Vorlage - VO/2020/09608
|
Beschlussvorschlag
- Das Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Lübeck“ der Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH vom 21.07.2020 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Grundlage der empfohlenen Sollbesetzung der Integrierten Leitstelle Lübeck (ILS) sind die nachfolgenden Planstellenneuschaffungen ins nächst erreichbare Stellenplanverfahren einzubringen:
1 Planstelle für Schichtführung, 3 Planstellen für Disposition, 1 Planstelle für Qualitätsmanagement, 1 Planstelle für Aus- und Fortbildung (Ausbilder:in), 2 Planstellen für Weiterqualifizierung von Leitstellendisponent:innen (Auszubildende).
Verfahren
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
| § 17 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG); § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
In § 17 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) ist geregelt, dass die personelle Besetzung der Rettungsleitstelle in der Weise zu erfolgen hat, dass die Annahme und Bearbeitung von Notrufen sowie die Anleitung von Anrufern in lebensrettenden Maßnahmen in einer angemessenen, landesweit einheitlichen Reaktionszeit und Risikoabdeckung gewährleistet ist. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) haben die Kreise und die kreisfreien Städte eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet. Diese kann zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden.
Zur Klärung der Fragestellung, ob die Rettungsleitstellen in Schleswig-Holstein die o. a. rechtlichen Vorgaben tatsächlich erfüllen, hat die Luelf & Rinke Sicherheitsberatung im Auftrag der Kreise und kreisfreien Städte als Rettungsdienstträger in SH und in Abstimmung mit den Krankenkassen und –verbänden (KKV) als Kostenträger des Rettungsdienstes, eine Personalbemessung für die Rettungsleitstellen vorgenommen. Das Gutachten für die HL vom 21.07.2020 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Es aktualisiert die zuletzt im Jahr 2015 vorgenommene gutachterliche Personalbemessung für die Rettungsleitstelle Lübeck. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind von den KKV als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und werden über die Rettungsdienstentgelte refinanziert.
Mit dem Gutachten wird neben einer Aktualisierung des Stellenbedarfs für die Disposition erstmalig auch der Stellenbedarf für ein in Schleswig-Holstein neu geregeltes Qualitätsmanagement in der ILS aufgezeigt und der Stellenbedarf für die schleswig-holsteinische Neuregelung zur Aus- und Fortbildung der Leitstellen-Disponent:innen berücksichtigt.
Im Einzelnen kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass für den geordneten und sicheren Regelbetrieb der ILS rechnerisch insgesamt 38,85 Vollzeit-Planstellen erforderlich sind (S. 20 des Gutachtens). Der aktuelle Stellenplan enthält für die ILS 31 Planstellen, die sich wie folgt verteilen: 2 Stellen für administrativ strategische Leitung, 4 Stellen für IT-System-administration, 6 Stellen für Schichtführung und 19 Stellen für Disposition. Gegenüber der aktuellen Planstellenausstattung der ILS sieht das Gutachten folgenden personell umsetzbaren Mehrbedarf vor:
1 Stelle für Schichtführung – A 9 LG 1.2 + Zulage und 3 Stellen für Disposition
– A 9 LG 1.2: (zusammen rechnerisch 4,27 Vollzeitäquivalente – VZÄ)
Dieser Mehrbedarf entsteht überwiegend aufgrund der Ausweitung der Einsatzleitplätze (ELP), insbesondere infolge zusätzlicher Anforderungen zur Sonderlagenfähigkeit, und geringfügiger Anpassungen des Personalfaktors (S. 7 des Gutachtens).
1 Stelle für Qualitätsmanagement – EG 11 (rechnerisch 0,8 VZÄ)
Für das Qualitätsmanagement der ILS ist bisher keine Planstelle vorhanden. Gestiegene Anforderungen an die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement führten zu einer Novellierung des SHRDG, verbunden mit einer erstmaligen verpflichtenden Vorgabe für Qualitätsmanagement in den Leitstellen. Die wesentlichen Arbeitsinhalte dieser Stelle sind auf den Seiten 90 und 91 des Gutachtens dargestellt.
1 Stelle für Aus- und Fortbildung (Ausbilder:in) – A 11 und 2 Stellen für die Ausbildung neuer Disponent:innen (Auszubildende) – A 8 (rechnerisch 2,1 VZÄ)
Für die Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals sind bisher keine Planstellen vorhanden. Der Bedarf an diesen Stellenneuschaffungen ergibt sich aus dem „Rahmenkonzept für die modulare Weiterqualifizierung von Leitstellendisponent:innen in Schleswig-Holstein“ in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SHRDG. In § 17 ist geregelt: „Die für die Aufgaben der Rettungsleitstelle eingesetzten Personen müssen entweder Absolventinnen oder Absolventen einer anerkannten Leitstellenausbildung oder mindestens Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung gemäß § 2 Abs. 7 einschließlich einer der Leitstellenausbildung vergleichbaren zusätzlichen Qualifikation sein. Die Rettungsdienstträger legen die der anerkannten Leitstellenausbildung vergleichbare zusätzliche Qualifikation nach Satz 2 landesweit einheitlich fest.“ Die wesentlichen Arbeitsinhalte der Stelle „Ausbilder:in“ sind auf den Seiten 92 und 93 des Gutachtens dargestellt. Zum Bedarf von Stellen für „Auszubildende“ sind Anmerkungen auf den Seiten 108 und 109 des Gutachtens enthalten.
Die Kosten der ILS, und damit auch diese Personalkosten, werden ab dem Jahr 2021 zu 60 % als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und über die Entgelte für den Rettungsdienst durch die KKV refinanziert. Bis einschließlich 2020 betrug die Refinanzierung der Leitstellenkosten 50 %. Die o. a. Stellenneuschaffungen lösen einen jährlichen Personalkostenzuwachs in Höhe von ca. 580.440 € aus. Aufgrund der Refinanzierung von 60 % durch die KKV sind von der HL lediglich die verbleibenden 232.176 € (40 %) als Personalkosten außerhalb des Rettungsdienstes zu tragen. Die Anhebung des refinanzierten Anteils der Leitstellenkosten ab 2021 von 50 % auf 60 % wirkt sich nicht nur auf die neu zu schaffenden Planstellen aus, sondern bedeutet auch eine höhere Refinanzierung der Personalkosten des bisherigen Bestandspersonals der ILS von rechnerisch 228.304 € jährlich. Im Vergleich der Haushaltsjahre 2020 und 2021 können die o. a. 8 Planstellen für die ILS somit quasi budgetneutral geschaffen werden. Die Personalkosten für die gesamte ILS betragen ohne Stellenneuschaffungen bei einer 50 %-igen Refinanzierung 1.141.520 €. Inkl. der Stellenneuschaffungen und einer Refinanzierung von 60 % betragen sie 1.145.392 € (vgl. Anlage 1).
Zugunsten einer übersichtlicheren Darstellung der budgetneutralen Stellenneuschaffungen wurde das sonst übliche Format „finanzielle Auswirkungen“ durch die Gegenüberstellung in Anlage 1 ersetzt.
Anlagen
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2: Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Lübeck“
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen (129 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2:Gutachten Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Lübeck (1990 KB) |