Vorlage - VO/2020/08654
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Beschlussvorschlag
Wir knüpfen an die Antwort auf unsere Anfrage zur zur Flüchtlingsunterbrinung in Gemeinschaftsunterkünften vom 8. November 2018.
Im Zeitungsbericht der Lübecker Nachrichten vom 7. Februar 2020 wird André Weidmann von der Gemeindediakonie Lübeck wie folgt zitiert:
„Die Menschen hier brauchen die Perspektive, in eine eigene Wohnung ziehen zu können.”
Vor diesem Hintergrund werden folgende Fragen gestellt:
1. Wie viele Geflüchtete sind in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht?
2. Wie viele Geflüchtete sind seit Januar 2019 monatlich aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Wohnung umgezogen?
3. Wie viele Geflüchtete wohnen bereits länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften, weil sie keine Wohnung auf dem regulären Wohnungsmarkt gefunden haben?
4. Welches Konzept verfolgt der Bürgermeister, um Langzeitunterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften zu verhindern?
5. Welches Konzept verfolgt der Bürgermeister, um die Anzahl von günstigen Wohnungen und Sozialwohnungen kurzfristig zu erhöhen, damit Geflüchtete in den Wohnungsmarkt integriert werden können?
6. Wie will der Bürgermeister dem 80%-tigen Rückgang des Bestandes an Sozialwohnungen trotz Berücksichtigung des Neubaus von geförderten Wohnungen) bis 2050 entgegen wirken?
Begründung
Anlagen