Vorlage - VO/2022/10851
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss von Budgetverträgen
- mit dem autonomen Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. über einen Budgetbetrag in Höhe von 273.921,90 €
sowie
- mit dem Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO) über einen Budgetbetrag in Höhe von 59.482,05 €
rückwirkend ab 01.01.2022 beauftragt.
Verfahren
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: | x | Neu (für das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt) | ||||||||||
| x | Freiwillig (in Bezug auf die zusätzlichen kommunal finanzierten Plätze) | ||||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Die reformierte Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen des Innenministeriums wurde rückwirkend ab 01.01.2021 erlassen. Aufgrund der Reform zum Platzkostensatz und den Mietanteilen ist es notwendig, die bestehende kommunale Finanzierung beider Frauenhäuser anzupassen.
Vor der o. g. Reform wurden die Frauenhäuser wie folgt finanziert:
| Autonomes Frauenhaus | Frauenhaus der AWO |
Finanzierung vom Land | 581.055,00 € (für 37 Plätze) | 238.180,00 € (für 17 Plätze) |
Finanzierung von der HL | 273.782,90 € | 62.925,00 € |
Gesamtbetrag | 854.837,90 € | 346.105,00 € |
Die Neuregelung der Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen sieht eine Erhöhung des Platzkostensatzes vor, welcher von 12.585,00 € auf 13.225,00 € erhöht wurde. Gleichzeitig wird jedoch die Mietkostenbetrachtung reformiert. Künftig werden anstatt der tatsächlichen Mietkosten lediglich Kosten der Mietobergrenze in Anlehnung an die Soziale Wohnraumförderung als Förderobergrenze festgelegt. Dies hat für die beiden Lübecker Frauenhäuser erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.
In der dieser Vorlage vorausgegangenen Verhandlung des Bürgermeisters mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung konnte nach intensiven Gesprächen eine Erhöhung der vom Land finanzierten Platzzahlen um je zwei Plätze erreicht werden. Unter Berücksichtigung der o.g. neuen Mietbetrachtung wird das Land künftig Beträge in folgender Höhe für die Frauenhäuser bereitstellen:
| Autonomes Frauenhaus | Frauenhaus der AWO |
Finanzierung vom Land | 580.916,00 € (für 39 Plätze) | 291.623,00 € (für 19 Plätze) |
Differenz | - 139,00 € | + 53.443,00 € |
Um die Gesamtkosten der beiden Frauenhäuser abzudecken, wird seitens der Verwaltung angestrebt, die über die Landesfinanzierung hinausgehenden Kosten mit je einem Budgetvertrag für beide Frauenhäuser abzusichern:
| Autonomes Frauenhaus | Frauenhaus der AWO |
Finanzierung Land (neu) | 580.916,00 € (für 39 Plätze) | 291.623,00 € (für 19 Plätze) |
Finanzierung HL (neu) | 273.921,90 € | 59.482,05 € |
Gesamtbetrag | 854.837,90 € | 351.105,05 € * |
*Die Mietkosten des Frauenhauses der AWO werden sind aktuell ab 01.02.2022 um einen monatlichen Betrag von 454,55 € erhöht worden, so dass ein Betrag von 11 x 454,55 €, d. h. 5.000,05 € im Jahr 2022 an zusätzlichen Kosten entsteht.
Grundlage zur Berechnung der jeweiligen Budgethöhe ist die o.g. finanzielle Förderung der Lübecker Frauenhäuser vor der Reformierung der Landesmittel. Mit der Zuwendung in den o.g. Budgethöhen werden die Kosten der zusätzlichen Frauenhausplätze sowie die vom Land nicht mehr anerkannten Mietanteile abgedeckt.
Zur Planungssicherheit für beide Frauenhäuser wird der Abschluss von Budgetverträgen für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2026 nach dem bekanntlich abgestimmten Musterbudgetvertrag empfohlen.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 zu VO_2022_10851 (192 KB) |