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Vorlage - VO/2020/09574  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anfrage zum Neubau eines Hotels am ZOB
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bergmann, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.12.2020 
42. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Detlev Stolzenberg im Hauptausschuss am 27.10.2020 (VO/2020/09456)

 

 


Begründung


 

Das Hotel wurde 2018 mit 228 Betten in einem bis zu 5 geschossigen Gebäude geplant. Die Gebäudeplanung wurde verändert. Nunmehr sind 352 Betten und 6 Geschosse geplant.

Wurden die Stellungnahmen der Fachbehörden auch zum aktuellen Stand der Planung eingeholt?

 

Ja. Es wurden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens AZ. 0404/2018 in der veränderten Ausführung alle erforderlichen Fachbehörden beteiligt.

Neben dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege – denkmalrechtliche Genehmigung vom 30.03.2020 waren dieses das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR – Technischer Umweltschutz vom 18.03.2020), der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie der Prüfingenieur für Brandschutz und das Prüfamt für Standsicherheit.

Welterbe- und Gestaltungsbeirat (57. Sitzung, inkl. anschließender Beratung): Hier wurde die nunmehr genehmigte Planung entwickelt, wonach durch die Ausbildung eines zusätzlichen Sockelgeschosses eine bessere Durchgangssituation zum ZOB ermöglicht wird.

 

 

Wie viele Stellplätze sind erforderlich und wo sollen diese entstehen?

 

Gem. Stellplatznachweis sind 45 Stellplätze erforderlich. Eine Unterbringung der Stellplätze auf dem Grundstück ist nicht möglich (siehe auch Antwort zu Frage 3).

 


 

Ist eine Ablösung der Stellplätze vorgesehen und zu welchen Konditionen?

 

Wenn bis zur Aufnahme der Nutzung kein anderweitiger Nachweis der Stellplätze erbracht wird (Nachweis und Sicherung durch Baulast auf einem anderen Grundstück) sind die Stellplätze vollständig gem. § 50 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) abzulösen.

Hier gelten die Konditionen der Hansestadt Lübeck: 10.480,00 €/Stellplatz.

 

 

 


Anlagen