Vorlage - VO/2022/11313
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Beschlussvorschlag
Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Entwässerungsgebührensatzung) der Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Die Maßnahme ist vorgeschrieben durch KAG. | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (siehe Begründung) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
I. Rechtsgrundlage
Die Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) - erhebt Schmutz- und Niederschlagswassergebühren nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2013, in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020, in Verbindung mit den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) zur Deckung des Aufwandes für den Betrieb und die Unterhaltung der notwendigen öffentlichen Entwässerungseinrichtungen. Es handelt sich um getrennte Einrichtungen, womit bei der nun angestrebten Satzungsänderung zwei Gebührenkreise betroffen sind. Die Trennung der ehemals zusammengefassten Gebühren erfolgte mit Beschluss der Bürgerschaft zum 01.04.2013. Seit diesem Zeitpunkt wird neben der bereits bekannten Schmutzwassergebühr, welche sich wie gehabt aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr zusammensetzt, die Niederschlagswassergebühr erhoben, welche sich nach den an die öffentliche Einrichtung angeschlossenen Flächen eines Grundstücks bemisst.
Die jeweiligen Gebührensätze der Gebührenvorkalkulation werden jährlich im Rahmen der betriebswirtschaftlich ermittelten Kostenüber- bzw. -unterdeckung überprüft. Die Kalkulationsperioden sind dabei auf einen Zweijahreszeitraum angelegt, wobei die letzte Anpassung für die Jahre 2021/2022 erfolgte. Für die Kalkulationsperiode 2023/2024 ergibt sich die Notwendigkeit einer geringen bis moderaten Anhebung der Gebührensätze.
Hierfür verantwortlich sind Kostensteigerungen. Während auf der Erlösseite von einem nahezu gleichbleibenden Mengengerüst bei Schmutzwasser (verbrauchte Trinkwassermenge) und Niederschlagswasser (angeschlossene Flächen) ausgegangen wird, finden sich die Kostentreiber im Wesentlichen in den folgenden Positionen:
Inflationsbedingte allgemeine Preissteigerungen
Hohe Baukosten aus der weiterhin hohen Auslastung der Bauindustrie und den hohen Rohstoffpreisen
Weiterhin hohe Kosten der Klärschlammentsorgung; aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen und der generellen Umweltauswirkungen ist eine landwirtschaftliche Entsorgung faktisch nicht mehr möglich. Da sich aber die benötigten eigenen Entsorgungsmöglichkeiten noch im Ausbau befinden (Verbrennungsanlagen), haben sich die Entsorgungskosten seit 2018 fast vervierfacht.
Aus der Umsetzung des Masterplans aufgrund gesetzlicher Anforderungen und der engen Verfolgung durch die Umweltbehörden, führen die Nacherschließung und die Trennung des Kanalnetzes zu steigenden Kosten für Abschreibungen und Verzinsung.
Teilweise kompensiert wird die Kostensteigerung durch Einsparungen im Bezug von Energie aufgrund von optimierter Eigenerzeugung sowie die Fertigstellung der Klärschlammentwässerungsanlage und die damit auslaufende Miete für die bisherige Mietanlage. Generell ist der in den letzten Jahren kontinuierlich verbesserte energetische Eigenversorgungsgrad ein guter Dämpfer für die gegenwärtig stark steigenden Energiekosten.
Darüber hinaus erfährt der Satzungstext eine Anpassung aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen und Entwicklungen in der Rechtsprechung.
II. Inhalt der Satzungsneufassung
Die Änderungssatzung (Anlage 1) beinhaltet als zentralen Punkt die Anpassung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser. Im Bereich der Schmutzwassergebühr betrifft dies sowohl die verbrauchsabhängige Zusatzgebühr als auch die Grundgebühr, die im Wesentlichen zur Deckung der Vorhalteleistung der öffentlichen Einrichtung dient.
Ferner ergibt sich aufgrund von Tendenzen in der Rechtsprechung Überarbeitungsbedarf bezüglich der Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung von Alt- und Neueigentümern während des Übergabezeitraums.
Weitere Änderungen sind lediglich redaktioneller Natur. Eine Darstellung aller Änderungen ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 2).
III. Ergebnis der Gebührenkalkulation
Trotz des Preisdrucks aus dem Bezug von benötigten Zusatzstoffen und steigender Entsorgungskosten, konnten die Gebührensteigerungen nicht nur beim Schmutzwasser, sondern insbesondere auch beim Niederschlagswasser, sehr moderat ausfallen.
Die Grundlage der Kalkulation der Abwassergebühr ist in der Anlage 3 dargestellt. Diese enthält eine Unterdeckung, die aus den Jahren 2018 (anteilig) bis 2020 stammt. Von insgesamt 1.044.729 EUR teilen sich 777.237 EUR in die Bereiche Schmutzwassergebühr und 267.492 EUR in den Bereich Niederschlagswassergebühr auf und werden kostenerhöhend berücksichtigt.
Ergebnis der Vorkalkulation:
Die Schmutzwassergebühr besteht aus einer Grund- und einer Zusatzgebühr. Beim Schmutzwasser kommt es zu einer Erhöhung in der Grundgebühr um 4,96 % und Zusatzgebühr um 4,96 %. Beim Niederschlagswasser erhöht sich die Gebühr um 2,82 %.
Die Grundgebühr erhöht sich ab dem 01.01.2023 wie folgt:
Dauerdurchfluss (Q₃) | Nenndurchfluss (Qn) | Grundgebühr EUR/Monat |
bis 2,5 m³/h | bis 1,5 m³/h | 16,49 |
bis 4,0 m³/h | bis 2,5 m³/h | 27,47 |
bis 6,3 m³/h | bis 3,5 m³/h | 38,47 |
bis 10 m³/h | bis 6,0 m³/h | 65,94 |
bis 16 m³/h | bis 10 m³/h | 109,90 |
bis 25 m³/h | bis 15 m³/h | 164,85 |
bis 63 m³/h | bis 40 m³/h | 439,59 |
bis 100 m³/h | bis 60 m³/h | 659,39 |
bis 250 m³/h | bis 150 m³/h | 1.648,47 |
über 250 m³/h | über 150 m³/h | 10,99 je Qn 6,58 je Q₃ |
Die Zusatzgebühr beträgt ab diesem Zeitpunkt 2,16 EUR/m³ im Jahr und die Niederschlagswassergebühr 2,20 EUR / 10 m² im Quartal.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Gebührensätze in der Hansestadt Lübeck seit dem Jahr 2013.
Änderung ab | Grundgebühr
EUR/Monat | Zusatzgebühr
EUR/m³ | Niederschlagswasser-gebühr EUR/m² jährlich |
13,70 | 1,49 | 0,59 | |
13,70 | 1,80 | 0,69 | |
14,99 | 1,97 | 0,78 | |
15,71 | 2,06 | 0,856 (2,14 pro Quartal) | |
16,49 | 2,16 | 0,880 (2,20 pro Quartal) |
Im Bundesdurchschnitt beträgt die Schmutzwassergebühr 2,25 EUR/m³ (ohne Grundgebühr) und die Niederschlagswassergebühr 0,95 EUR/m² (Quelle: DWA Umfrage 2018).
IV. Auswirkungen auf einen Drei-Personen-Haushalt
Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt verbraucht 140 m³ Frischwasser im Jahr (Statistisches Bundesamt 2019). Die Zusatzgebühr betrug bislang 288,40 EUR im Jahr, die Grundgebühr bei einer angemessenen Zählergröße 188,52 EUR jährlich. Bei einer angeschlossenen Grundfläche eines Einfamilienhauses (Haus, Carport, Auffahrt) von 100 m², bedeutete dies eine Niederschlagswassergebühr von jährlich 85,60 EUR. Insgesamt ergibt sich für das Grundstück eine Abwassergebühr in Höhe von 562,52 EUR.
Nach der Satzungsänderung wird sich dies wie folgt entwickeln. Die jährlichen Gebühren für Schmutzwasser betragen für den Verbrauch 302,40 EUR und für die Grundgebühr 197,88 EUR. Die jährliche Niederschlagswassergebühr entsteht dann in Höhe von 88,00 EUR. Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung betragen fortan 588,28 EUR.
Es entsteht für den fiktiven Drei-Personen-Haushalt eine Mehrbelastung von 25,76 EUR im Jahr.
Die langfristige Gebührenentwicklung wird durch folgende Grafik abgebildet:
Die Entwicklung der Abwassergebühren für einen Drei-Personen-Musterhaushalt verläuft damit über einen Zeitraum von zehn Jahren nahezu parallel zur Inflationsrate von 1,8 % je Jahr.
V. Kalkulation
Hier wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Anlagen
1. 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Hansestadt Lübeck
2. Synopse
3. Kalkulationsbericht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | EwGS ANLAGE 3 - Kalkulationsbericht (791 KB) | ||
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2 | öffentlich | EwGS ANLAGE 2 Synopse (79 KB) | ||
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3 | öffentlich | EwGS ANLAGE 1 Satzung (87 KB) |