Vorlage - VO/2021/10337
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich mit den Inhabern der Grunddienstbarkeiten rückwärtig des Neuen Buddenbrookhauses in Verhandlungen zu treten, um einen Anbau eines Treppenhauses für das Neue Buddenbrookhaus, und damit eine denkmalgerechte Bauausführung, zu erreichen. Parallel dazu sollen die laufenden Planungen und die Vorbereitung der Förderanträge weiter verfolgt werden. Im kommenden Kulturausschuss ist der Zwischenstand zu berichten.
Begründung
Seit November 2020 ist bekannt, dass der Abriss der Kellergewölbe denkmalrechtlich nicht genehmigt werden kann. Die Alternative zum Abriss wäre ein angebautes Treppenhaus an der hinteren Gebäudefassade. Diese Lösung würde von der Denkmalpflege, der Kulturstiftung und den beauftragten Architekten akzeptiert. Es ist völlig unverständlich, warum der Bürgermeister noch nichts unternommen hat, um diese Anbau-Lösung durchzusetzen. Die vergangenen neun Monate hätten genutzt werden können, um sich mit den Nachbarn zu einigen. Die konstruktive Diskussion im Kulturausschuss hat gezeigt, dass eine breite Unterstützung für diese Lösung besteht. Der Bürgermeister sollte deshalb unverzüglich alle notwendigen Schritte unternehmen, um eine Einigung mit den Grunddienstbarkeit-Berechtigten herbei zu führen. Damit keine Zeit verloren geht, kann parallel weiter an den laufenden Planungen und Förderanträgen gearbeitet werden.
Anlagen
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