Vorlage - VO/2021/10537-03
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Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss begrüßt das zurzeit laufende Provenienzforschungsprojekt der Kulturstiftung auf der Grundlage des Leitfadens Provenienzforschung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste und der von der Stadt Lübeck unterzeichneten Heidelberger Stellungnahme vom 06. Mai 2019
2. Zum Übertragungsvertrag der Völkerkundesammlung, der zwischen der Gemeinnützigen und der Hansestadt Lübeck 1934 geschlossen wurde, wird eine schriftliche Stellungnahme des Bereichs Recht erbeten. Dem Ausschuss ist zu berichten, inwieweit unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen und wie ein Einvernehmen mit der Gemeinnützigen erreicht werden kann.
3. In der Verwaltungsvorlage vom 19.10.2021 wurde angekündigt, dass der Abschlussbericht zu dem Provenienzforschungsprojekt in den nächsten Monaten vom Deutschen Zentrum für Kulturverluste (DZK) vorgelegt wird. Dieser Abschlussbericht müsste demnach kurz vor der Fertigstellung sein und ist den Ausschussmitgliedern vorzulegen. Der Bericht der Gastwissenschaftlerin Drossilia Dikegue Igouwe zu ihren Recherchen in Zentralafrika ist den Ausschussmitgliedern ebenfalls vorzulegen.
4. Die Kultursenatorin wird beauftragt, noch in diesem Jahr ein Symposium unter Einbindung von Expert*innen, dem Kulturausschuss und der interessierten Öffentlichkeit zu organisieren. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für die freiwillige Rückgabe von Exponaten aus den Beständen der Lübecker Völkerkundesammlung abzuleiten. Eine Einbindung von Vertreter*innen der zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie aus den Herkunftsländern muss erfolgen. Eine Teilnahme an dem Symposium von Vertreter*innen aus den Herkunftsgesellschaften ist ausdrücklich erwünscht..
Begründung
Die Verwaltungsvorlage lässt Fragen offen, die vor einer Entscheidung zur freiwilligen Restitution zu klären sind. So liegt der Abschlussbericht zum Provenienzforschungsprojekt den Ausschussmitgliedern nicht vor. Bedauerlicherweise hat es die Kulturverwaltung versäumt, die betroffenen Institutionen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess einzubinden und eine umfassende rechtliche Bewertung des Vertrages von 1934 vorzunehmen.
Aufgrund des komplexen Sachverhalts und des großen öffentlichen Interesses wird ein Symposium zu diesem Thema in Lübeck gewünscht. Solch ein Fachgespräch mit Expert*innen bietet die Chance, mögliche neue gemeinschaftliche Handlungsoptionen zu erörtern und konkrete Handlungsempfehlungen für die freiwillige Rückgabe von Exponaten aus den Beständen der Lübecker Völkerkundesammlung abzuleiten. Dies würde die Akzeptanz der politischen Entscheidung stärken.
Anlagen
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