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Vorlage - VO/2020/08516  

Betreff: Gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.160 - Frauenbüro Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.01.2020 
26. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Leitfaden Gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck

 

 


Begründung

Der veröffentliche Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck soll die Umsetzung der Geschäftsanweisung „Diskriminierungsfreie Ansprache in Veröffentlichungen und Formularen der Hansestadt Lübeck“ (AGA II 1/68) unterstützen.

Die aktualisierte Geschäftsanweisung „Diskriminierungsfreie Ansprache in Veröffentlichungen und Formularen der Hansestadt Lübeck“ ist eine Anpassung und Aktualisierung der Geschäftsanweisung „Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Sprache“ aus den Anfängen der 90er Jahren (AGA II1/31); schon die damalige Regelung war bindend für die gesamte Stadtverwaltung incl. Eigenbetriebe.

Die Aktualisierung erfolgte insbesondere aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober 2018 (1 BvR 201)16), wonach das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG auch diejenigen Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Das Urteil hat Folgen für das Personenstandsrecht – in Folge aber auch für die Arbeitswelt, denn auch Stellenausschreibungen sind diskriminierungsfrei zu gestalten – wie auch bereits den insgesamt veränderten Stellenausschreibungen zahlreicher Unternehmen bundesweit zu entnehmen ist.

Die Geschäftsanweisung soll insbesondere eine einheitliche Schreibweise bei der Hansestadt Lübecks sicherstellen.

Der Leitfaden ist eine Umsetzungshilfe für die Praxis, deren Formulierungsvorschläge insbesondere Hilfestellungen geben sollen, sich diskriminierungsfrei auszudrücken.
Insbesondere geht es um geschlechtsunabhängige Formulierungen (Lehrkraft z.B.); es soll so formuliert werden, dass sich alle Geschlechter angesprochen fühlen können. Nur wenn eine umfassende Formulierung nicht möglich ist, wird der Gender-Doppelpunkt verwendet.

Der Leitfaden ist nicht abschließend und fordert alle Beteiligten dazu auf, Vorschläge für gute Formulierungen an das Frauenbüro weiterzugeben zwecks Sammlung und Nutzung für die Hansestadt Lübeck insgesamt.


 

 

 


Anlagen


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Leitfaden gendergerechte Sprache (1050 KB)