Vorlage - VO/2021/10448-01
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Beschlussvorschlag
Antwort auf die Anfrage von BM Silke Mählenhoff, (Bündnis 90/ Die Grünen), Anfrage gem. § 16 GeschO: Abriss des Gasometers
Begründung
1) Welche Informationen hat die Stadtverwaltung über bestehende Altlasten auf dem Gelände des ehemaligen Gasometers, das derzeit abgerissen wird?
Auf dem Betriebsstandort der Stadtwerke Lübeck GmbH (SL), Geniner Straße 80, wurden im Zeitraum von 2006 bis 2012 umwelttechnische Untersuchungen und teilweise Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. U. a. wurden in zwei Bereichen im Nordwesten des Grundstückes schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen nachgewiesen. 2014 wurde im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung kein Handlungsbedarf in Sinne einer Sanierung oder Sicherung festgestellt. Zur Überwachung der Grundwasserverunreinigung wurde von 2015 bis 2018 ein jährliches Grundwassermonitoring durchgeführt, bei dem die o. g. Befunde bzw. Bewertungen bestätigt wurden. Da aus fachgutachterlicher Sicht kein unmittelbarer Gefahrenabwehr- oder Sanierungsbedarf festgestellt werden konnte, wurde die Überwachungsmaßnahme mit Zustimmung der unteren Bodenschutzbehörde (uBB) 2018 eingestellt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (u. a. vorhandene Bebauung/Versiegelung, geringe Relevanz) wurden bisher nicht alle Kontaminationsverdachtsflächen untersucht. Hierzu zählt auch die Gasometerfläche.
2) Wurde bei der Erteilung des Auftrags zum Abriss ggf. die Altlastensanierung angeordnet? Wenn nein, warum nicht?
Ein Sanierungsbedarf wurde bei den o. g. Untersuchungen nicht festgestellt. Daher wurden seitens der uBB keine Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme angeordnet. Da Bodenverunreinigungen in den bislang nicht untersuchten Bereichen nicht ausgeschlossen werden können, wird behördlicherseits bei Eingriffen in den Untergrund auf dem Grundstück generell eine fachgutachterliche Begleitung und Dokumentation gefordert. Nach Auskunft der SL wird die aktuelle Baumaßnahme von der Sachverständigen-Ring Dipl.-Ing. H.-U. Mücke GmbH begleitet. Es wurden umfangreiche Bohrungen (Rammkernsondierungen) um den Gasometer gelegt, die Ergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten. Nach der Entfernung der Bodenplatte des Gasometers ist ein Ortstermin mit der SL, dem Gutachter und der uBB vorgesehen.
Nach Auskunft von der SL soll im Zuge der Rückbauarbeiten zusätzlich ein bereits saniertes unterirdisches Teerölbecken beseitigt werden.
2a) Wenn ja: Wie und wann soll die Altlastensanierung durchgeführt werden und mit welchen Kosten rechnet die Stadtverwaltung?
Zu Kosten oder Ausführungsdetails kann die uBB noch nichts sagen. Art und Ausmaß möglicher Schäden kann erst nach Hebung der Bodenplatte abgeschätzt werden.
2b) Wenn ja: Wie wird der Rückbau des Gasometers und die Altlastensanierung finanziert? Ist in diesem Zusammenhang zu erwarten, dass die Netznutzungsgebühren steigen werden, sodass die Bürger*innen direkt die Kosten des Abriss und der Sanierung zu tragen hätten?
Auskunft durch die Stadtwerke Lübeck GmbH:
Es werden keine Altlasten erwartet.
Wenn Altlasten unterhalb des Gasometers gefunden werden, werden diese fachgerecht behandelt und entsorgt. Die anfallenden Entsorgungsgebühren sind über eine seit mehreren Jahren bestehende Rückstellung (diese deckt auch die Rückbaukosten des Gasometers ab) abgedeckt.
Anlagen
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