskonzept. Travende 2030“ (TEK 2030, VO/2020/08959) angepasst werden kann.

C Rahmenkonzept

Anknüpfend an die Beschlussvorlage VO/2022/10819 wurde im Rahmen von vier Workshops unter der Federführung des Fachbereichs 4 Kultur & Bildung mit externer Moderationsunterstützung gemäßrgerschaftsauftrag ein Rahmenkonzept Travemünder Woche erstellt (siehe Anlage 1). Beteiligt an der Erstellung waren:

  • rgermeister der Hansestadt Lübeck
  • Senatorin des Fachbereichs 4 Kultur und Bildung
  • Travemünder Woche gGmbH (TW gGmbH)
  • becker Yacht-Club (LYC)
  • uba GmbH
  • beck und Travemünde Marketing GmbH (LTM)
  • Kurbetrieb Travemünde
  • Bereich Schule und Sport
  • Fachbereichscontrolling FB 4

1. Ziele

Die zentralen Ziele des Konzeptes bestehen darin, Perspektiven aufzuzeigen;

  • die die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität der Segelveranstaltung verbessern sollen.
  • die zur Verbesserung der Qualität des Landprogrammes beitragen, welches sich zum einen am TEK 2030 orientiert und andererseits auch die heimische Bevölkerung stärker einbinden soll.

Die zentrale Idee ist hierbei, dass die TW als größte Veranstaltung Lübecks sowohl den Segelsport fördert als auch ein wesentlicher Baustein in der Umsetzung des TEK 2030 wird. Die TW hat ein bisher noch nicht annähernd ausgeschöpftes Potenzial, die Attraktivitätr Segler:innen, Gäste, Einheimische und die regionale Wirtschaft durch ein gezieltes Veranstaltungs- und Destinationsmarketing zu steigern, um dadurch gleichzeitig mehr Mittel für das Gesamtsystem TW zu generieren und die Anziehungskraft des Standorts ganzjährig zu erhöhen. Das erfordert kongruente aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Gleichzeitig ist weiterhin ausgeschlossen, dass die Hansestadt Lübeck bzw. die LTM als Veranstalterin des Landprogramms auftritt.

2. Handlungsfelder und Maßnahmen

Um die Ziele zu erreichen, werden in dem Konzept Handlungsfelder identifiziert und Maßnahmen zugeordnet, die sowohl kurzfristig als auch mittelfristig zur Zielerreichung beitragen sollen.

Dabei muss unterschieden werden zwischen Maßnahmen, die bei der Umsetzung im Verantwortungsbereich der TW gGmbH als Veranstalter liegen und denen, die im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck bzw. LTM liegen. Die Maßnahmen der Hansestadt Lübeck sollen die Bestrebungen des Veranstalters flankierend unterstützen, die über die TW hinaus einen Mehrnutzen für den Standort entfaltet.

Die TW gGmbH, der LYC und die uba GmbH haben deutlich ihr Ziel unterstrichen, den Veränderungsprozess anzustoßen. So konnten bereits in diesem Jahr erste Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. die Entzerrung des Veranstaltungsgeschehens, lärmreduzierenden Maßnahmen und die Rückkehr der Trave Races in der Mündung der Trave.

Auch die Kooperationsbereitschaft des Veranstalters, bezogen auf die Einbindung des Marketings in die Gesamtvermarktung Travemündes mit Blick auf ein neues Corporate Design (CD), ist hervorzuheben. Die Maßnahmen, die in der Verantwortlichkeit der Hansestadt Lübeck liegen, greifen diese Innovationsbereitschaft auf und flankieren sie. Der TW ist es regelmäßig gelungen, nicht nur gut organisierte Wettkämpfe auf dem Wasser auszurichten, sondern mit dem Landprogramm auch einen Ort und einen Anlass für Gemeinschaftserlebnisse zu schaffen. Dank der Segelveranstaltung präsentiert sich Lübeck als weltoffene tolerante, faire und nachhaltig orientierte Stadt. Dies haben die vielen Welt- und Europameisterschaften bewiesen, die in diesem und in den vergangenen Jahrzehnten in Travemünde ausgetragen worden sind. Somit wirkt die Veranstaltung auch über nationale Grenzen hinaus.

Es wurden im Rahmenkonzept drei Handlungsfelder identifiziert, die ausführlich im Rahmenkonzept dargestellt werden:

      Segelveranstaltung

      Marketing und Kommunikation

      Landprogramm

 

Die Zuständigkeiten sind künftig wie folgt geordnet:

 

 

Die aus dem Konzept resultierenden Empfehlungen r Maßnahmen sind nicht abschließend in ihrer Aufzählung, bilden aber für die kommenden Jahre die Grundlage für die Planung und Weiterentwicklung der TW mit den beteiligten Akteur:innen. Die empfohlenen Maßnahmen können nur stufenweise und im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel umgesetzt werden. Daher setzt die Hansestadt Lübeck auf einen dynamischen Stufenplan, um flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Die Umsetzung der aus den Handlungsfelder abgeleiteten Maßnahmen gem. Rahmenkonzept gliedern sich in die folgenden Stufen:

 

 

Durch die erste Umsetzung eines Teils der empfohlenen Maßnahmen können bereits kurzfristig Rahmenbedingungen geschaffen werden, die weitere positive Effekte nach sich ziehen werden. Insgesamt ist im Laufe des Prozesses deutlich geworden, dass die TW ein Querschnittsthema ist und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen nur durch Mitwirkungen verschiedener Bereiche und Fachbereiche gelingen kann.

Investitionen in die Angebots- und Infrastrukturentwicklung gemäß Stufe 2 wären flankierende Maßnahmen, die nicht nur die Segelveranstaltung attraktiver in der Vermarktung machen, sondern darüber hinaus auch langfristig einen Mehrwert ganzjährig sowohl für die Einheimischen, die Freizeitsportler:innen als auch für alle Gäste entfalten. Es ist daher bei der Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen darauf zu beachten, inwieweit diese einen größtmöglichen Nutzen für den Standort Travemünde, andere Gruppen von Nutzenden, die TW und sonstige Veranstaltungen entfalten.

Das wäre u.a. die Schaffung einer Basisinfrastruktur wie z.B. die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen WLAN, Sanitäranlagen, stationäre Stromversorgung und Abstellflächen für Trailer, Wohnmobile u.ä. Das sind mitunter Maßnahmen, die vom jeweiligen Veranstalter immer temporär auf- und dann wieder abgebaut werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit wäre es eine Maßnahme, diese Infrastruktur für die unterschiedlich Nutzenden vorzuhalten.

Maßnahmen aus dem Handlungsfeld 3 Landprogramm sind z.B. der Promenadenrundlauf, die Maßnahmenpakete für Gruppen im Godewindpark oder am Piratenspielplatz. Diese kommen nicht nur der TW zugute, sondern stellen insgesamt eine sinnvolle Angebotsergänzung dar.

 

Zu Beschlussvorschlag 3

Mit der Travemünder Woche 2023 wird ein Neubeginn markiert. Dazu sollen die Marketingmaßnahmen im Rahmen des Destinationsmarketings künftig direkt durch die LTM betreut werden. Durch diese Synergie können Doppelstrukturen und -prozesse vermieden werden und Veranstaltungs- und Destinationsmarketing stärken sich gegenseitig. Des Weiteren führen diese Synergieeffekte auch zu Einsparungen, da hier auf vorhandenen Strukturen zurückgegriffen werden kann und nicht immer wieder neue entwickelt werden müssen. Daher sollen die folgenden Maßnahmen der Stufe 1 kurzfristig angestoßen werden.

  • Entwicklung eines Corporate Design für die Travemünder Woche mit Styleguide
  • Gestaltung eines Sponsor:innen Konzeptes
  • Entwicklung von Keyvisuals[1]

Die kurzfristig umsetzbaren Startmaßnahmen sehen zum einen die grundlegende Entwicklung eines CD vor, auf dem alle weitere Marketingmaßnahmen aufbauen werden. Zum anderen soll zeitnah ein Sponsor:innenkonzept entwickelt werden, um die Bindung bisheriger sowie dir Akquise neuer Sponsoren:innen möglichst schnell zu unterstützen. Die TW wird in Zukunft mit einem einzigen Keyvisual auskommen. So werden alle bedruckten Werbemittel (sofern sie kein Datum enthalten) längere Zeit Gültigkeit erhalten, was die Kosten reduziert und die Marke weiter stärkt.

r diese Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 26.300 EUR netto veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der laufenden Budgetbewirtschaftung der LTM.

 

Darauf aufbauend sollen dann für die Jahre ab 2023 die begonnenen Maßnahmen weiter fortgeführt werden sowie weitere Maßnahmen aus den Stufen 1-3 umgesetzt werden. Dies beinhaltet u.a.:

          Die Annäherung der beiden Marken Seebad Travemünde und Travemünder Woche sowohl in der Gestaltung (CD) als auch hinsichtlich der Zielgruppen um beide Marken zu stärken und eine hohe Sichtbarkeit zu entfalten.

          Ganzjährige Kommunikation der Veranstaltung auf sämtlichen Kanälen der LTM in hoher Präsenz. Dadurch wird nationale und internationale ganzjährige Kommunikationskraft zur Gewinnung potentieller Gäste des Seebades und der Travemünder Woche gewährleistet.

          Die Internetpräsenz der Travemünder Woche wird als umfangreicher Gesamtauftritt mit individuellen Elementen in die Website www.travemuende-tourismus.de integriert. Erhalten bleibt die gelernte Domain mit Weiterleitungsfunktion. Somit stärkt das Destinationsmarketing die Veranstaltung und umgekehrt. Gäste der Website der Travemünder Woche erhalten umfangreiche Informationen über das Seebad, ohne eine aufwendige Doppelpflege des Inhaltes.

          Temporäres digitales und analoges Veranstaltungsmarketing sowie darauf bezogene Kommunikation kurz vor und während des Veranstaltungszeitraumes zur Generierung von Tages- und Veranstaltungsgästen (Lübeck + 100 km).

          Intensives Rebranding der Veranstaltungsfläche zur Qualitätssteigerung und Erhöhung der Sichtbarkeit vor Ort in Lübeck und Travemünde zur Identifikationssteigerung mit der Travemünder Woche.

Im Haushaltsjahr 2023 werden für diese Maßnahmen Mittel in Höhe von 193.300 EUR netto benötigt. Darin enthalten sind auch die notwendigen Personalressourcen für die LTM, die aufgrund der Ausweitung des bestehenden Destinationsmarketings für Travemünde benötigt werden.

 

Zu Beschlussvorschlag 4

Das TEK 2030 hebt die Lebensraumgestaltung in den Mittelpunkt. Für die Weiterentwicklung der TW bedeutet das eine stärkere Fokussierung auf die Einheimischen inkl. Vereine sowie Kulturschaffende und -institutionen und ihrer Bedürfnisse - sowohl als Akteur:innen, Mitgestalter:innen und Zielgruppe.

r die Fortführung der Maßnahmen aus den Stufen 1-3 anknüpfend an die kurzfristigen Maßnahmen der LTM gemäß Beschlussvorschlag 3 werden ab dem Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 130.500 EUR netto benötigt, die gesondert zum Haushalt 2024 zu beschließen wären.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sichern die Segelveranstaltung langfristig ab und ermöglichen eine schrittweise Anpassung des Landprogramms an das TEK 2030. Dabei handelt es sich um mehrjährige Umsetzungsprozesse, die mindestens den Zeitraum 2023 bis 2025 umfassen werden. Daher werden für die konkrete Umsetzung, Maßnahmen aus den einzelnen Stufen jeweils der Bürgerschaft per Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. In diesen wird die konkrete Maßnahme vorgestellt, mit Zuständigkeiten und wesentlichen Arbeitsschritten hinterlegt und um einen Refinanzierungsvorschlag ergänzt.

Das vorhandene Netzwerk für die TW, soll weiter dazu genutzt werden, die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu begleiten, zu evaluieren und im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklung die Ziele und Empfehlungen regelmäßig anzupassen. Dazu werden sich die Akteur:innen in regelmäßigen Abständen treffen.

 

Zu Beschlussvorschlag 5

Die Sportförderung der Hansestadt Lübeck dient weiterhin nur der Unterstützung des Wassersportprogramms. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage über die Höhe des Fehlbetragsausgleichs bis spätestens zur Bürgerschaftssitzung im Januar 2023 vorgelegt.

 

Zu Beschlussvorschlag 6

Um die Politik transparent darüber zu informieren, erfolgt eine jährliche Evaluation der Konzeptumsetzung und Vorstellung in den entsprechenden Gremien.


 


[1] Key Visual ist ein englischer Begriff aus dem Bereich des Marketings. Es kann als Schlüsselbild bezeichnet werden, welches eine eindeutige Identifikation mit der Marke erlaubt.


Anlagen

 

  1. Travemünder Woche Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck
  2. Finanzielle Auswirkungen zur Vorlage


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Travemünder Woche - Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck+Anlagen (6170 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Finanzielle Auswirkungen 11360 (185 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/11360   Travemünder Woche - Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck   4.040 - Fachbereichs-Controlling   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/11360-01   Zwischenbericht zur laufenden Umsetzung des Rahmenkonzeptes Travemünder Woche (VO/2022/11360)   4.040 - Fachbereichs-Controlling   Bericht öffentlich