Vorlage - VO/2019/08496
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Beschlussvorschlag
Die Projektfreigabe für die grundhafte Sanierung des Padelügger Weges wird erteilt; mit der Maßnahme darf begonnen werden.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Baustellenbedingte Emissionen |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Art der Ausschreibung:
beschränkt nach VOB
Die Ausschreibungen werden nur nach vorheriger Freigabe der Mittel durch den Bereich Haushalt und Steuerung vorgenommen und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2020.
Kurzbeschreibung der Maßnahme:
Die Sanierung des Padelügger Weges (K 13) ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Die Maßnahme ist aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2020 auszuführen. Sollte in 2020 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2020 / 2021 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straße auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss bzw. erhebliche den fließenden Verkehr betreffende Maßnahmen getroffen werden müssten, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.
Die Straße K 13, Padelügger Weg besitzt als direkter Autobahnzubringer zur BAB A1, An-schlussstelle Lübeck-Moisling und als Autobahnbedarfsumleitung eine hohe überörtliche Verkehrsbedeutung.
Nach einer durchgeführten Zustandserfassung der Lübecker Hauptverkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die K 13 ein Sanierungsbedarf besteht. Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.
Die letzten Winter haben den Zustand der K 13 hier weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.
Aufgrund des ermittelten Schadensbildes wurde ein Sanierungsvorschlag erarbeitet, der eine grundhafte Sanierung als die sinnvollste Sanierungsvariante vorsieht.
Es ist daher geplant, eine grundhafte Sanierung zwischen der Kreuzung Ziegelstraße bis zur Höhe Citti-Park (alte Ausbaunaht) auf ca. 7.500 m² durchzuführen. Die Fahrbahn wird hierbei auf freier Strecke in einer einheitlichen Breite von 8,50 m wieder hergestellt.
Zeitplan:
Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.
Die Maßnahme muss zwingend bis Ende Juni 2020 abgeschlossen sein, da ab Juli Umleitungsverkehr aus einem Sanierungsvorhaben des Landes auf der BAB A1 über den Padelügger Weg fließen wird.
Mit der Sanierung erfolgt gleichzeitig eine Ertüchtigung für den vorgesehenen Umleitungsverkehr, der dann problemlos aufzunehmen ist. Eine Ausführung der Sanierung nach der Maßnahme auf der BAB A1 wäre in 2020 in Anbetracht der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht mehr möglich. Fraglich wäre ebenfalls, ob der Umleitungsverkehr nach einem kritischen Winter überhaupt noch zu bewältigen wäre.
Mit dem frühen Baubeginn auf der K 13 würde zudem die Baustellensituation in Lübeck jahreszeitlich entzerrt werden.
Kosten / Finanzierung :
Die Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten ergab ca. 825.000 €.
Für die Maßnahme stehen aktuell auf dem Produktsachkonto 542001.092.7852000 K 13, Padelügger Weg für 2020 701.000€ zur Verfügung.
Die Differenz ist durch das investive Bereichsbudget vom Bereich Stadtgrün und Verkehr abgedeckt und wird unterjährig rechtzeitig auf dem PSK zur Verfügung gestellt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 75% und eine Förderung nach FAG in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Da nicht alle Kosten dieser Maßnahme als förderfähige Kosten angerechnet werden, ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 637.000 € für diese Maßnahme zu rechnen.
Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2020.
Anlagen
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (73 KB) |