Vorlage - VO/2019/08451  

Betreff: Dringlichkeitsantrag von AM Carl Howe: Städtebaulicher Vertrag (Klimaschutz bei B-Plänen)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bauausschuss
16.12.2019 
26. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
20.01.2020 
27. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.02.2020 
28. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, dass in allen B-Plänen, die noch keinen Satzungsbeschluss

haben und deren Grund und Boden sich nicht in kommunalem Besitz befinden, ein

städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen wird.

 

Der städtebauliche Vertrag beinhaltet folgende Punkte:

  1. Energie- und Klimaschutzkonzept mit mindestens folgenden Inhalten:

-          Kompaktheit und Stellung der Gebäude

-          Wärmetechnische Standards (KfW 55 Haus)

-          Anlagen zur Wärmeversorgung (BHKW)

-          Kombination mit anderen Klima- und Umweltthemen, wie Kaltluftversorgung, Luftreinhaltung und Grünversorgung

 

2. Mobilitätskonzepte wie z.B. Mobility Hub

- Paketstation (inkl. Anlieferung, Lagerung, Abholung)

- Bikesharing

- (E)Carsharing

- Lastenfahrradverleih

- Mobilitätsberatung und Information

- Fahrradstellplätze

 

3. Klimawandelfolgebewältigung

- Überflutungsvorsorge

- Qualität und Pflege der privaten Grünanlagen

- Solarnutzung, Gründächer und/oder Grünfassaden

- Urban Gardening

 

4. Der Vertragsinhalt ist durch verbindliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag

umzusetzen.

 


Begründung

 

 

 


Anlagen