Gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den Regelungen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ist für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im „Öffentlichen Personennahverkehr“ (ÖPNV) die Hansestadt Lübeck in ihrer Funktion als Aufgabenträger (AT) zuständig.
Der AT definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes in der Regel in einem Nahverkehrsplan (NVP).
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HL) hat am 27.09.2018 den 4. Regionalen Nahverkehrsplan der HL (4. RNVP) beschlossen und veröffentlicht (VO/2018/06248).
Gemäß den Vorgaben in § 8 Abs. 3 des PBefG muss die HL in ihrer Funktion als AT für den ÖPNV im Stadtgebiet für die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Vorgabe gilt nicht, wenn im NVP Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Zusätzlich müssen im NVP Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen werden.
Im aktuellen 4. RNVP wurden in Kapitel 4 bereits Aussagen zu einem Umsetzungs- und Maßnahmenplan zum Erreichen der Barrierefreiheit im ÖPNV gemacht und entsprechend beschlossen. Hierauf wird in Ergänzung zu den Inhalten dieser Vorlage verwiesen.
Mit dieser Vorlage sollen diese Aussagen nunmehr konkretisiert werden, daher wurde die Form einer Teilfortschreibung des 4. RNVP gewählt.
Der Umsetzungs- und Maßnahmenplan zum Erreichen der Barrierefreiheit im ÖPNV (Anlage 1) stellt die Ergebnisse nachvollziehbar dar. Dort werden die wesentlichen rechtlichen Rah-menbedingungen sowie die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit im übrigen ÖPNV der Hansestadt Lübeck aus dem Text des 4. RNVP einleitend nochmals dargestellt.
Es wurde aufbauend auf eine zuvor im Auftrag der Hansestadt Lübeck durchgeführte Erfas-sung des derzeitigen Ausstattungs- und Ausbauzustandes aller Haltestellen ein Priorisierungsansatz entwickelt. Dieser dient der Hansestadt Lübeck als Handlungsgrundlage, um ein geordnetes Verfahren für den barrierefreien Haltestellenaus- und umbau durchführen zu kön-nen. Weiterhin setzt der Umsetzungs- und Maßnahmenplan zum Erreichen der Barrierefrei-heit im ÖPNV auf eine zuvor durchgeführte Erfassung der Fahrzeugausstattung aller im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge und der vorhandenen Informations- und Auskunftssysteme auf. Der Umsetzungs- und Maßnahmenplan zum Erreichen der Barrierefreiheit im ÖPNV orientiert sich damit an den tatsächlichen Erfordernissen der Hansestadt Lübeck. Es werden darin auch in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 3 PBefG mögliche Ausnahmen von der Barriere-freiheit definiert.
Die genauen Kosten, die der barrierefreie Ausbau verursacht, können in vollständiger Höhe nicht abgeschätzt werden. Jede Baumaßnahme verursacht unterschiedliche Kosten aufgrund des aktuellen Zustands einer Bushaltestelle. So entstehen beispielsweise andere Kosten bei einem Ausbau einer Busbucht zu einer Fahrbahnrandhaltestelle/-kap als beim Nachrüsten von taktilen Leitlinien. Um den Ausbau fortlaufend zu betreiben, werden in jedem Haushaltsjahr investive Mittel veranschlagt. Für das Jahr 2022 sind dieses 250.000 EUR im Produktsachkonto 547001.001.7852000 - Bushaltestellen. Diese Mittel werden aktuell mit einer durchschnittlichen Förderquote von 60 % durch Landesmittel Co-finanziert.
Zudem werden auch Bushaltestellen im Zuge von Projekten des Bereichs Stadtgrün und Verkehr finanziert. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt Bahnhaltepunkt Moisling und die daraus entstehenden Neu-/Umbauten von Bushaltestellen. Zukünftig könnte ein weiteres Beispiel der Umbau von Bushaltestellen im Zuge des Projektes Radschnellweg in der Ratzeburger Allee werden.
Darüber hinaus wird im 5. RNVP das Thema Barrierefreiheit weiterhin einen zentralen Punkt einnehmen. Der bisher definierte Rahmen wird dabei fortlaufend evaluiert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Dieses gilt insbesondere auch für die Schwerpunktsetzung im barrierefreien Ausbau.