Vorlage - VO/2021/10653
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Beschlussvorschlag
1. In der Vorlage (5.660) (TOP 5.2.1 am 15.09.2014) Geschwindigkeitsbegrenzung Kronsforder Landstraße kommt die Verwaltung schlussendlich zur Aussage, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sind nicht gegeben, sodass diese nicht angeordnet werden kann. - Haben sich aus Sicht der Verwaltung gegebenenfalls gegenüber der Situation in 2014 Änderungen ergeben, die diese Aussage revidieren? Falls ja, welche verkehrslenkenden Maßnahmen lassen sich daraus ableiten?
2. Wann werden die beschlossenen Umbaumaßnahmen - Umbau des Kreisverkehrs Baltische Allee, Estlandring, Oslostraße zur Ampelkreuzung sowie Ausbau der Straßen Oslostraße und Wasserfahr zur Durchgangsstraße von der Kronsforder Landstraße zur Baltischen Allee - umgesetzt?
3. Liegen Gutachten zur Verkehrssituation und Lärm im Bereich Gewerbegebiet Genin/ Gewerbepark Semiramis/ A 20 und Kronsforder Allee bzw. Landstraße vor? Wenn ja, wann sollen diese dem Bauausschuss, möglichst mit anwesendem Gutachter für Rückfragen, vorgestellt werden?
4. Wann und in welchem Umfang wurden bislang die Betroffenen (z.B. KWL, Betriebe und Anwohner:innen) in die Planungen mit einbezogen bzw. darüber informiert und welche Veranstaltungen oder Gespräche sind noch vorgesehen?
5. Wenn die Kreuzung Kronsforder Landstr. / Wasserfahr ausgebaut sein wird, wird der dortige Verkehr noch stärker sein. Schon jetzt scheinen die Lärmbelästigungen 7 bis 9 dB(A) tagsüber und nachts erhöht zu sein. Welche Maßnahmen werden von der Hansestadt Lübeck getroffen, um die Grenzwerte möglichst gar nicht zu überschreiten?
6. Wann und wo wird die Ausschreibung zum Bau der Kreuzung Kronsforder Landstr. / Wasserfahr veröffentlicht?
Begründung
Anlagen