Vorlage - VO/2020/09535-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ wird dahin erweitert, dass die gesamte Veranstaltungsbranche - insbesondere der Personenkreis der Schausteller und der Solokulturschaffenden - in den Kreis der Berechtigten einbezogen wird.
2. Das vorhandene Finanzvolumen des Sonderhilfeprogramms zu Ziff.1 ist entsprechend aufzustocken. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 70 % der entstandenen Einnahmeausfälle ersetzt werden. Entsprechende Hilfeleistungen des Bundes sind anzurechnen.
3. Für das Verfahren zur Bewilligung von Hilfeleistungen sind die Vorschriften des Hilfeprogramms zu Ziff. 1 auf den Personenkreis der Veranstaltungsbranche entsprechend anzuwenden bzw. unter Berücksichtigung der Vorgaben zu Ziff. 2 anzupassen.
Begründung
Der jetzige zweite Lockdown trifft insbesondere die Veranstaltungsbranche sehr hart. Es wird geschätzt, dass die Hälfte der rund 200 Privattheater existenziell bedroht ist. Betroffene befürchten als Folge einen Kahlschlag ohne gleichen.
Tausende Beschäftigte der Veranstaltungsbranche, die seit acht Monaten so gut wie ohne Einnahmen ist, hatten deswegen jüngst in Berlin protestiert und eine „extrem bedrohliche Situation“ beklagt.
Das Aktionsbündnis „#AlarmstufeRot“ vertritt rund eine Million Erwerbstätige, darunter viele Selbstständige wie Schauspieler, Musiker, DJs, Bühnentechniker oder Fotografen. Die Initiatoren fordern neben angemessenen Umsatzentschädigungen für Firmen mehr Unterstützung für Unternehmer und Soloselbstständige der Branche. Mit rund 130 Milliarden Euro Umsatz ist der Wirtschaftszweig der sechsgrößte in Deutschland.
Zur Veranstaltungsbranche gehören auch die Schausteller und die Solokulturschaffenden. Durch die Absage der Weihnachtsmärkte sind die Schausteller besonders hart betroffen. Sie fürchten nicht zu Unrecht den Untergang ihres jahrhundertealten Gewerbes.
Deswegen unterstützen die Unabhängigen auch die Forderung der CDU nach wirksamen und unbürokratischen Hilfen für diesen Personenkreis. Wer Unterstützungsleistungen für diesen Personenkreis fordert, kann jedoch nicht gleichzeitig den Solokulturschaffenden Hilfeleistungen verweigern. Sie sind auch Teil der Veranstaltungsbranche und in gleicher Weise wie die Schausteller durch den Lockdown existentiell betroffen.
Anlagen