Vorlage - VO/2020/08527
|
Beschlussvorschlag
Die Umsetzung des Sicherungskonzepts für das Parkhaus Holstentor für 940.000 Euro netto wird freigegeben.
Verfahren
| ||||||||
|
|
| ||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||
| ||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
| x | freiwillig | ||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung
Über den schlechten baulichen Zustand des Parkhauses Holstentor wurde bereits im August 2019 umfangreich berichtet.
Für die weitere Planung hatte die Verwaltung um eine Richtungsentscheidung gebeten, da eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit hohem Investitionsaufwand bei vergleichsweise geringer Restlaufzeit möglich ist. Für nähere Informationen wird auf die Vorlage VO/2019/07944 verwiesen.
Die Bürgerschaft hat sich am 29.08.2019 für einen Neubau eines Systemparkhauses mit 525 Stellplätzen ausgesprochen (VO/2019/08102).
Die Planung eines solchen Systemparkhauses wurde daraufhin aufgenommen. Der Vorschlag der Verwaltung sah zuvor nur ein Systemparkhaus an gleicher Stelle mit circa 370 Stellplätzen vor. Um die Zielvorgabe von 525 Stellplätzen zu erreichen, wurde im Oktober 2019 eine Bauvoranfrage gestellt, um die städtebaulichen Rahmenbedingungen zu klären.
Parallel hat die KWL GmbH, die für den Betrieb des Parkhauses verantwortlich ist, zusammen mit den Ingenieur:innen den Zustand des Bestandsgebäudes und mögliche Übergangslösungen bis zur Umsetzung des Neubaus diskutiert.
Insbesondere die Standsicherheit der Rampe lässt einen Betrieb des Parkhauses über den 29.02.2020 laut Aussage der Fachingenieur:innen definitiv nicht zu. Die KWL GmbH hat daher drei Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Diese werden in der Beschreibung der KWL GmbH näher erläutert (Anlage 2).
Eine Sicherung des Bestandsgebäudes für circa drei Jahre ist demnach möglich. Dafür müssten Unterhaltungsmaßnahmen für circa 940.000 Euro netto erbracht werden. Da das Parkhaus Holstentor in städtischem Eigentum ist, muss die HL die Finanzierung vollständig übernehmen. Die Auswertung der KWL GmbH der Einnahmen der Vorjahre zeigt jedoch, dass eine solche Sicherung trotz des geplanten Abrisses des Gebäudes voraussichtlich wirtschaftlich sein wird. (Anlage 3).
Die Finanzierung der Sicherungsmaßnahme erfolgt aus dem Produkt 573004 - Werbeeinrichtungen, Parkplätze.
Zudem ist diese Variante die einzige Möglichkeit bis zum Abriss des bisherigen Parkhauses über 500 Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Nur bis zur Fertigstellung der Sicherungsmaßnahmen ist eine Vollsperrung unumgänglich. Die aktuellen Dauermieter:innen werden von der KWL GmbH informiert.
Die Verwaltung plädiert daher mangels besserer Alternativen für die Umsetzung des erarbeiteten Sicherungskonzeptes.
Aufgrund der sehr engen Zeitschiene und der bevorstehenden Sperrung des Parkhauses muss die Vorlage im Wege der Dringlichkeit im Hauptausschuss und im Bauausschuss beraten werden.
Anlagen
Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Beschreibung kurzfristige Sicherung durch die KWL
Anlage 3 – Auswertung der Wirtschaftlichkeit durch die KWL
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (6 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2 - Beschreibung Zeit bis Neubau, PH am Holstentor (230 KB) | ||
![]() |
3 | öffentlich | Anlage 3 - Anlage zur Beschreibung, PH am Holstentor (32 KB) |