Vorlage - VO/2019/08451
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, dass in allen B-Plänen, die noch keinen Satzungsbeschluss
haben und deren Grund und Boden sich nicht in kommunalem Besitz befinden, ein
städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen wird.
Der städtebauliche Vertrag beinhaltet folgende Punkte:
- Energie- und Klimaschutzkonzept mit mindestens folgenden Inhalten:
- Kompaktheit und Stellung der Gebäude
- Wärmetechnische Standards (KfW 55 Haus)
- Anlagen zur Wärmeversorgung (BHKW)
- Kombination mit anderen Klima- und Umweltthemen, wie Kaltluftversorgung, Luftreinhaltung und Grünversorgung
2. Mobilitätskonzepte wie z.B. Mobility Hub
- Paketstation (inkl. Anlieferung, Lagerung, Abholung)
- Bikesharing
- (E)Carsharing
- Lastenfahrradverleih
- Mobilitätsberatung und Information
- Fahrradstellplätze
3. Klimawandelfolgebewältigung
- Überflutungsvorsorge
- Qualität und Pflege der privaten Grünanlagen
- Solarnutzung, Gründächer und/oder Grünfassaden
- Urban Gardening
4. Der Vertragsinhalt ist durch verbindliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag
umzusetzen.
Begründung
Anlagen