Die vom Bund verabschiedeten Hilfen auch für Kommunen insbesondere zur Erstattung von Gewerbesteuerausfällen werden vom Land Schleswig-Holstein mit dessen hälftigem Anteil ergänzt werden. Grundlage bildet das sog. Konjunkturpaket der Regierungskoalition des Bundes mit drei wesentlichen Punkten:[1]
- Die Länder werden die Grundgesetzänderung zur Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende um 25 Prozentpunkte auf 75 % mittragen. Das Volumen dieser künftigen Entlastung beträgt bundesweit 4 Mrd. Euro pro Jahr. Der Deutsche Städtetag wird sich dafür einsetzen, dass die Entlastungswirkung bereits in diesem Jahr voll wirksam wird.
- Die Länderchefs haben zugesichert, die Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, die hälftig vom Bund übernommen werden, an die Städte und Gemeinden weiterzugeben. Die andere Hälfte der Ausfälle wollen die Länder kompensieren.
- Zu den Hilfen des Bundes beim ÖPNV sagen die Länder zu, die Auszahlungen der einmalig erhöhten Regionalisierungsmittel von 2,5 Mrd. Euro an die betroffenen ÖPNV-Unternehmen bzw. die jeweiligen Aufgabenträger schnellstmöglich vorzunehmen. Eine Spitzabrechnung soll im Nachgang vorgenommen werden.
Zu 1.: Die erforderliche Grundgesetzänderung ist noch nicht beschlossen. Für die
Haushaltsplanung 2021 werden aber erhöhte Erstattungen kalkuliert, um den
städtischen Eigenanteil bei Sozialleistungen zu reduzieren.
Zu 2.: Die Landesregierung hat unter dem Titel „Ökologisch wirksam und ökonomisch klug:
Gemeinsam mit den Kommunen stark aus der Krise“ ein 354-Millionen-Euro-
Programm aufgelegt, damit Wirtschaft und Kommunen von dem Konjunkturpaket des
Bundes profitieren können. Das Land will den Gewerbesteuerausfall 2020 zur Hälfte
übernehmen und dafür 170 Mio. € bereitstellen.[2] Konkretisierende Hinweise des
Landes Schleswig-Holstein liegen aktuell noch nicht vor. Es wird davon aus-
gegangen, dass auf Basis statistischer Meldungen der Kommunen zu den
Gewebesteuererträgen ein Ausgleich in 2020 erfolgt. Entsprechende Beträge
werden bei den allgemeinen Deckungsmitteln vereinnahmt. Daraus werden die
kommunalen Leistungen finanziert. Die Erstattung der Gewerbesteuerausfälle trägt
somit dazu bei, insbesondere Ertragsausfälle bei kommunalen Angeboten wie
Volkshochschulkursen, Mieten von Schulsporthallen usw. zu kompensieren.
Zu 3.: Die Hilfen des Bundes für ÖPNV-Unternehmen waren bereits angekündigt worden.
Die Ertragseinbrüche insbesondere beim Stadtverkehr Lübeck können damit
kompensiert werden und belasten dann nicht den städtischen Haushalt in Form
eines erhöhten Zuschusses.
Das Land Schleswig-Holstein will mit ergänzenden Hilfen und Aufstockungen von Bundesprogrammen mit eigenen Finanzmitteln die Kommunen wie folgt entlasten[3]:
Schulen sollen bei Investitionen insbesondere zur Sicherstellung von Hygiene-
maßnahmen mit einem Betrag von 15 Mio. € unterstützt werden.
Gemeinsam mit den Kommunen will das Land entscheiden, auf welche Weise das
Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung
beschleunigt und damit umgesetzt werden kann.
Ebenso will die Landesregierung mit den Kommunen vereinbaren, in welchem Umfang die Investitionsmittel für Kitas (ca. 34 Mio. €) auch für Investitionen und Beschaffungen zur
Sicherstellung von Hygienemaßnahmen in der gesetzten Frist bereitgestellt werden sollen.
Um an dem vom Bund geplanten "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" partizipieren
zu können, will das Land für 2020/2021 zunächst 20 Mio. € aus dem Impuls-Programm
bereitstellen.
Für Sportstätten kann Schleswig-Holstein mit einem Betrag von 5 Mio. € vom
Bund rechnen. Das Land wird hier für die Förderung kommunaler und vereinseigener Sport- und Schwimmstätten weitere 7 Mio. Euro vor allem für Hygiene- und
Energieeinsparmaßnahmen sowie für Sportinfrastrukturmaßnahmen bereitstellen.
Für die kommunale Nationale Klimaschutzinitiative stehen 2020 und 2021 jeweils
50 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsanteil der Kommunen soll
damit gesenkt, das Programm somit attraktiver werden. Damit Kommunen Planungen für
ihre Wärmewende vorantreiben können, stellt das Land 8 Mio. € bereit. Zusätzlich
wird das mit 1,6 Mio. € ausgestattete Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen
und Bürger“ um 2 Mio. Euro aufgestockt.
Mit 5 Mio. € sollen das vom Bund aufgestockte CO2-Gebäudesanierungsprogramm
sowie die Förderprogramme zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude
hinterlegt werden. Ziel ist die Entlastung kommunaler Haushalte von steigenden
Energiekosten.
Sobald sich die obigen Ankündigungen des Landes in Form von Förderrichtlinien ö.ä. konkretisieren, wird mit entsprechenden Förderanträgen darauf reagiert werden. Diese Förderungen kommen den jeweiligen städtischen Produkten direkt zu Gute und tragen dann zum Erhalt der kommunalen Leistungen und zur Kompensation dort entstandener Ertragsausfälle bei.
In den weiteren Themenfeldern gemäß obiger Anfrage bleibt die Hansestadt Lübeck über den Städteverband Schleswig-Holstein mit der Landesregierung im Gespräch, um corona-bedingte Ausfälle zu kompensieren. Mögliche Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein, ggf. auch als ergänzende Anteile zu Maßnahmen des Bundes, würden dann ebenfalls bei den jeweiligen städtischen Produkten ankommen.