Vorlage - VO/2021/09739
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lübeck unterhält auf ihrer Internetpräsenz www.luebeck.de die Unterseite:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klimaschutz/fridays-for-future/
Diese Seite enthält auch einen Link auf die Internetpräsenz der Gruppe Fridays-for-Future
Fragen:
1) Wann wurde die o.g. Unterseite und Verlinkung durch die Hansestadt Lübeck veröffentlicht?
2) Aus welchen Gründen, insbesondere mit welcher Zielsetzung, erfolgte die Veröffent-lichung der Unterseite und die Verlinkung?
3) Wirkung auf den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung
- Welche Wirkung hat die Veröffentlichung der Unterseite/die Verlinkung durch die Hansestadt Lübeck nach Ansicht der Verwaltung auf den politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung?
- Ist diese Wirkung durch die Verwaltung beabsichtigt?
- Wenn diese Wirkung nicht die Absicht der Verwaltung sein sollte, warum wird sie dann seitens der Verwaltung in Kauf genommen?
4) Die Gruppe Fridays-for-Future vertritt bestimmte Positionen zum Klimawandel und dem menschlichen Einfluss auf das Klima und leitet daraus politische Forderungen ab. Warum veröffentlicht die Hansestadt keine Unterseiten/Verlinkungen zu Gruppen, die zu diesen Themen andere Auffassungen vertreten?
5) Wie beurteilt die Verwaltung die Rechtmäßigkeit ihrer o.g. Veröffentlichung, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen des Sachlichkeitsgebots?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
Begründung
Anlagen
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