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Vorlage - VO/2020/08843  

Betreff: Bericht über die Bildung schulbezogener Budgets an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
18.06.2020 
13. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

In den Produktkontrakten der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist vereinbart worden, dass regelmäßig über die Entwicklung der Schulbudgets berichtet wird.

 


Begründung

Allgemeinbildende Schulen:

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 24.06.2004 wurden den allgemeinbildenden Schulen jährliche, schulartbezogene Schulbudgets, gestaffelt nach Klassenstufen, zugewiesen, die diese selbstständig zur Deckung des sächlichen Bedarfs nach § 48 Schulgesetz (SchulG) bewirtschaften.

 

Grundlage für die Zuweisung ist die Schülerzahl der aktuellen Schulstatistik und die Festlegung einzelner Faktoren für unterschiedliche Schularten. Diese Faktoren wurden von einer Arbeitsgruppe aus politischen Vertretern, den Schulen und der Verwaltung ermittelt. So soll möglichst Transparenz und Gleichbehandlung der Schularten geschaffen werden.

 

Im Jahr 2019 stehen pro Schüler folgende Beträge zur Verfügung:

 

Klassenstufe

Faktor

Betrag in EUR

Primarstufe Klasse 1 bis 4

0,83

80,75

Sekundarstufe I Klasse 5 bis 10

1

108,09

Sekundarfstufe II Klasse 11 bis 13

1,07

115,66

Förderzentren

1,7

183,76

 

Im Bereich der Grundschulen  hat man in 2019 erstmalig das sozialräumliche Budget eingeführt. 90 % des Budgets werden pro Kopf verteilt. 10 % des konsumtiven Schulbudgets der Grundschulen werden nach sozialräumlichen Faktoren der Schule verteilt. Als Verteilungsmaßstab dient dem Bereich Schule und Sport in diesem Fall die Bildungsfondsquote der Schulen. Diese Verteilung soll die sozialraumbedingten Nachteile der Schulstandorte ausgleichen und wird über einen Zeitraum von 4 Jahren erprobt. Nach Ablauf einer erfolgreichen Probezeit wird dieses Modell auf die anderen Schulen übertragen.

Nach Ablauf des ersten Jahres der Erprobungsphase bei den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Grundschulteil lässt sich sagen, dass die Umstellung der Zuweisung von allen Schulen begrüßt wurde. Es gab keinerlei negative Rückmeldungen zu der Umstellung der Zuweisung.

Die Schulen sind dem sozialräumlichen Budget offen begegnet und arbeiten sehr gut damit.

Ob diese neue Form der Zuweisung die sozialräumlichen Nachteile ausgleichen kann, kann man aufgrund des vergleichsweisen geringen Anteils der Zuweisung (10 % des konsumtiven Schulbudgets) und der Kürze der Zeit noch nicht feststellen. Bislang lässt sich nur eine offene Haltung aller beteiligten Schulen ableiten.

 

Neben den fakturierten pro Kopf-Werten erhält die Schule für jeden ihrer Schüler:innen, der/die am Ganztagsangebot der Schule teilnimmt einen Betrag von 8 EUR. Dieser Betrag wurde mit der Haushaltszuweisung 2019 erhöht. Zuvor lag der Betrag bei 5 EUR pro Schüler:in.

 

Im Rahmen der Inklusion werden pro Schüler:in, die/der zielgleich betreut wird, 15 EUR zugewiesen. Für zieldifferent unterrichtete Schüler:innen werden 30 EUR pro Schüler:in gezahlt.

 

Die Förderzentren erhalten für die Betreuung der integrativ beschulten Kinder an Regelschulen aktuell einen Betrag von 17,34 EUR pro betreuter/m Schüler:in. Damit soll dem erhöhten Sachmittelbedarf für z.B. Diagnostikmaterial Rechnung getragen werden.

 

Ebenfalls im Gesamtbetrag der konsumtiven Haushaltszuweisung der Schulen enthalten, ist der Festwert. Dieser wurde im Rahmen der Eröffnungsinventur gebildet und dient der Vereinfachung von Inventuren. Das Inventurteam hat einen konstanten, jährlichen Wert ermittelt, der pro Jahr mindestens für den Erhalt des Festwertes ausgegeben werden muss, um diesen dauerhaft zu sichern.

Die Klassenraumfestwert wurde für Standard-Klassenräume gebildet, weil dort die Ausstattung in jeder Schule nahezu gleich ist. Fachräume sind vom Klassenraum-Festwert nicht abgedeckt.

 

Zum Klassenraumfestwert gehören folgende Gegenstände:

 

-          Beschreibbare Tafeln (keine interaktiven Anlagen)

-          Lehrerschreibtische

-          Lehrerstühle

-          Schülertische

-          Schülerstühle

-          Zweitürige Schränke zur Aufbewahrung

-          Lichtbildprojektoren/OHP

-          Ordnerschränke

-          Vorhänge/Verdunklung

 

Da der Festwert bereits im Zuge der Eröffnungsinventur im Jahr 2009 gebildet wurde, arbeitet der Bereich Schule und Sport mit den Schulen und dem Bereich Haushalt und Steuerung an einer Fortschreibung des Festwertes, um unter anderem die aktuelle Präsentationstechnik, die über den Digitalpakt gefördert wird, in dem Festwert zu integrieren.

 

Nachdem das Jahr 2019 abgeschlossen ist, lässt sich der tatsächliche Bedarf an konsumtiven Mitteln ermitteln. In Abgleich zwischen den zugewiesenen und den tatsächlich verausgabten Mitteln lässt sich feststellen, dass die allgemeinbildenden Schulen ihr zugewiesenes konsumtives Budget nahezu ausschöpfen. Bei den Grundschulen und den Gymnasien liegt die Ausschöpfungsquote bei 92 %, die Gemeinschaftsschulen nutzen das zugewiesene Budget sogar zu 97 % aus.

Lediglich bei den Förderzentren ist mit einer Quote von 90 % noch etwas Spielraum.

 

Diese Mittelausschöpfung macht deutlich, dass der Mittelbedarf der Schulen gestiegen ist. Der Bereich Schule und Sport hat darauf reagiert und aus diesem Grund die Mittelanmeldung für 2020 erhöht. Es konnten für 2020 folgend pro Kopf-Beträge für die allgemeinbildenden Schulen zugewiesen werden:

 

Klassenstufe

Faktor

Betrag in EUR

Primarstufe Klasse 1 bis 4

0,83

87,31

Sekundarstufe I Klasse 5 bis 10

1

116,89

Sekundarstufe II Klasse 11 bis 13

1,07

125,07

Förderzentren

1,7

198,71

 

 

Im investiven Bereich erfolgt die Schulbudgetzuweisung nach einem anderen Verfahren. Hier stehen für Ausstattungen unabhängig von Schulart und Alter der Schüler:innen 35 EUR pro Kopf zur Verfügung.

 

Nach Zusammenstellung der tatsächlichen Ausgaben, lässt sich feststellen, dass das zugewiesene investive Budget auskömmlich ist.

Im Bereich der Grundschulen lag die Ausgabequote in 2019 bei 65 %, bei den Gymnasien bei 85 %. Für die Gemeinschaftsschulen liegt eine Quote von 78 % vor und für die Förderzentren liegt diese bei 80 %.

Für 2020 geht der Bereich Schule und Sport davon aus, dass das zugewiesene Schulbudget zur Bedarfsbedeckung ausreicht. Dabei spielt eine Rolle, dass mit dem Bereich Haushalt und Steuerung vereinbart wurde, die Reste aus dem Vorjahr zu übertragen. Im konsumtiven Bereich besteht diese Möglichkeit nicht.

 

 

Berufsbildende Schulen:

 

Die Budgetverteilung bei den Berufsschulen findet nach einem anderen Verfahren statt. Dies liegt an der erweiterten Befugnissen der Berufsschulen.

Die Hansestadt Lübeck hat sich 2003 dafür entschieden, die Berufsschulen nicht als regionale Bildungszentren (RBZ) zu führen, sondern innerhalb der Organisation der Hansestadt Lübeck, diese mit ähnlichen Befugnissen auszustatten.

 

Bei diesem Schulbudgetzuweisungsverfahren entscheiden die beteiligten Berufsschulen selbst über die Verteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Der Bereich Schule und Sport entwirft einen Verteilungsvorschlag, der anschließend von den Berufsschulleitungen abgestimmt wird.

 

Wie bei den allgemeinbildenden Schulen erfolgt eine Verteilung nach Schülerzahl.

 

Im konsumtiven Bereich wird jedoch noch zwischen kaufmännisch und gewerblich-technisch ausgerichteten Schulen unterschieden. Letztere erhalten einen höheren pro Kopf-Betrag je Schüler:in, da die Beschaffungen dieser Ausrichtung kostspieliger sind.

 

Für 2019 wurden folgende Werte je Schüler:in zugewiesen:

 

Ausrichtung

Betrag in EUR

kaufmännisch

70,55

gewerblich-technisch

113,34

 

Neben der Pro-Kopf-Zuweisung, stehen den berufsbildenden Schulen Mittel für den Erhalt des Klassenraumfestwertes und des IT-Festwertes zur Verfügung. Dieser Betrag wurde im Zuge der Eröffnungsbilanz vom Inventurteam ermittelt und liegt jährlich konstant bei 325.081 EUR.

Auch in diesem Bereich arbeiten wir mit dem Bereich Haushalt und Steuerung an einer Weiterentwicklung der Festwerte.

 

Nach Auswertung der konsumtiven Ausgaben 2019 liegt die Ausgabequote im Vergleich zur Budgetzuweisung bei nahezu 100 %. Daraus wird deutlich, dass auch bei dieser Schulart ein gesteigerter konsumtiver Sachmittelbedarf besteht. Analog zu den allgemeinbildenden Schulen wurde die Mittelanmeldung ebenfalls erhöht und die Zuweisung für 2020 ergab folgende Werte:

 

Ausrichtung

Betrag in EUR

kaufmännisch

90,36

gewerblich-technisch

140,75

 

 

 

 

Für die Beschaffung von Ausstattung stand den Berufsschulen in 2019 ein pro Kopf-Betrag von 32,21 EUR zur Verfügung.

Die Ausgabequote lag bei 60 %, sodass der zugewiesene Budgetbetrag im investiven Bereich auskömmlich war und auch für 2020 wahrscheinlich auskömmlich sein wird.

Das liegt ebenfalls an der Möglichkeit der Restebildung im investiven Bereich.

 

Für die gewerblich-technischen Berufsschulen erfolgt neben der regulären Schulbudgetzuweisung noch eine Zuweisung für die Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Großgeräten. Da diese Beschaffungen in einer Größenordnung erfolgen, die den Rahmen einer normalen Schulbudgetzuweisung sprengen würde, hat man sich für eine bedarfsorientierte Extra-Zuweisung entschieden.

Diese Zuweisung war nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Berufsschulen zu sichern.

 

Da die Höhe der zugewiesenen Mittel im Haushalt von der Bürgerschaft festgelegt wird und nicht beliebig zu verändern ist, hat der Bereich Schule und Sport allen Schulen die Möglichkeit eingeräumt ihr Budget untereinander unterjährig, oder über mehrere Haushaltsjahre verteilt, zu tauschen.

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten in den ersten Jahren lässt sich mittelweile feststellen, dass der Budgettausch zu einem gängigen Mittel im Rahmen der Mittelbewirtschaftung geworden ist.

 


Anlagen