Vorlage - VO/2020/09444
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Beschlussvorschlag
Die in der Anlage dargestellt Übersichtstabelle wird als Ergänzung zur Kita-Bedarfsplanung von März 2020 (V0/2020/08597) beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Kindertagesförderungsgesetz § 10 | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) von Dezember 2019 formuliert in §10 Anforderung an den Bedarfsplan. Der örtliche Träger der Jugendhilfe soll das erforderliche Angebot der Kindertagesbetreuung nach Gruppenart, Gruppengröße und Öffnungszeit für die nächsten Kindergartenjahre (erster Abschnitt) und die geförderten Einrichtungsträger (Abschnitt 2) festlegen. Das zuständige Ministerium für Soziales des Landes Schleswig-Holstein hat hierfür eine tabellarische Übersicht vorgesehen. Diese ist in der Anlage für das Lübecker Angebot dargestellt. Das in der Übersicht nach Stadtteilen differenzierte Angebot in den Kindertageseinrichtungen stellt, hier in anderer Form, das bereits in der Kita-Bedarfsplanung fortgeschriebene Angebot, wie zuletzt im März 2020 mit der Vorlage VO/2020/08597 von der Bürgerschaft beschlossen, dar. Es sind keine Änderungen enthalten.
Alle aktuell betriebenen Lübecker Kindertageseinrichtungen sind den entsprechenden Trägern zugeordnet und damit in den zweiten Abschnitt des Bedarfsplans aufgenommen. Der Förderzeitraum soll nach §13 Kita-Reform-Gesetz drei Jahre nicht unterschreiten. Als Lübecker Förderzeitraum sind hier die Kita-Jahre 2020/21 bis 2025/26 festgelegt. Das entspricht der ab 2022 vorgesehenen Budgetierung für fünf Jahre. Die Tabelle zur Kita-Bedarfsplanung enthält auch jene Maßnahmen, die bereits in der beschlossenen Kita-Bedarfsplanung als zusätzliche Betreuungsangebote vorgesehen aber noch keinem Träger zugeordnet sind. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, werden Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Die aktuelle Belegung in der Kindertagespflege wird für Lübeck insgesamt nach den Vorgaben des Landes im Abschnitt 1 dargestellt.
Die nächste Fortschreibung der Kitabedarfsplanung mit der Maßnahmenplanung zur Weiterentwicklung des Angebotes ist für März 2021 vorgesehen. Grundlage hierfür wird die Bestandserhebung in der Lübecker Kindertagesbetreuung zum 31.12.2020 sein.
Anlagen
Tabellarische Übersicht Kita-Bedarfsplanung i. S. d. § 10 KiTaG
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Tabelle Kita-Bedarfsplanung 2020_26_2_2 (129 KB) |