Vorlage - VO/2021/10232-01
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Beschlussvorschlag
Beantwortet wird die Anfrage von AM Dalila Mecker (DIE LINKE): Abiturienten an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und an Gymnasien (VO/2021/10232).
Begründung
Frage:
Die Verwaltung wird gebeten folgende Zahlen festzustellen:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten bei den Aufnahmen in den Jahren 2009 – 2021 an den
a) Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
b) Gymnasien
in der Hansestadt Lübeck abgelehnt werden?
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden erst auf dem 2-ten oder 3-ten Bewerbungsweg in den Jahren 2009 – 2021 an den
a) Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
b) Gymnasien
in der Hansestadt Lübeck angenommen?
Antwort:
Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die Aufnahmen an den Gymnasien und den drei aktuellen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe[1] der Hansestadt Lübeck seit dem Schuljahr 2009/10.
Abb. 1: Aufnahmen an den drei aktuellen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe (GemSmO) und an Gymnasien (Gym)
An den Gymnasien gab es in den letzten Jahren insgesamt ausreichend Plätze sowie auch noch Restplätze (s. Tab. 1). An einzelnen Schulen wurden Schüler:innen abgelehnt, denen jedoch ein Platz an einem anderen Gymnasium angeboten werden konnte.
Tab. 1: Vergebene und freie Plätze an Gymnasien
| Gymnasien: vergebene Plätze | Gymnasien: freie Plätze |
2015/16 | 734 | 20 |
2016/17 | 722 | 34 |
2017/18 | 780 | 34 |
2018/19 | 766 | 32 |
2019/20 | 757 | 52 |
2020/21 | 791 | 51 |
2021/22 | 733 | 75 |
Anders sieht die Situation an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe aus, bei denen, wie in Abbildung 1 erkennbar, eine begrenzte Aufnahmekapazität zum Tragen kommt.
26 % der Familien gaben für das Schuljahr 2019/20 sowie 2020/21 als Erstwunsch für die 5. Klasse eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten konnten rund 30 % der angemeldeten Kinder nicht an der gewünschten Gemeinschaftsschule mit Oberstufe aufgenommen werden.
Allerdings besteht die Möglichkeit, später an die Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zu wechseln, auch wenn ein Kind in der 5. Klasse keinen Platz an der Wunschschule erhalten hat. In den Oberstufen der Gemeinschaftsschulen (und in den berufsbildenden Gymnasien) gab es in den letzten Jahren in jedem Jahr noch freie Plätze, so dass der angestrebte Schulabschluss möglich ist.
Die folgende Tabelle 2 zeigt, dass die Plätze an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe für die 5. Klassen in der Regel in der ersten Runde vergeben werden und viele Ablehnungen erfolgen.
Tabelle 2: Aufnahmen und Ablehnungen an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
| Ablehnungen | Aufnahmen | ||||||||
| Gymnasium
| Gemeinschafts- schule mit Oberstufe | Gymnasium
| Gemeinschafts- schule mit Oberstufe | ||||||
für Jahr | Runde 1 | Runde 2 | Runde 3 | Runde 1 | Runde 2 | Runde 3 | Runde 2 | Runde 3 | Runde 2 | Runde 3 |
2015/16 | 33 | 7 | 0 | 87 | 0 | 0 | 45 | 0 | 0 | 0 |
2016/17 | 38 | 0 | 0 | 111 | 0 | 0 | 64 | 0 | 6 | 0 |
2017/18 | 66 | 0 | 0 | 129 | 0 | 0 | 51 | 0 | 0 | 0 |
2018/19 | 21 | 1 | 0 | 133 | 0 | 0 | 38 | 0 | 0 | 0 |
2019/20 | 64 | 7 | 0 | 123 | 0 | 0 | 73 | 13 | 0 | 0 |
2020/21 | 21 | 0 | 0 | 133 | 0 | 0 | 46 | 1 | 0 | 0 |
2021/22 | 27 | 0 | 0 | 131 | 6 | 1 | 61 | 5 | 0 | 0 |
An den Gymnasien erfolgen ebenfalls Ablehnungen, jedoch weniger (s. Tab. 2). Die Zahl der Ablehnungen in der zweiten Runde ist gering, vermutlich suchen die Eltern gezielt eine Schule mit freien Plätzen aus. Die Zahl der Aufnahmen an den Gymnasien in Runde 2 ist höher als die Zahl der Ablehnungen an Gymnasien in Runde 1, so dass vermutlich auch einige Schüler:innen mit Absage an einer Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe angemeldet werden.
[1] Anmerkung: Erst seit dem Schuljahr 2015/16 sind alle drei Schulen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Daher werden nachfolgend Daten ab Schuljahr 2015/16 dargestellt.
Anlagen
keine
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