Vorlage - VO/2020/08582
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Beschlussvorschlag
Mit der Umsetzung der Maßnahme Schlutupkai I, Kaimauer-Ertüchtigung und Flächenherrichtung – 2. Bauabschnitt wird begonnen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
| X | freiwillig | ||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Beschreibung der Maßnahme
Der Hafen Schlutupkai I befindet sich in Lübeck-Schlutup in der Schlutuper Wiek. Von der Maßnahme betroffen ist eine Fläche von rd. 9.000 m² im nördlichen Bereich des Schlutupkais I, welche zum Eigentum der Lübeck Port Authority (LPA) gehört. Die Umschlagfläche entlang der rd. 170 m langen Kaimauer wird intensiv von der Firma Burmann (Pächterin) genutzt. Es findet Schüttgüterumschlag von landwirtschaftlichen Produkten wie Düngemittel und Getreide in wachsendem Maße statt.
Die vorhandene Flächenbefestigung sowie die Entwässerungsanlagen zur Dach- und Oberflächenentwässerung sind in einem sehr schlechten Zustand und entsprechen zudem nicht mehr den aktuellen Gesetzen und anerkannten Regeln der Technik.
Der 1. Bauabschnitt (Teilfäche Süd) wurde bereits von Anfang August 2019 bis Ende Dezember 2019 realisiert. Die Regenwasserentwässerung wurde erneuert sowie eine Sedimentationsanlage erstellt und die Flächenbefestigung mit Asphalt neu hergestellt. Die Anlagen entsprechen jetzt wieder den aktuellen Vorschriften. Des Weiteren wurde in einem Teilbereich eine Kaimauersanierung durchgeführt, sodass die Verkehrssicherheit in diesem Bereich wieder sichergestellt ist.
Der 1. Bauabschnitt (BA) wurde mit Beschluss des HA vom 23.04.2019 (VO/2019/7308) freigegeben. Der 2. BA (Teilfläche Nord), welcher 2020 realisiert werden soll, umfasst die Erneuerung der Kanalisation und der Flächenbefestigung im nördlichen Teil, sodass auch die Anlagen in diesem Bereich wieder den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Die neue Freifläche, welche durch den Abriss des Zollgebäudes entstanden ist, wird mit Asphalt befestigt und entsprechend entwässert. Diese soll zukünftig als Fläche zum Verladen und Lagern von Gütern genutzt werden. Zur Ausleuchtung wird die Fläche mit einer neuen LED-Außenbeleuchtungsanlage mit zwei Lichtmasten ausgerüstet. Damit entspricht die Beleuchtung, Befestigung und Entwässerung der neuen Freifläche ebenfalls den aktuellen Vorschriften.
Im Rahmen der Ausführung des 1. BAs wurde festgestellt, dass der vorhandene Betonholm an der Kaimauer in einem deutlich schlechteren Zustand ist als in der Planung angenommen. Aus diesem Grund soll auch im 2. BA, wie bereits im 1. BA realisiert, eine Sanierung des Betonholms auf der gesamten Länge (rd. 95 m) erfolgen und nicht nur in einzelnen Teilbereichen, um die Lebensdauer des Bauwerks zu erhöhen.
Mit dieser Vorlage soll die Maßnahme des 2. Bauabschnitts freigegeben werden.
Hafenbetriebliche Notwendigkeit
Für den Hafenbetrieb sind ausreichende Wassertiefen und eine stand- und verkehrssichere Kaianlage mit versiegelten Verkehrsflächen unerlässlich. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie zur Erfüllung der aktuell geltenden Anforderungen zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Gewässer (Trave, Schlutuper Wiek) muss dieses Projekt fortgeführt werden.
Kosten
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung vom 19.12.2019 betragen die Gesamtkosten für den 2. BA rd. 870.000 EUR netto.
Risiken
Neben dem Baugrundrisiko (Bodenentsorgung bzw. -deponierung) ist auch die Sanierung des Betonholms mit Risiken verbunden. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem 1. Bauabschnitt ist es möglich, dass die Festigkeit des Betons im Bereich des Holms an der Kaimauer durch schädigende Alkali-Kieselsäure-Reaktion (umgangssprachlich „Betonkrebs“) beeinträchtigt ist. Aus diesem Grund soll ein auf Bauwerksprüfungen spezialisierter Baustoffingenieur kurzfristig Untersuchungen am Betonholm durchführen, um die Festigkeit des Betons festzustellen. Aufgrund der Ergebnisse werden die erforderlichen Maßnahmen zur Betonsanierung festgelegt, um die Lebensdauer des Bauwerks zu erhöhen und die Standsicherheit des Bauwerks sicherzustellen.
Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung
Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung wurde bereits mit dem 1. BA abgeschlossen. Die erforderliche Genehmigung der UWB vom 05.12.2018 für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Gewässer wurde um die Flächenerweiterung im 2. BA ergänzt und liegt mit Datum vom 16.05.2019 vor. Die geforderte Genehmigung der EBL für die geplante Grundstücksentwässerungsanlage wurde am 25.11.2019 erteilt. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich.
Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, den 2. BA im April 2020 auszuschreiben. Die Ausführung ist von August bis Oktober 2020 geplant.
Haushaltsmäßige Ordnung
Die Gesamtkosten für den 2. BA werden derzeit mit rd. 870.000 EUR netto veranschlagt. Für den 1. BA werden die Gesamtkosten voraussichtlich rd. 550.000 EUR netto betragen. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 1.420.000 EUR netto.
Aus dem Produktsachkonto 552001 004.7852000 – Schlutupkai I Erneuerung Kaimauer sind aus den zur Verfügung stehenden Mitteln 2019 rund 275.000 EUR ausgezahlt worden. Rund 600.000 EUR werden voraussichtlich als Rest nach 2020 übertragen. Im Haushalt 2020 sind Mittel in Höhe von 535.000 EUR beschlossen worden. Damit sind Mittel in Höhe von 1.410.000 EUR geordnet. Die Differenz von 10.000 EUR netto zur derzeit geordneten Gesamtsumme ist durch das investive Bereichsbudget der LPA abgedeckt und wird unterjährig rechtzeitig auf dem Produktsachkonto zur Verfügung gestellt.
Den Investitionskosten dieser Maßnahme stehen Mieterlöse für Hafenflächen und Hafenentgelte für die abzufertigenden Schiffe gegenüber. Aus diesen Einnahmen der HL werden grundsätzlich Zinsen und Tilgung des von der HL aufzunehmenden Kredites bezahlt, so dass die Maßnahme für die HL rentierlich ist.
Anlagen
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2: Übersichtskarte
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (75 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Übersichtskarte (1255 KB) |