Vorlage - VO/2019/08446
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Beschlussvorschlag
1) Senator Schindler berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.11.19, dass der Anhandgabevertrag der PIH über die Nördliche Wallhalbinsel am 30.06.20 endet.
Am 22.02.18 beschloss die Bürgerschaft, eine “Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Anhandgabevereinbarung für das Plangebiet bis zur Mitteilung der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan” (VO/2018/05720).
a) Warum enthält die Anhandgabevereinbarung vor dem Hintergrund dieses Bürgerschaftsbeschlusses trotzdem ein Enddatum?
b) Auf welcher Basis und Kriterien wurde dieses Enddatum gewählt?
c) Wie vergleicht sich die durch dieses Enddatum determinierte Maximaldauer des Bebauungsplanverfahrens mit der Dauer anderer Bebauungsplanverfahren in Lübeck?
d) Wird die Anhandgabevereinbarung gemäß des o.a. Bürgerschaftsbeschlusses
selbstständig von der Verwaltung verlängert, sollte es bis zum 30.06.20 noch keinen Satzungsbeschluss geben?
e) Wenn ja, bis wann?
f) Wenn nein, warum nicht?
2) Welche Fragen sind noch abschließend zu klären, damit der für den Auslegungsbeschlusses benötigte Entwurf eines Bebauuungsplanes ausgefertigt werden kann?
3) In einer Anlage zur Vorlage “Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel” (VO/2019/07488) beschreibt der Verein Weltkulturgut e.V., dass es bei Abriss der Hafenschuppen keine Möglichkeit für einen Verbleib der Lisa von Lübeck in Lübeck gäbe.
Welche Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Verwaltung als alternativer Standort in Lübeck für die Lisa von Lübeck nach Abriss der Hafenschuppen und welche Kosten wären für den Verein damit jeweils verbunden (grob geschätzt)?
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Begründung
Anlagen