Vorlage - 9/08082-01-01-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Ab dem Haushaltsjahr 2022 dürfen die Erlöse für den Verkauf kommunaler Grundstücke für das laufende und die beiden vorhergehenden Haushaltsjahre die Ausgaben für den Ankauf kommunaler Grundstücke in diesen Haushaltsjahren nicht mehr übersteigen.
Ziel ist, dass die der Stadt zu Gebote stehenden Flächen im Saldo mindestens erhalten bleiben und dadurch eine durchgehende Stadtentwicklung in Abwägung aller gesamtgesellschaftlichen Belange ermöglicht wird. Daher sollen die Erlöse aus Grundstücksverkäufen insbesondere für die Ausübung von Vorkaufsrechten von strategisch wichtigen Flächen genutzt und diese in städtischer Regie entwickelt werden, z.B. für Wohnen, Verwaltung und Gewerbe.
Grundstücksverkäufe sind kein Mittel der Haushaltssanierung.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen