Vorlage - VO/2021/09622
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Beschlussvorschlag
In 2021 soll in Lübeck eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege eingeführt werden, die im Falle von Ausfällen von Kindertagespflegepersonen (KTPP) sicherstellt, dass eine kindgerechte Betreuung gewährleistet bleibt, also insb. ein Vertrauensverhältnis zwischen den Kindern und den Vertretungen besteht. Es gibt unterschiedliche Modelle für so
eine Vertretungsregelung:
I. Stützpunktsystem für KTPP, die in eigenen Räumen arbeiten
II. Springersystem für KTPP, die in angemieteten Räumen arbeiten
III. 4+1 System, bei dem KTPP regulär nur 4 Kinder betreuen und der 5. Platz für Vertretungsfälle vorgehalten wird (wird z.B. in Pinneberg angewandt)
Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Mit welchen Kosten für die Stadt Lübeck ist bei den 3 Modellen jeweils zu rechnen (auf Basis des selben Betreuungsschlüssels)? Bitte um transparente Gegenüberstellung auf Basis der in Lübeck tätigen KTPP. Bei Modell 3 ist zu beachten, dass die KTPP regulär den vorgehaltenen 5. Platz dauerhaft bezahlt bekommen.
- Wie viele zusätzliche KTPP sind jeweils notwendig, um die Modelle umzusetzen?
- Wie viele ungeplante Ausfalltage fielen in 2019 im Durchschnitt pro KTPP an (aufgrund von Krankheit und weiteren unvorhergesehenen Gründen)?
3a) In wie vielen Fällen von ungeplantem Ausfall wurde eine Vertretungsregelung von Eltern nachgefragt?
3b) In wie vielen Fällen von ungeplantem Ausfall fand eine Vertretung statt?
- In wie vielen Fällen fand in 2019 eine Vertretung als Urlaubsvertretung statt?
Es wird um Beantwortung der Fragen in der Sitzung am 4. Februar gebeten, damit die Erkenntnisse noch rechtzeitig in den Prozess der Etablierung des Lübecker Vertretungssystem einfließen können. Sollten Teile der Antworten bis dahin nicht vorliegen, mögen diese
gern nachgereicht werden.
Begründung
Anlagen