Vorlage - VO/2020/09360-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Marktgebühren auf Lübecks Wochenmärkten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2020/09360
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bär, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.11.2020 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) im Hauptausschuss vom 22.09.2020, VO/2020/09360: Marktgebühren auf Lübecks Wochenmärkten

 

  1. Ist eine Erhöhung der Marktgebühren beabsichtigt? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann?
  2. Sind Änderungen bei der Abwicklung der Wochenmärkte beabsichtigt?

 

 


Begründung

 

  1. Ist eine Erhöhung der Marktgebühren beabsichtigt? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann?

Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften ist für das Produkt Märkte und somit für die Wochenmärkte zuständig. Die Wochenmärkte werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Daraus ergibt sich nach § 4 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG), dass die verkauften Standmeter als Benutzungsgebühr erhoben werden.

Die Benutzungsgebühr ist im § 6 KAG geregelt. Nach § 6 Absatz 2 KAG sollen Benutzungsgebühren so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Kalkulation der Benutzungsgebühr führt der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften jährlich durch. Auch für das Jahr 2021 ist eine Gebührenkalkulation vorgenommen worden.

Die dabei errechnete Gebühr ist Teil des Wochenmarktkonzeptes, das derzeit noch in der Abstimmung ist. Über eine Anpassung der Wochenmarktgebühr entscheidet schlussendlich die Bürgerschaft, da hierfür die Änderung der Gebührensatzung für Märkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen der Hansestadt Lübeck notwendig ist.


 

 

 

  1. Sind Änderungen bei der Abwicklung der Wochenmärkte beabsichtigt?

 

Die Wochenmärkte werden durch die Hansestadt Lübeck als öffentliche Einrichtung betrieben. Diese Regelung ist in der aktuellen Wochenmarktsatzung für die Hansestadt Lübeck festgesetzt. Jede Änderung der Wochenmarktsatzung muss durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Zu den möglichen Zukunftsmodellen des Lübecker Wochenmarktes wird auf die in Abstimmung befindliche Vorlage zum Wochenmarktkonzept verwiesen.

   
 

 


Anlagen

 

 ./.   
 

 

Stammbaum:
VO/2020/09360   Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Marktgebühren auf Lübecks Wochenmärkten   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
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