1. Beitritt zum Verein RAD.SH – Kommunale Arbeitsgemeinschaft
Der Bürgermeister wird gebeten,
beim Verein „Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH) einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.
Für Mitgliedschaft sind Mitgliedsbeiträge fällig:
Für die ordentliche Mitgliedschaft beträgt der Jahresbetrag ab 100.001 Einwohner 4000 Euro.
Anlage: Antragsformular Rad.SH
2. Toiletten auf dem Lübecker Markt
Auf dem Lübecker Markt in der Innenstadt wird eine genderneutrale, behindertengerechte Toilette installiert.
3. Kapitalerhöhung der Trave
Der Bürgermeister wird aufgefordert:
Die Hansestadt Lübeck erhöht das Eigenkapital der Wohnungsgesellschaft Trave um 10 Mio. Euro.
Die Zusätzliche Liquidität soll zur Intensivierung des Baus von gefördertem Wohnungsbau in Lübeck dienen.
Die Kosten werden im Haushalt geordnet.
4. Mailadresse Vorname und Name für Mitglieder der Bürgerschaft
Der Bürgermeister wird beauftragt allen Mitgliedern der Bürgerschaft und der Ausschüsse eine Mailadresse aus vorname.name@luebeck.de zur Verfügung zu stellen. Bei technischer Möglichkeit ist das Postfach mit Allris zu verknüpfen.
5. Um- und Ausbau von Radwegen
Die Investitionen in den Um- und Ausbau von Radwegen, unter Produkt 541001625 für das Jahr 2020, werden von 1.700.000 Euro auf 3.000.000 Euro erhöht.
6. Sanierungen des Stadtteilhauses/Nachbarschaftsbüros in St. Lorenz Süd
Für notwendige Sanierungen des Stadtteilhauses/Nachbarschaftsbüros in St. Lorenz Süd werden Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Über die Verwendung der Mittel und den tatsächlichen Finanzbedarf zur Sanierung ist dem Bauausschuss nach Prüfung der Bedarfe Bericht zu erstatten.
7. Beratungsstelle zur Unterstützung und Information von Mieter*innen
die Stadt schafft eine Beratungsstelle zur Unterstützung und Information von Mieter*innen, die von sozialen Auswirkungen energetischer Sanierungen betroffen sind. Diese berät Mieter*innen bei Problemen infolge energetischer Sanierungen, sowohl rechtlich, als auch persönlich und leistet Hilfestellung bei Auseinandersetzungen mit Vermietern. Die Beratungsstelle arbeitet dabei Hand in Hand mit den Jobcentern und sozialen Trägern, sowie den in Lübeck ansässigen Mietervereinen. Hierfür werden Finanzmittel von höchsten 50.000 Euro pro Jahr im Haushalt vorgesehen. Über die Arbeit der Beratungsstelle ist dem Sozialausschuss, sowie dem Bauausschuss regelmäßig Bericht zu erstatten.
8. Sozialticket für den ÖPNV
Für Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII wird ein Sozialticket für den Lübecker Stadtverkehr eingerichtet. Die Kosten für diese Maßnahme bis zu 700.000 Euro werden im Haushalt geordnet.
9. Mehr Personal Klimaschutzleitstelle
die Klimaleitstelle Lübeck wird um 1,5 Planstellen aufgestockt.
10. Stabsstelle Förderungsakquise und Fristenmanagement einrichten
In der Verwaltung wird eine Stabsstelle "Förderungsakquise" eingerichtet. Die Verwaltung legt dafür einen Vorschlag zur finanziellen und personellen Ausstattung vor. Dies sind die Aufgaben der Stabsstelle:
- Fachbereichsübergreifende Prüfung aller anstehenden Projekte ab einem Investitionsvolumen von mehr als 20.000,- € auf mögliche Förderungen durch die EU, den Bund, das Land Schleswig-Holstein und weitere Institutionen (z. B. Stiftungen).
- Ergänzung aller Verwaltungsvorlagen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse, sofern sie Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20.000,- € vorsehen, auf die Möglichkeit einer Förderung. Dabei sollen auch kleinere Änderungen der Projekte geprüft werden, wenn dadurch eine Förderung möglich erscheint.
- Die eingerichtete Stabsstelle ist darüber hinaus dafür zuständig, alle einzuhaltenden Fristen der Stadt Lübeck sicherzustellen.
11. Kinderkulturmeile Hansekultur Festival
Für eine Kinderkulturmeile auf dem Hansekultur Festival wird der LTM ein Etat von 50.000 Euro zu Verfügung gestellt.
12. Härtefall-Fonds Energiesperren
- Im städtischen Haushalt wird 2020 ein Härtefall-Fonds zur Vermeidung von Energiesperren eingerichtet, der mit 50.000 Euro ausgestattet wird. Aus diesem Fonds können nach Einzelfallprüfung durch das Sozialamt (und/oder Jobcenter) und entsprechendem Antrag Energieschulden beglichen und Wiederanschlusskosten nach Sperrung erstattet werden, sofern andere Möglichkeiten der Verhinderung von Energiesperren bzw. der Begleichung von Energieschulden bei Privathaushalten nicht bestehen.
- Zum 01.01.2021 soll entsprechend Hannoveraner Vorbild ein Verein zur Verwaltung eines Härtefallfonds gegründet werden, dessen Träger die Stadt Lübeck ist. Über ihn werden dann nach analoger Prüfung und auf Antrag von Sozialamt, Jobcenter bzw. Betroffenen die Übernahmen bzw. Erstattungen vorgenommen. Der Fonds soll zukünftig über jährlich 100.000 verfügen. Entsprechende städtische Mittel (50.000) sind im Haushalt ab 2020 bereitzustellen.