Vorlage - VO/2020/09084  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zum Konjunkturprogramm von Bund und Land in Bezug auf die Hansestadt Lübeck VO/2020/09042
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.08.2020 
35. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Hauptausschusses am 23.06.2020 wurden von Herrn AM Thomas Rathcke (FDP) folgende Fragen gestellt:

Auch Kommunen sollen von dem in Bund und Land aufgelegten Konjunkturprogramm profi-tieren.  Mit  184  Millionen  Euro  soll  das  Programm  des  Bundes  umgesetzt  und  ergänzt  werden.  Weitere  170  Millionen  Euro  wird  das  Land  einsetzen,  um  den  Kommunen  Ausfälle  bei der  Gewerbesteuer  zu  erstatten.  17  Millionen  Euro  sollen  darüber  hinaus  durch  Umschichtungen in bestehenden Programmen mobilisiert werden.

 

Wie plant der BGM die von Bund und Land auf den Weg gebrachten Maßnahmen der

Konjunkturprogramme haushalterisch konkret umzusetzen in den Bereichen

-Schulen, Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung und KiTas

-Sportstätten

-Klimaschutz, energetischen Sanierung, Wasserstoff-Strategie

-Speichertechnologien und der intelligenten Netzinfrastruktur und Künstlicher Intelligenz (KI)

-Digitalisierung

-außeruniversitäre Forschung und Wissenstransfer

-E-Mobilität

-Forstwirtschaft

-Kultur?
 

 


Begründung

Die vom Bund verabschiedeten Hilfen auch für Kommunen insbesondere zur Erstattung von Gewerbesteuerausfällen werden vom Land Schleswig-Holstein mit dessen hälftigem Anteil ergänzt werden. Grundlage bildet das sog. Konjunkturpaket der Regierungskoalition des Bundes mit drei wesentlichen Punkten:[1]

  1. Die Länder werden die Grundgesetzänderung zur Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende um 25 Prozentpunkte auf 75 % mittragen. Das Volumen dieser künftigen Entlastung beträgt bundesweit 4 Mrd. Euro pro Jahr. Der Deutsche Städtetag wird sich dafür einsetzen, dass die Entlastungswirkung bereits in diesem Jahr voll wirksam wird.
  2. Die Länderchefs haben zugesichert, die Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, die hälftig vom Bund übernommen werden, an die Städte und Gemeinden weiterzugeben. Die andere Hälfte der Ausfälle wollen die Länder kompensieren.
  3. Zu den Hilfen des Bundes beim ÖPNV sagen die Länder zu, die Auszahlungen der einmalig erhöhten Regionalisierungsmittel von 2,5 Mrd. Euro an die betroffenen ÖPNV-Unternehmen bzw. die jeweiligen Aufgabenträger schnellstmöglich vorzunehmen. Eine Spitzabrechnung soll im Nachgang vorgenommen werden.

 

Zu 1.:  Die erforderliche Grundgesetzänderung ist noch nicht beschlossen. Für die

 Haushaltsplanung 2021 werden aber erhöhte Erstattungen kalkuliert, um den

städtischen Eigenanteil bei Sozialleistungen zu reduzieren.

Zu 2.: Die Landesregierung hat unter dem Titel „Ökologisch wirksam und ökonomisch klug:

 Gemeinsam mit den Kommunen stark aus der Krise“ ein 354-Millionen-Euro-

 Programm aufgelegt, damit Wirtschaft und Kommunen von dem Konjunkturpaket des

 Bundes profitieren können. Das Land will den Gewerbesteuerausfall 2020 zur Hälfte

 übernehmen und dafür 170 Mio. € bereitstellen.[2]  Konkretisierende Hinweise des
 Landes Schleswig-Holstein liegen aktuell noch nicht vor. Es wird davon aus-

 gegangen, dass auf Basis statistischer Meldungen der Kommunen zu den

Gewebesteuererträgen ein Ausgleich in 2020 erfolgt. Entsprechende Beträge

werden bei den allgemeinen Deckungsmitteln vereinnahmt. Daraus werden die

kommunalen Leistungen finanziert. Die Erstattung der Gewerbesteuerausfälle trägt

somit dazu bei, insbesondere Ertragsausfälle bei kommunalen Angeboten wie

Volkshochschulkursen, Mieten von Schulsporthallen usw. zu kompensieren. 

Zu 3.:  Die Hilfen des Bundes für ÖPNV-Unternehmen waren bereits angekündigt worden.

 Die Ertragseinbrüche insbesondere beim Stadtverkehr Lübeck können damit

kompensiert werden und belasten dann nicht den städtischen Haushalt in Form

eines erhöhten Zuschusses.

 

Das Land Schleswig-Holstein will mit ergänzenden Hilfen und Aufstockungen von Bundesprogrammen mit eigenen Finanzmitteln die Kommunen wie folgt entlasten[3]:

 Schulen sollen bei Investitionen insbesondere zur Sicherstellung von Hygiene-

maßnahmen mit einem Betrag von 15 Mio. € unterstützt werden.
 Gemeinsam mit den Kommunen will das Land entscheiden, auf welche Weise das

Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung

beschleunigt und damit umgesetzt werden kann.
Ebenso will die Landesregierung mit den Kommunen vereinbaren, in welchem Umfang die Investitionsmittel für Kitas (ca. 34 Mio. €) auch für Investitionen und Beschaffungen zur

Sicherstellung von Hygienemaßnahmen in der gesetzten Frist bereitgestellt werden sollen.
 

Um an dem vom Bund geplanten "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" partizipieren
zu können, will das Land für 2020/2021 zunächst 20 Mio. € aus dem Impuls-Programm

bereitstellen.
 Für Sportstätten kann Schleswig-Holstein mit einem Betrag von 5 Mio. € vom

Bund rechnen. Das Land wird hier für die Förderung kommunaler und vereinseigener Sport- und Schwimmstätten weitere 7 Mio. Euro vor allem für Hygiene- und

Energieeinsparmaßnahmen sowie für Sportinfrastrukturmaßnahmen bereitstellen.
 Für die kommunale Nationale Klimaschutzinitiative stehen 2020 und 2021 jeweils

50 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. Der Finanzierungsanteil der Kommunen soll

damit gesenkt, das Programm somit attraktiver werden. Damit Kommunen Planungen für

ihre Wärmewende vorantreiben können, stellt das Land 8 Mio. € bereit. Zusätzlich

wird das mit 1,6 Mio. € ausgestattete Landesprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen

 und Bürger“ um 2 Mio. Euro aufgestockt.
 Mit 5 Mio. € sollen das vom Bund aufgestockte CO2-Gebäudesanierungsprogramm

sowie die Förderprogramme zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude

hinterlegt werden. Ziel ist die Entlastung kommunaler Haushalte von steigenden

 Energiekosten.

 

Sobald sich die obigen Ankündigungen des Landes in Form von Förderrichtlinien ö.ä. konkretisieren, wird mit entsprechenden Förderanträgen darauf reagiert werden. Diese Förderungen kommen den jeweiligen städtischen Produkten direkt zu Gute und tragen dann zum Erhalt der kommunalen Leistungen und zur Kompensation dort entstandener Ertragsausfälle bei.

 

In den weiteren Themenfeldern gemäß obiger Anfrage bleibt die Hansestadt Lübeck über den Städteverband Schleswig-Holstein mit der Landesregierung im Gespräch, um corona-bedingte Ausfälle zu kompensieren. Mögliche Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein, ggf. auch als ergänzende Anteile zu Maßnahmen des Bundes, würden dann ebenfalls bei den jeweiligen städtischen Produkten ankommen.


 

 

 


[1] Quelle: Bürgermeisterbrief Deutscher Städtetag vom 18.6.2020 AZ. 00.06.00 D

[2], 3  Quelle: Bürgermeisterbrief Städteverband Schleswig-Holstein vom 15.6.2020 AZ. 53.40.03

 


Anlagen

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