Vorlage - VO/2021/10692-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Rechtliche Bewertung der Rückgabeforderung des Grabungsteams Groß Pampau und zur Nichtauszahlung bewilligter Fördermittel
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10692
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Navroziadou, Chrisovalanto
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
14.02.2022 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Rechtliche Bewertung der ckgabeforderung des Grabungsteams Groß Pampau und zur Nichtauszahlung bewilligter Fördermittel
 


Begründung

 

1. Wann wurde mit dem Archäologischen Landesamt Kontakt aufgenommen, zur rechtlichen Bewertung der Rückgabeforderung des Grabungsteams?

 

2. Gibt es eine schriftliche Äerung zu dieser Fragestellung und mit welchem Inhalt?

 

Die gegenüber Herrn Höpfner angekündigte Prüfung mit dem Archäologischen Landesamt erübrigte sich nach interner rechtlicher Prüfung: Anders als archäologische Funde besitzen paläontologische Funde in Schleswig-Holstein keinerlei landesrechtlichen Schutz, d.h. es ist keine Landesbehörde dafür zuständig, vielmehr handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit.

Statt des Landesamtes hat sich folglich der Bereich Recht der HL mit dieser Frage befasst und eine erste »Rechtliche Einordnung der Eigentumsverhältnisse« vorgenommen. Das Ergebnis lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen: Grundsätzlich richtet sich die Eigentumslage der paläontologischen Funde nach § 984 BGB analog. Nach § 984 BGB erwerben beim Fund eines Objektes sowohl der Grundstücksbesitzer als auch der Finder Eigentum an dem Objekt.

 

r jedes einzelne Fundstück ist weiterhin zu bewerten, unter welchen Umständen und ausgehend von welchen Vereinbarungen bzw. Schriftwechseln es in den vergangenen Jahrzehnten den LÜBECKER MUSEEN überlassen wurde.

Eine solche Einzelbewertung wird im weiteren Umgang mit konkretisierten Rückgabeforderungen erfolgen. Dabei wird auch zu prüfen sein, welche Übergaben mit zweckgebunden weitergeleiteten Fördermitteln an das Grabungsteam in Verbindung stehen.

Es könnten außerdem Belange des § 17 LNatSchG (Fundstelle als Naturdenkmal der erdgeschichtlichen Tierwelt) berührt sein. Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Herzogtum Lauenburg.

 

 

3. Welche Fördermittel wurden in 2020 und 2021 durch die Kulturverwaltung für die Grabungen in Groß Pampau beantragt und bewilligt?

 

4. Welche Zahlungen sind an das Grabungsteam in den Jahren 2020 und 2021 wann und in welcher Höhe erfolgt?

 

Im Jahr 2020 wurden Drittmittel in Höhe von 20.000 Euro von dem Museum für Natur und Umwelt und weitere 10.000 Euro von dem Förderverein des Museums (Abwicklung über das Museum) eingeworben und für die Grabungen eingesetzt.

Die im Jahr 2020 für das Projekt eingeworbenen 30.000 Euro wurden dem Grabungsteam komplett zur Verfügung gestellt:

- 10.000 Euro vom Land Schleswig-Holstein (Amt für Archäologie und Denkmalpflege)

- 10.000 Euro von der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung sowie weitere

- 10.000 Euro von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung (über den Förderverein des Museums).

 

Mit den Geldern des Landes wurden die in Rechnung gestellten Fahrtkosten erstattet (2 Rechnungen über insgesamt 10.000 Euro). Mit den Geldern der Bluhme Jebsen-Stiftung und der Sparkassenstiftung insgesamt 20.000 Euro wurden die Präparationsarbeiten von Herrn Höpfner honoriert: Herr Höpfner hat hierzu vier Rechnungen über insgesamt 1548 Arbeitsstunden (Stundenlohn 15 Euro = 16.275 Euro) zzgl. 3.682,44 Euro für Material- und Dokumentationskosten eingereicht.

Im Jahr 2021 wurden 10.000 Euro beim Archäologischen Landesamt beantragt, die auch bewilligt wurden. Diese Mittel wurden jedoch nicht ausgezahlt, da das Grabungsteam angekündigt hatte, die Funde nicht mehr dem MNU zu überlassen. Gegenüber den Zuwendungsgeber:innen wäre die Erfüllung des Verwendungszwecks nicht zu gewährleisten gewesen. Eine Kooperationsvereinbarung, mittels derer dies sichergestellt werden sollte, ist vom Grabungsteam abgelehnt worden.

 

 

5. Wann wurde mit den Fördergeldgebern Kontakt aufgenommen, um die Auszahlungsmodalitäten zu klären?

 

6. Gibt es schriftliche Äerungen dazu von Fördergeldgebern und mit welchen Inhalten?

 

Die Kulturstiftung hat Anfang Juli 2021 mit den rdergeber:innen dem Archäologischen Landesamt, der Bluhme Jebsen-Stiftung und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung telefonisch Kontakt aufgenommen, um sie über den Konflikt zu informieren. An die Gemeinnützige Sparkassenstiftung wurde zusätzlich ein zusammenfassendes Schreiben verschickt.

 

In seinen Telefonaten mit dem Archäologischen Landesamt hat Herr Wißkirchen dem Amtsleiter Dr. Ulf Ickerodt am 08.07.2021 sowie dem Verwaltungsleiter Volker Neuse am 04.08.2021 zudem mitgeteilt, dass die für 2021 bewilligten Mittel erst abgerufen werden, wenn eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet ist, mit der die Kulturstiftung die Erfüllung des Verwendungszwecks gewährleisten kann. Herr Neuse hat darauf hingewiesen, dass falls noch eine Einigung erfolgt ein Mittelabruf bis zum Ende des Jahres erfolgen muss, da die Fördergelder im Haushalt 2021 veranschlagt sind. Seitens des Archäologischen Landesamtes wurde in einer Mail vom 17.11.2021 das August-Telefonat Herrn Wißkirchens mit Herrn Neuse (s.o.) zusammengefasst. Im Nachgang zu dem Telefonat und dem Schreiben der Kulturstiftung hat der Vorsitzende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung, Wolfgang Pötschke, am 10.08.2021 in einem Schreiben betont, dass die Stiftung die vorgesehene Kooperationsvereinbarung begrüßt und die Bereitstellung der Fördermittel unter der Prämisse erfolgte, die Funde in Lübeck zu verwenden. Im Fall einer Verlagerung nach außerhalb sei die Mittelvergabe nicht mehr von der Stiftungssatzung gedeckt, die Stiftung behalte sich daher eine Mittelrückforderung vor.

 

 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2021/10692   Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Rechtliche Bewertung der Rückgabeforderung des Grabungsteams Groß Pampau und zur Nichtauszahlung bewilligter Fördermittel   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Anfrage
VO/2021/10692-01   Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Rechtliche Bewertung der Rückgabeforderung des Grabungsteams Groß Pampau und zur Nichtauszahlung bewilligter Fördermittel   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich