Am 03.06.2020 hat Herr Kerlin eine umfangreiche Anfrage zu Homeschooling und Schulkindbetreuung mit Behandlung im Schul- und Sportausschuss am 18.06.2020 gestellt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch den Bereich Schule und Sport.
Frage:
Wie viele Schüler (pro Schule), können zeitgleich unter Berücksichtigung von Abstandsregeln und Hygienekonzept gleichzeitig beschult werden? Wie groß ist unter gleichen Bedingungen die Kapazität in der Nachmittagsbetreuung je Schule.
Antwort:
Eine derartige Abfrage hat es aus mangelnden personellen Kapazitäten weder vom Schulamt noch vom Bereich Schule und Sport gegeben. Es gibt ca. 1.500 Klassen- und Fachräume von unterschiedlichster Größe und mit unterschiedlichen Mengen an Mobiliar ausgestattet. Der Aufwand, hier jeden Raum einzeln zu betrachten, ist nicht leistbar. Als grober Richtwert wurde aber ermittelt, dass die Klassen zumeist gedrittelt wurden, um die Abstände einhalten zu können, was räumlich dann bei Anwesenheit aller Schüler:innen einen Raumbedarf von 4.500 Räumen zur Folge hätte, also dem Dreifachen bedeuten würde. Zudem ist anzumerken, dass selbst bei einem Vorhandensein dieser Anzahl von Räumen das Personal fehlen würde, da in diesem Fall dann auch die Anzahl der Lehrkräfte verdreifacht werden müsste, bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Schüler:innen und Unterrichts aller Fächer.
Frage:
Wie viele Schüler haben keinen ausreichenden Zugang zu Hardware (PC, Laptops, Tablet) und können somit nicht oder nur bedingt außerhalb der Schule per digitalem Unterricht Aufgaben und Lernhinhalte bearbeiten? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Schülerinnen und Schülern ausreichend Geräte zur Verfügung zu stellen?
Antwort:
Eine Abfrage des Bedarfes an Endgeräten für den digitalen Unterricht bei allen Lübecker Schulen durch den Bereich Schule und Sport hat ergeben, dass 4.077 Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen und 1.730 Schüler:innen an berufsbildenden Schulen keine Endgeräte zur Teilnahme an digitalem Unterricht besitzen.
Durch die Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule (DigitalPakt 2) werden Fördermittel zur Anschaffung von Endgeräten bereitgestellt. Die daraus angeschafften Endgeräte sollen bei coronabedingten Schulschließungen an Schüler:innen verliehen werden, die über keine Endgeräte zur Teilnahme am digitalen Unterricht verfügen. Zudem sollen die Endgeräte in der Support- und Wartungskonzept integriert werden, das sich im Rahmen des DigitalPakts Schule aktuell im Aufbau befindet.
Aktuellen Erhebungen nach werden die Fördermittel aus dem DigitalPakt 2 nicht ausreichen, um allen Schüler:innen, für die die Schulen einen Bedarf gemeldet haben, ein Endgerät bereitstellen zu können.
Ungelöst ist zudem die Frage nach Internetzugängen für Schüler:innen, die zuhause keinen Internetanschluss besitzen oder in Gemeinschaftsunterkünften mit nicht vorhandenem oder nicht ausreichendem Internetanschluss leben. Laufende Kosten für Internetanschlüsse können laut Förderrichtlinie nicht aus dem DigitalPakt 2 gefördert werden. Ohne Internetanschluss können die betreffenden Schüler:innen jedoch auch mit Endgeräten nicht an digitalem Unterricht teilnehmen.
Frage:
Wie wurden die Lehrkräfte geschult, um mit der aktuell bereitgestellten IT Infrastruktur arbeiten und lehren zu können?
Antwort:
Lehrkräften wurde zum Umgang mit den bereitgestellten Diensten (UCS@School) Unterstützungsangebote in Form eines Hilfeportals (faq.luebeck.schule) sowie einer telefonischen Hotline bereitgestellt. Die Unterstützungsangebote sollen zukünftig auch um Präsenzangebote erweitert werden, was aufgrund der Corona-Pandemie zunächst nicht möglich war. Zudem sind ein Helpdesk und eine Knowledge-Base zentrale Punkte der geplanten IT-Infrastruktur.
Für pädagogische Schulungen ist jedoch das IQSH zuständig.
Frage:
Wie ist der aktuelle Stand pro Schule, die Mittel aus dem Digitalpakt abzurufen und eine entsprechende Infrastruktur zu installieren?
Antwort:
Der DigitalPakt ist ein Infrastrukturprojekt, welches das Ziel hat, einen Mindeststandard an allen Schulen mit LAN/WLAN und Präsentationstechnik zu gewährleisten. Daher setzen die Maßnahmen, auch aufgrund des im DigitalPakt vorgegebenen Stufenprinzips, bei Netzzugang mit LAN/WLAN an, erst danach oder in begründeten Ausnahmefällen können Maßnahmen zur Präsentationstechnik beantragt werden. Eine Verteilung der Mittel pro Schule oder ein Abruf der Mittel pro Schule ist in dem Förderprogramm nicht vorgesehen. Die Beantragung der Mittel erfolgt nach geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung des Mindeststandards an allen Schulen unter Berücksichtigung des in der Förderrichtlinie vorgegebenen Stufenprinzips. Schulen, die bereits über funktionierendes LAN/WLAN oder aktuelle Präsentationstechnik verfügen, werden entsprechend später in die Planung von Maßnahmen aufgenommen, da laut Förderrichtlinie zunächst ein Mindeststandard an allen Schulen geschaffen werden muss. Der Status der abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen aus dem DigitalPakt Schule ist in Anlage 1 dargestellt.
Parallel dazu wird eine Support- und Wartungsinfrastruktur aufgebaut und die zentrale Serverinfrastruktur mit Mitteln des DigitalPakts umgesetzt, wovon auch Schulen profitieren, an denen zunächst keine Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Aufbau der Support- und Wartungsinfrastruktur ist in VO/2020/09089 dargelegt und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.