Vorlage - VO/2020/09480
|
Beschlussvorschlag
In dem Wirtschaftsplan für 2021 wird ausgeführt, dass im Spätsommer/Herbst 2020 Pflegesatzverhandlungen stattfinden/-fanden. Diese werden lt. Wirtschaftsplan mit dem ausdrücklichen Ziel verbunden, eine Kostendeckung der aktuellen Ist-Kosten, soweit gegenüber den Kostenträgern irgend möglich, umzusetzen.
Hieraus ergeben sich nun folgende Fragestellungen:
1.) Wie laufen die Pflegesatzverhandlungen ab?
2.) Welche Voraussetzungen müssen rechtlich und tatsächlich vorliegen, damit höhere Aufwendungen anerkannt werden?
3.) Welche Pflegesatzverhandlungen haben in den vergangenen 10 Jahren stattgefunden?Welche Gründe haben in diesem Zeitraum dafür vorgelegen, dass in den Verhandlungen nicht alle höheren Aufwendungen geltend gemacht wurden?
4.) Welche Erfahrungen wurden gemacht, wenn höheren Aufwendungen in den Verhandlungen geltend gemacht wurden? Wurden diese dann anerkannt?
5.) Das SGB XI sieht die Möglichkeit eines Schiedsstellenverfahrens vor. Wie läuft ein solches Verfahren? Verfügt die Verwaltung hierzu über praktische Erfahrungen?
6.) Gibt es bundesweit Beispiele für Pflegeheime, die bei hohen Kostensprüngen Härtefallregelungen und / oder soziale Staffelungen zur Anwendung gebracht haben? Wen ja: Welche?
Für die gestellten Fragen 1-4 ist zur Darstellung der Antworten die Rechtsanwältin der SIE, die die Pflegesatzverhandlungen führt, als Sachverständige heranzuziehen.
Begründung
Anlagen
|