Vorlage - 2019/08174-01-01
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Beschlussvorschlag
SPD, CDU, Die Linken, FW&GAL, BM Möller und Die Unabhängigen: Keine Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken in Lübeck!
Die Lübecker Bürgerschaft lehnt die Einlagerung freigegebener Abfälle aus dem Abriss von Kernkraftwerken auf der Deponie Niemark ab.
Der Lübecker Bürgermeister wird beauftragt, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass eine solche Deponierung verhindert wird.
Die Lübecker Bürgerschaft fordert die Landesregierung und alle Landtagsabgeordneten dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass für die Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein ortsnahe Endlager geplant und errichtet werden.
Begründung
Durch den Abriss der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein fallen voraussichtlich rund 50.000 t Bauschutt als sogenannte „freigegebene Abfälle“ an. Bereits bei Vorlage des Abschlussberichts „Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken“ hatte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erklärt, im weiteren Verfahren lediglich die drei Deponievarianten (Deponie Plus, Nullvariante und Zuweisung) weiter untersuchen zu wollen.
Es gibt drei Varianten der Entsorgung auf bestehenden Deponien:
Nullvariante: Die Nutzung bestehender Deponien für die Entsorgung „normaler Abbruchabfälle“, sowohl nach Strahlenschutzrecht als auch nach Abfallrecht zulässig. Eine Zustimmung der Standortgemeinden zum einzelnen Entsorgungsvorgang ist rechtlich nicht vorgesehen, eine positive gemeindliche Positionierung im Rahmen der Planfeststellung für den Deponiebau- und -ausbau ist aber von großer Bedeutung.
Zuweisung („Rückfallvariante“): Sollten sich für die beim Rückbau der vier kerntechnischen Anlagen Schleswig-Holsteins anfallenden zu deponierenden Abfälle keine Deponiebetreiber finden, welche zur Entsorgung bereit sind, würde es zur sog. „Rückfallvariante“ kommen. Das Land oder eine zuständige Behörde würde auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) Deponiebetreiber zwingend verpflichten, die freigegebenen KKW-Abfälle entgegen zu nehmen.
Deponie Plus: Nutzung einer oder mehrerer Deponien wie bei der „Nullvariante“, ergänzt um eine Qualifizierung zur Bestätigung, dass die Annahmen der Strahlenschutzverordnung dort zutreffen, und mit zusätzlichen Maßnahmen, welche das Maß an Sicherheit weiter erhöhen sollen.
Alle drei Variante sehen die Entsorgung von freigegebenen KKW-Abfällen auf bestehenden regionalen Deponien in SH vor. Dabei sind diese Deponien von ihren Ausstattungsstandards in der Regel auf die Deponierung von Haus- und gemischten Gewerbemüll ausgelegt und verfügen über eine entsprechend hochwertige Infrastruktur (Entwässerung, Entgasung, Kontrollsysteme usw.), die für die Lagerung von normalen Abbruchabfällen (vor allem Betonschutt) nicht erforderlich sind.
Ein ortsnahes Endlager außerhalb des Atomrechts (d.h. einfache Deponie für normale Abbruchabfälle) in unmittelbarer Nähe der ehemaligen KKW wird vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) verworfen. Dabei wäre dies die ökonomisch und ökologisch sinnvollste Lösung. Hinzu kommt, dass durch eine solche Deponie bereits bestehende technisch hochwertige Deponien wie Niemark nicht belastet und ein ökologisch unvertretbarer Mülltourismus vermieden wird.
Zudem ist die Freigabemethode umstritten, weil die sogenannte „Freimessung“ zur Einhaltung von Strahlungswerten nur rechnerisch und nicht real erfolgt.
Anlagen
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