Vorlage - VO/2021/09645
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung möge bitte die folgenden Fragen schriftlich beantworten:
Zur Kostenaufteilung (Kalkulation der Gebühr 2020) –Seite 5 des Konzepts:
- Aus welchem Grund werden generell 5% der einzelnen Kostenpositionen dem Stromverkauf zugeordnet?
- ILA und Infrastrukturkosten (Teilbereich Wochenmarkt – 95%):
- wird neben dem Gebäudemanagement noch mit weiteren Bereichen der Stadt
verrechnet? Wenn ja, mit welchen Bereichen und in welcher Höhe?
- wie verteilen sich die verrechneten Kosten auf die einzelnen Marktstandorte
- auf welcher Basis erfolgt die Verrechnung (bitte Angabe des Schlüsselkriteriums
und der Werte je Marktstandort)
- welche Leistungen werden über diese Kostenverrechnung abgedeckt und sind in
2020 konkret erbracht worden (je Standort). Gibt es hierzu ein Service-Level-
Agreement (SLA) und wie werden die Erbringung der Leistungen und die
Leistungsqualität nachgehalten? - Leitung/Interner Service/SG-Leitung Wirtschaft und Märkte (nur TB Wochenmarkt)
- nach welchen Schlüsseln werden die Kosten dieser Bereiche jeweils verteilt?
- welcher Anteil der Gesamtkosten des jeweiligen Bereichs entfällt dabei auf die
Wochenmärkte? Bitte Angaben zu der Gesamtmenge der jeweiligen Verteilbasis
(z. B. Mitarbeiteranzahl) je Bereich und wieviel davon auf die Wochenmärkte entfällt
(absolut und in %) - Debitorenmanagement
- Angabe der Arbeitszeitanteile, die den Wochenmärkten zugeordnet sind
(z. B. 1,0 MAK – Mitarbeiterkapazität) - Kalkulatorische Kosten
- welche Kosten werden hier zusammengefasst?
Zu Digitalisierung:
- Wann wird ein konkretes Konzept vorliegen?
- Welche Kostenreduzierungen sollen damit realisiert werden bei direkten Personal- und Sachkosten sowie den verrechneten Kosten?
Generelle Fragen zu den Wochenmärkten:
- Welche Leistungen erbringen städtische Mitarbeiter an/für die Standorte Moisling und Buntekuh, die auf privaten Flächen betrieben werden? Ist geprüft worden ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb diese Standorte auf die Grundstückseigentümer/-mieter übertragen werden kann (Rewe/Einkaufszentrum)?
- Wie kann sichergestellt werden, dass nach erfolgter Digitalisierung der Prozesse der direkte Personaleinsatz um mindestens 1,0 MAK reduziert wird (z. B. nur noch Stichprobenkontrollen, übertragen von Standardaufgaben auf „Stammhändler“ - einzelne Aufgaben werden von diesen bereits bisher regelmäßig und/oder vertretungsweise wahrgenommen)
- Wie und bis wann kann erreicht werden, dass die Stadt HL und die LTM bei ihren Internetauftritten im Rahmen der „normalen Produktpflege“ Hinweise auf die Wochenmärkte aufnimmt (keine Berechnung von Servicekosten, da minimaler Aufwand und im Interesse der Stadtgesellschaft – Daseinsvorsorge)
- Wie, bis wann und mit welchen Kosten/Investitionen können zusätzliche Deckungsbeiträge an einzelnen Marktstandorten generiert werden? Konkrete Frage: wie kann der Standort „Brink“ außerhalb der Marktzeiten zu einem kostenpflichtigen stadtnahen Parkplatz umgestaltet und genutzt werden?
Begründung
Anlagen