Vorlage - VO/2019/08221  

Betreff: AM Pluschkell (SPD): Stadtteilhaus Hansering
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
21.10.2019 
22. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

 

10 Punkte zum Stadtteilhaus Hansering

 

Im Abschlussbericht „Soziale Stadt St. Lorenz“ der HL heißt es bezüglich des Stadtteilhauses Hansering (Zitate):

„Durch die umfassende Sanierung des Gebäudes sowie seine Erweiterung durch einen Anbau wurden Räume für die Arbeit der jeweiligen Einrichtungen geschaffen sowie ein Stadtteilraum für verschiedene Nutzungen durch die StadtteilbewohnerInnen.

Ziel des Projekts war eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur des Stadtteils und der Möglichkeiten zu gemeinsamen Aktivitäten der StadtteilbewohnerInnen, zu Begegnung und zum Gespräch mit Anderen. Das Stadtteilhaus steht allen BürgerInnen offen.“

Die vorgenannten Ziele scheinen jetzt gefährdet durch offenbar schon seit längerer Zeit bekannte Mängel infolge des Umbaus der ehemaligen Stadtteilbibliothek in ein Stadtteilhaus. Dieser Umstand beunruhigt viele Menschen im Stadtteil, für die das Stadtteilhaus eine wichtige Anlaufstelle ist, um soziale Kontakte zu pflegen, Hilfe bei der Bewältigung ihres Lebensalltags zu erhalten und an kulturellen Aktivitäten Teil zu haben. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

  1. Welche baulichen Mängel sind im/am Stadtteilhaus Hansering nach dem Umbau im Rahmen des Projekts Soziale Stadt St. Lorenz aufgetreten (z.B. Pilzbefall Dachstuhl, mangelhafte bzw. schadhafte Fenster und teils aufgequollene Fensterbänke, jahreszeitlich bedingter Ameisenbefall, Heizungswasserschaden), Durchfeuchtungen im Keller, auftretende Schimmel-/Sporenbelastung in verschiedenen Teilen des Hauses, Ausdünstungen)?
  2. Welche baubiologischen Messungen / Schadstoffmessungen und sonstigen Untersuchungen wurden in den letzten Jahren veranlasst und durchgeführt? Wer hat diese Untersuchungen veranlasst? Welches waren die Ergebnisse, wer hat sie bewertet und die ggf. daraus resultierenden Maßnahmen empfohlen? Wer hat diese Maßnahmen eingeleitet, begleitet und überprüft?
  3. Gab es eine Vereinbarung und Ablaufplanung zwischen den Hausnutzern und der Hansestadt Lübeck für eine gemeinsame planvolle Vorgehensweise? Falls ja, - wann, wo und wie wurde diese mit Zuständigkeiten festgeschrieben?
  4. Wann gab es bei der HL die ersten Hinweise auf Feuchtigkeitsprobleme und einen Befall mit Schimmelpilzen im Stadtteilhaus? Wie wurde darauf reagiert, insbesondere im Hinblick auf die dort tätigen Mitarbeiter:innen und die Besucher:innen des Stadtteilhauses?
  5. Welches sind die Ergebnisse der am 16.09.2019 durchgeführten Untersuchungen und welche kurz- und langfristigen Maßnahmen sind daraus abzuleiten? Wer ist federführend verantwortlich für die Erledigung dieser Maßnahmen?
  6. Gibt es neben dem akuten Schimmelbefall weitere Gebäudeschäden? Falls ja, welche Maßnahmen sind daraus abzuleiten? Wer ist verantwortlich für die Erledigung dieser Maßnahmen?
  7. Können die im Stadtteilhaus befindlichen Räume (Büros, Veranstaltungs- und Besprechungsräume, Sanitäranlagen, Lagerräume usw.) noch bzw. wieder genutzt werden? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass es zu keiner Verschlechterung der Nutzungsbedingungen kommt? Sind regelmäßige Maßnahmen wie Messungen, Spezialreinigungen geplant? Wie verhält es sich mit der Nutzung dieser Räume für die Dauer einer eventuell erforderlichen Sanierung? Sind für diesen Fall Ausweichquartiere für die bisherigen Nutzer:innen vorgesehen, - falls ja, wo?
  8. Momentan sind alle bislang im Stadtteilhaus hauptamtlich tätigen Mitarbeiter:innen anderweitig untergebracht. Wo sind sie derzeit für ihre Klientel erreichbar? Wann werden sie wieder in das Stadtteilhaus zurückkehren?
  9. Ist der Bestand und die Nutzung des Gebäudes als Stadtteilhaus gesichert? Welche Maßnahmen sind hierfür erforderlich?
  10. Wie ist die Zuständigkeit für die Nutzung und den Betrieb des Stadtteilhauses zwischen Hausnutzern und HL derzeitig und künftig vertraglich geregelt?

 

 


Begründung

 

 


Anlagen