Vorlage - VO/2020/08890
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Beschlussvorschlag
Anfrage des Ausschussmitglieds Bernhard Simon (CDU) in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschusses für den Kurbetrieb Travemünde am 09.03.2020 unter TOP 3.4 (VO/2020/8720).
Begründung
Welche Flächen stehen im Umfeld des Campus Lübeck zur Verfügung, um neue MFZ bauen zu können?
Zurzeit stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung, die unmittelbar für die Errichtung weiterer MFZ in Betracht kommen.
In wessen Eigentum befinden sich geeignete Flächen (Stadt, KWL, Technikzentrum, Dritte)?
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hält die Flächen nördlich der Universitätsstraße für geeignet, um hier neben anderen Nutzungen auch weitere MFZ entwickeln zu können. Die Flächen befinden sich teilweise im Eigentum des UKSH und teilweise im Eigentum der Universität zu Lübeck (UzL). Inwieweit die Entwicklungsvorstellungen der heutigen Nutzer/Eigentümer noch Raum für weitere MFZ lassen, kann gegenwärtig noch nicht gesagt werden.
Darüber hinaus ist auch die bisher unbebaute Fläche unmittelbar neben dem Multifunktionscenter 1 (Maria-Goeppert-Straße 1) für die Errichtung eines weiteren MFZ geeignet. Die Fläche befindet sich teilweise in städtischem und teilweise in Landeseigentum. Geplant ist hier die Errichtung eines Neubaus für die Technische Hochschule, der gemäß Konzept der TH neben Hochschuleinrichtungen u.a. auch Anwendungslabore und ‑flächen für Projekte mit externen Kooperationspartnern, Seminar- und Konferenzräume sowie Einrichtungen zur Transfer- und Gründungsberatung für den Wissenschaftscampus aufnehmen soll. Für die Umsetzung dieses Projektes sollen die städtischen Flächen an das Land veräußert werden.
Wie ist insbesondere der aktuelle Planungsstand bei folgenden Flächen:
a) Ehemaliges Aldi-Areal Hochschulstadtteil
Hier liegen Bauanträge für ein Studentenwohnheim und ein Boardinghaus vor.
b) Schärenweg
Gemäß Entwurf des Bebauungsplans 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - sollen auf der Fläche zwischen Schärenweg und Bahnhaltpunkt Hochschulstadtteil ausschließlich Wohnnutzungen für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt werden. Vorgesehen sind Bauflächen für studentisches Wohnen, für geförderten (sozialen) Wohnungsbau, sowie Grundstücke für eine Reihen- und Doppelhausbebauung.
c) Areal des UKSH nördlich der Universitätsstraße
Die Entwicklungsperspektiven des Areals nördlich der Universitätsstraße sind im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens bzw. vor Einleitung des Verfahrens noch mit den heutigen Nutzern/Eigentümern abzustimmen (siehe unten).
Gibt es konkurrierende Planungen, die der Schaffung neuer MFZ entgegenstehen (z.B. studentisches Wohnen)?
Ja, der Bereich nördlich der Universitätsstraße eignet sich sowohl für MFZ als auch für studentisches Wohnen. Es ist zu prüfen, inwieweit beide Nutzungen dort verortet werden können.
Die UzL beabsichtigt zudem, auf den Flächen eigene Einrichtungen, wie z.B. ein Parkhaus, unterzubringen.
Was macht die Stadt bzw. Stadtnahe Aufgabenträger, um neue MFZ in Campusnähe zu schaffen? Welcher Zeitraum ist hierfür vorgesehen?
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung beabsichtigt, für die Flächen im Eigentum der UzL einen Bebauungsplan aufzustellen, der sowohl Nachverdichtungsmöglichkeiten im Bestand, wie auch Erweiterungsflächen am südlichen Rand entwickeln soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll auch die Flächen nördlich der Universitätsstraße sowie der Straße selbst umfassen.
Mit dem Bebauungsplanverfahren ist, aufgrund anderweitiger Planungsaufgaben des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung und noch erforderlicher Abstimmungen mit dem Land, noch nicht begonnen worden. Es ist beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren, nach Abschluss der erforderlichen Vorabstimmungen und der Verständigung auf ein gemeinsames Entwicklungskonzept, einzuleiten. Angestrebt wird ein Abschluss des Verfahrens in 2022.
Anlagen