Vorlage - VO/2020/09342
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Beschlussvorschlag
Aufgrund von vermehrten Beschwerden aus der Bevölkerung, möchten wir folgende Fragen vom Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mündlich sowie auch schriftlich beantwortet bekommen:
- Warum ist in Lübeck die Anschaffung eines Ersthundes so kostspielig im Vergleich zu anderen Städten? Wie rechtfertigen Sie die preislichen Unterschiede?
- Warum haben Hundezüchter in Lübeck steuerliche Vorteile gegenüber privaten Tierhaltern, trotz heillos überfüllter Tierheime?
Begründung
In Lübeck beträgt die Hundesteuer für einen Ersthund 144 Euro. Im Vergleich zu anderen vergleichbaren Städten erscheint dieser Steuersatz ziemlich hoch angesetzt.
Viele Bürger der Hansestadt Lübeck können diesen Unterschied nicht nachvollziehen.
Um die Unterschiede zu verdeutlichen, folgt an dieser Stelle, ein kleiner Vergleich zu anderen Städten:
Stadt | Steuersatz; 1. Hund | Steuersatz; 2. Hund | Steuersatz; gefährlicher Hund |
Lübeck | 144 | 144 | 618 |
Hamburg | 90 | 90 | 600 |
Flensburg | 132 | 180 | 600 |
Kiel | 126 | 177 | - |
Neumünster | 120 | 138 | - |
Rostock | 108 | 144 | 468 |
Zudem besteht in Lübeck die Möglichkeit (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer; §6, Punkt 7),
Hunde, die in einer ausschließlich gewerbsmäßig betriebenen Hundezucht gehalten werden, von der Hundesteuer zu befreien.
Dies ist in anderen Städten nicht der Fall und aufgrund der ohnehin überfüllten Tierheime in Lübeck und Umgebung schwer nachzuvollziehen.
Quellen:
https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/finanzverwaltungsamt/hundesteuer/251647
https://www.hamburg.de/fb/zustaendigkeiten-hund/
https://www.neumuenster.de/fileadmin/neumuenster.de/media/verwaltung_und_politik/Bekanntmachunge n/Ortsrecht/9_steuern haushalt_und_finanzen/9.2 Hundesteuersatzung.pdf
https://www.finanzen.de/tierhalterhaftpflicht/hundehaftpflicht/hundesteuer-schleswig-holstein
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer
Anlagen