Vorlage - VO/2019/08250-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage AM Andreas Müller (DIE LINKE) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.11.2019 zu Armut und Armutsgefährdung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Lübeck
Begründung
Die einzelnen Fragen werden wie folgt beantwortet:
FRAGE 1:
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen 0-u18 und 18-u27 Jahre lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Lübeck und wie viele von ihnen sind von Armut betroffen oder bedroht? (Bitte gesondert aufführen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund)
Antwort:
*) MHG=Migrationshintergrund
Quelle: Hansestadt Lübeck, Kommunale Statistikstelle
Für die Ermittlung der von Armut bedrohten Personen ist zunächst eine Definition des Begriffes Armut sinnvoll.
Definition Armut:
Absolute Armut
Absolute oder extreme Armut bezeichnet nach der Weltbank eine Armut, die durch ein Einkommen von etwa 1,9 US Dollar pro Tag gekennzeichnet ist. Auf der Welt gibt es 1,2 Milliarden Menschen, die in diese Kategorie fallen.
Relative Armut
Von relativer Armut spricht man in Wohlstandsgesellschaften, in denen es absolute Armut praktisch kaum gibt, wohl aber eine benachteiligte Bevölkerungsgruppe (Prekariat) gibt. Als relativ arm gilt, dessen Einkommen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens beträgt, genau genommen 60 % des Äquivalenzeinkommens.
Die relative Armut ist für eine Stadt wie Lübeck statistisch nicht zu ermitteln, da die Angaben zu den Einkommensverhältnissen regional nicht ermittelt werden.
Ersatzweise werden in der kommunalen Sozialberichterstattung daher die Empfänger/innen von Leistungen zur laufenden Lebensführung herangezogen. Hierzu zählen
Personen in Bedarfsgemeinschaften (SGB II),
die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) und
die Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Empfänger/innen von Wohngeld zählen hierzu nicht, da Wohngeld gerade den Bezug der o.g. Sozialleistungen verhindern soll. Zum Teil wird das Wohngeld zudem als Lastenausgleich gezahlt, d.h. für jenen Personenkreis mit einer Eigentumswohnung oder einem eigenem Haus.
Für die Ermittlung des Anteils bzw. der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, sind somit die Summen aus o.g. vier Leistungsarten (ohne Wohngeld) zu bilden. Die Daten zur Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Empf. von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz basieren aus dem städtischen Prosoz-Verfahren.
Empf. von Leistungen zur lfd. Lebensführung (Mindestsicherungsquote) Dez. 2018
Erläuterungen:
… = Zahlen liegen aktuell nicht vor
. = Berechnung aufgrund fehlender Werte nicht möglich
Quelle: Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung und Bundesagentur für Arbeit
Für die Personen in Bedarfsgemeinschaften liegen die Daten für die gewünschten Altersgruppen nicht vor, so dass hier aktuell keine Aussagen zur Armutsquote insg. bzw. in der Differenzierung nach deutsch/nichtdeutsch möglich sind.
Alternativ wird daher auf eine Statistik des Statistischen Landesamtes verwiesen, die jedoch andere Altersgruppen aufweist und nicht nach Staatsangehörigkeit differenziert:
FRAGE 2:
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen 0-u18 und 18-u27 Jahre lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Lübeck in Haushalten, die Sozialleistungen (Grundsicherung nach dem SGB II, Wohngeld, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung) bezogen haben? (Bitte jährlich nach Familien mit zwei Erziehungsberechtigten in einem Haushalt sowie Alleinerziehenden und Anzahl der Kinder pro Familien unterscheiden sowie nach Sozialleistung getrennt auflisten.)
Antwort:
Die Auslistung in der gewünschten Differenzierung ist nicht möglich. Angaben liegen für Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor, allerdings nicht in der Differenzierung nach Haushaltstypen oder für die genannten Altersgruppen.
FRAGE 3:
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen 0- u18 und 18-u27 Jahre lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Lübeck lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Bedarfsgemeinschaften, in denen Arbeitslosengeld II zur Aufstockung des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Existenzminimums bezogen wurde? (Bitte jährlich nach Familien mit zwei Erziehungsberechtigten in einem Haushalt sowie Alleinerziehenden und Anzahl der Kinder pro Familien unterscheiden.)
Antwort:
Auch hier ist die Darstellung in der gewünschten Differenzierung nicht möglich.
FRAGE 4:
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen 0-u18 und 18-u27 Jahre lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Lübeck lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Familien, die an und unter der Mindesteinkommensgrenze lebten und keine sozialen Transferleistungen bezogen? (Bitte jährlich nach Familien mit zwei Erziehungsberechtigten in einem Haushalt sowie Alleinerziehenden und Anzahl der Kinder pro Familien unterscheiden.)
Antwort:
Jene Personen, die unterhalb der Armutsgrenze lebt, aber keine sozialen Transferleistungen beantragt haben, treten in der amtlichen Statistik nicht in Erscheinung. Hierzu wären Schätzverfahren einzusetzen. Die Berechnungsverfahren wären auf regionaler Ebene komplex.
FRAGE 5:
Wie viele Familien haben in den Jahren 2010 bis 2019 einen Antrag bzw. mehrere Anträge auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt?
Antwort:
Statistiken zur Zahl der Anträge werden in der HL nicht geführt. Im Jahr 2018 haben in Schleswig-Holstein 7.053 Kinder Kinderzuschlag (KiZ) erhalten (Quelle: interne Statistik der Familienkasse Direktion, Jahreszahlen 2018 – Tabelle 1.4). Zahlen für Lübeck sind uns nicht bekannt bzw. wären bei der Familienkasse ggfs. kostenpflichtig zu ermitteln.
FRAGE 6:
Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Altersgruppen 0-u18 und 18-u27 Jahre lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Lübeck lebten in den Jahren 2010 bis 2019 in Familien mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? (Bitte jährlich nach Familien mit zwei Erziehungsberechtigten in einem Haushalt sowie Alleinerziehenden und Anzahl der Kinder pro Familien unterscheiden.)
Antwort:
Die Asylfälle werden statistisch nicht nach Haushaltstypen erfasst. Verfügbar sind die folgenden Angaben:
Asylfälle, Stand zum 31.12.2018, Vierteljahresstatistik
Erläuterungen:
§ 2 = Leistungen in besonderen Fällen
§ 3 = Grundleistungen
Quelle: Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung
Asylfälle am 31.12.2018 nach Altersgruppen
Quelle: Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung
FRAGE 7
Welche besonderen Maßnahmen hat die Verwaltung in Lübeck eingeleitet/will die Verwaltung in Lübeck und bis wann einleiten, um die Armut von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Lübeck gezielt zu bekämpfen.
Antwort FB4:
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe der HL wirken Armutsrisiken von Kindern und Jugendlichen entgegen. Alle präventiven Angebote der Frühen Hilfen, die Willkommensbesuche, das umfangreiche Angebot der Kindertagesbetreuung, die Familienzentren und weitere individuelle Hilfen für Familien sowie das Ganztagsangebot an Schulen haben das Ziel, Familien und ihre Kinder frühzeitig zu unterstützen und durch die Förderung in den Bildungseinrichtungen den Weg für ein gelingendes Aufwachsen zu ebnen.
Der bundesweit beachtete Lübecker Bildungsfonds unterstützt Kinder und Jugendliche in vielfältiger und unbürokratischer Form und verstärkt die Teilhabe an den Angeboten.
Ausführliche Darstellungen finden sich im Armuts- und Sozialbericht, in den Berichten zum Bildungsmonitoring / Jugendhilfeplanung und in den Kerndaten zu Bildung.
FRAGE 8:
Gibt es in Lübeck konkrete Vorhaben, in denen Lübeck bereits mit der Bundesregierung und/oder dem Land (Land einfügen) koordiniert und abgestimmt zusammen arbeitet, um der Kinderarmut wirkungsvoll zu begegnen?
Antwort Fb4:
Die Verwaltung greift Unterstützung von Bund und Land auf, um das Angebot für Kinder und Jugendliche auszubauen. Bundes- und Landesmittel für Investitionen in die Kindertagesbetreuung werden umfänglich ausgeschöpft. Aktuell beteiligt sich der FB 4 an den Bundesprogrammen „Pro-Kindertagespflege“, „Kita-Einstieg: Brücken bauen“ und „Sprachkitas-Frühe Chancen“.
Anlagen
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