Vorlage - VO/2019/08186  

Betreff: Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Psychiatriebericht 2017
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in:Dr. Hamschmidt, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
05.11.2019 
12. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Auftrag aus dem Ausschuss für Soziales vom 04.12.2018: „Konzepterstellung für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes zum Psychiatriebericht 2017 (VO/2018/06779).

 


Begründung

 

Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Psychiatriebericht 2017

Auftrag aus dem Sozialausschuss vom 04.12.2018: "Konzepterstellung für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes zum Psychiatriebericht mit der Bitte, den Bericht bis zum September 2019 vorzulegen und vorher mündlich zu berichten". (VO/2018/06779)

Der mündliche Zwischenbericht dazu erfolgte im Sozialausschuss vom 07.05.2019.

 

Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt berichtet:

 

  1. Hohe Priorität (Umsetzung der Forderung wird als sehr wichtig und dringend an die Politik kommuniziert):

 

a)      20 Plätze für eine adäquate nachstationäre Versorgung für Patienten mit langfristigem Unterbringungsbeschluss (geschlossene Pflegeplätze) nach BGB

Die Bereiche Soziale Sicherung und Gesundheitsamt befinden sich diesbezüglich in Gesprächen/Verhandlungen mit verschiedenen Trägern. Zu dieser Thematik hat es am 05.08.2019 ein Gespräch des Sozialministeriums und Psychiatriereferates mit den kommunalen Landesverbänden gegeben. Alle Beteiligten haben den Grunde nach einen Bedarf an einer entsprechenden Einrichtung gesehen, nicht geklärt werden konnte in diesem Gespräch, welche Finanzierungsgrundlage für ein derartiges Angebot greifen würde und wie dieses ausgestaltet werden müsste.

Das Sozialministerium hat vorgeschlagen dieses Thema im Herbst 2019 in einer gesonderten Sitzung des Steuerungskreises mit allen Kreisen und kreisfreien Städten zu erörtern. Ein genauer Termin steht noch aus.


 

b)     5 Plätze in einer Jugendhilfe-Intensiv-Einrichtung

und

c)      Therapeutische Wohneinrichtung(en) für Jugendliche und junge Erwachsene mit  schweren psychischen Erkrankungen, die in den Regeleinrichtungen der Jugendhilfe nicht adäquat versorgt werden (können)

Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt berichtet dazu folgendes:

"Seit unserer letzten Stellungnahme betr. Handlungsempfehlungen hat sich Folgendes ergeben:

Junge Menschen mit psychischen Auffälligkeiten stehen seit langem im Blickpunkt der Jugendhilfe in Lübeck, da eine angemessene Versorgung für diese Zielgruppe oft eine besondere Herausforderung darstellt.

 

Da die Schaffung bzw. Erweiterung oder Anpassung von Einrichtungen einen längeren Zeitraum auch unter sorgfältiger Betrachtung der Jugendhilfeplanung erfordert, hat der Bereich Familienhilfen sich in einem ersten Schritt mit dem Kooperationsprojekt Grenzgänger auf den Weg gemacht.

 

Im Rahmen der Förderung "Grenzgänger" durch das  Sozialministerium Schleswig- Holstein besteht seit Oktober 2017 ein gemeinsames Projekt des Bereichs Familienhilfen/ Jugendamt und der Vorwerker Diakonie als Träger der Inobhutnahme und der Vorwerker  Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendpsychiatrie (KJPP).

Zielgruppe sind pädagogisch und psychisch auffällige junge Menschen, in der Fachdiskussion als Grenzgänger bezeichnet, die mit herkömmlichen Jugendhilfeangeboten nur schwer oder zeitweise gar nicht erreichbar sind. Diese jungen Menschen bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit, um im Spannungsfeld der Inobhutnahme, der Vermittlung in geeignete (Jugend-)Hilfeeinrichtungen und der oft notwendigen psychiatrischen Abklärungen angemessene Begleitung zu erfahren.

 

Die Kooperation beinhaltet im Einzelnen:

-          Verbindliche Kooperationsabsprachen zwischen den Akteuren und Sicherstellung eines angemessenen Informationsflusses unter Wahrung des Datenschutzes, die sowohl bei regelhaften Fallverläufen als auch im Krisenfall ein effektives Miteinander der Helfersysteme ermöglichen

-          Angebot der telefonischen Kurzberatung von Jugendhilfeträgern durch die KJPP bei akuten psychischen Krisen von jungen Menschen in Einrichtungen

-          Einsatz einer Fachkraft bei der Vorwerker Diakonie zur Fallkoordination und -begleitung für "Grenzgänger"

-          Etablierung eines regelmäßigen Austausches zwischen den Beteiligten auch zu fallübergreifenden Kooperationsthemen und Fragestellungen im Kontext psychisch auffälliger junger Menschen

 

Die übrigen Träger von stationären Jugendhilfeangeboten in Lübeck wurden durch Vorstellung des Projektes in der Unter AG der AG 78, Fachgespräch Hilfen zur Erziehung, sowie durch Teilnahme an einem von der Projektleitung veranstalteten Fachtag im November 2018 angesprochen und eingeladen, in eine Ausweitung der Kooperation einbezogen zu werden.

 

Der Bereich steht daher im regelmäßigen Austausch mit der KJPP.

 

Mit Blick auf "psychisch belastete Kinder/Jugendliche bzw. Familien" sind des Weiteren folgende Maßnahmen zu erwähnen:

-          Eine weitere Gruppe für Kinder psychisch belasteter Eltern beim Träger "Die Brücke"

-          Leistungserbringung im Rahmen der SPFH mit besonderem Profil für die Bedarf psychisch kranker Eltern ebenfalls durch "Die Brücke"."


 

 

 

d)     Umsetzung der avisierten Minimalausstattung von Suchtberatungsstellen mit  2 Vollzeitstellen

 

Ist durch die zwei Streetworker-Stellen umgesetzt

 

e)      Schaffung von Wohneinrichtungen/-Möglichkeiten für ältere Abhängige von illegalen Drogen inklusive Pflege (bei Bedarf)

 

Es wurde dazu ein Konzept von der AWO erstellt, wir gehen davon aus, dass diesbezüglich in Kürze ein Antrag gestellt werden wird.

 

f)       Fortsetzung des Projektes "komm mit" (Sprach- und KulturmittlerInnen-Pool) über den 31.07.2018 hinaus

 

Das Projekt wird erfolgreich weitergeführt.

 

g)     Gesicherte, leicht zugängliche und unbürokratische Übernahme der Kosten für DolmetscherInnen in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung geflüchteter Kinder- und Jugendlicher

 

Die Übernahme der Dolmetscherkosten gestaltet sich sehr schwierig, auch die Diskussion auf Landesebene ist schwierig, hierzu sollten seitens der Politik Unterstützung erfolgen. Es wird im Weiteren auf den Bericht "VO 2019/07538-01 - Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten" verwiesen, der am 1.10.2019 dem Ausschuss für Soziales vorgelegt wurde.

 

h)     Schaffung von preis- und lebenswertem Wohnraum

 

Zur Zeit besteht noch ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der für den betroffenen Personenkreis in der Folge zu einem Rückstau bei der stationären Unterbringung in Einrichtungen und Kliniken führt, da eine Verselbständigung in den eigenen Wohnraum noch erschwert wird.

 

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Politik einen Fahrplan entwickelt, wie bis zum Jahre 2022 Baurecht für rund 4.900 Wohneinheiten realisiert werden kann, diesen Plan arbeitet die Bauverwaltung konsequent und engagiert ab. Dem Lübecker Wohnungsmarktbericht 2019 ist zu entnehmen, dass der Lübecker Wohnungsmarkt zwar angespannt ist, aber keine Wohnungsnot besteht. Der Wohnungsbaubedarf kann befriedigt werden. Die Entwicklung der Angebotsmieten wird dargestellt, was relevant für die Wohnungssuchenden ist. In der Statistik wird der tatsächliche Nettozuwachs an Wohneinheiten dargestellt. In der sozialen Wohnraumförderung 2019 ergeben sich folgende Neuerungen:

 

Erhöhung des Zuschusses pro m² Wohnfläche im ersten Förderweg Neubau Mietwohnungen, Erhöhung der Fördermiete im zweiten Förderweg Neubau Mietwohnungen, höhere angemessene Wohnflächen im geförderten Wohnungsbau für Haushalte ab 4 Personen sowie höhere Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigung. Außerdem wird eine Erhöhung der Anzahl preisgünstiger Wohnungen im Bestand durch Sanierung, Modernisierung des Bestandes mit Fördermitteln und dadurch neue oder verlängerte Bindungen sowie Ankauf von Belegungsbindungen erreicht.


 

i)        Notaufnahmeeinrichtung mit 5 Plätzen für obdachlose schwer psychisch erkrankte     Menschen (Systemsprenger/Systemprüfer)

Beim Land hat es ein Gespräch betreffend eines Angebotes für sogenannte Systemprüfer gegeben. Dazu soll es noch im Herbst 2019 eine Sondersitzung des zuständigen  Steuerkreises geben. Der Bedarf an einer (oder mehreren) Einrichtung(en) wird grundsätzlich gesehen, allerdings gehen noch die Meinungen zur Finanzierungsverantwortung auseinander. In Lübeck findet eine solche Einrichtung Interesse, hier sind aber noch weitere Gespräche notwendig.

 

j)        Erhöhung der Platzzahlen in der voll-, teilstationären und ambulanten Versorgung    der Eingliederungshilfe

Bezüglich Autismus-Spektrumstörungen finden Verhandlungen statt. Bezüglich der sonstigen Anforderungen und Platzzahlen müssen noch die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes einfließen, um genauere Aussagen treffen zu können.

 

k)      Interkulturelle Orientierung und Öffnung der Träger in der voll-, teilstationären und    ambulanten Versorgung, um Menschen mit Migrationshintergrund adäquat versorgen zu können.

Bei schwer psychisch belastetem Klientel gestaltet sich dieses schwierig, insbesondere bei Klienten, die nicht deutsch sprechen können. Diesbezüglich sollte sich die Politik bei    den zuständigen Trägern dafür einsetzen, dass diese Klienten aufgenommen werden. Es wird im Weiteren auf den Bericht "VO 2019/07538-01 - Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten" verwiesen, der am 01.10.2019 dem Ausschuss für Soziales vorgelegt wurde.

 

 

2. Nachgeordnete Priorität (Umsetzung der Forderung wird als wichtig an die

Politik kommuniziert):

 

a)      Einrichtung einer Fachstelle für Glücksspiel und Medien

Das Land hat sich diesbezüglich noch nicht bewegt. Die Einführung einer Fachstelle für Glücksspiel und Medien in Lübeck wird wohl nur gelingen, wenn sich die Politik hierfür auf Landesebene einsetzt.

 

b)     Zulange Wartezeiten auf Termine bei den niedergelassenen PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen

Dieses ist ein Bundesproblem, ist aber auf Bundesebene erkannt worden. Es ist zu hoffen, dass die Wartezeiten sich verkürzen werden. Trotzdem ist es wichtig, dass die Politik dauerhaft in ihren Gremien auf das Problem hinweist.

 

 

3. Sonstiges:

 

a)      Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig vom Aufenthaltsstatus mit der Doppeldiagnose psychische Erkrankung/Trauma und Sucht

Diese Thematik wird in diversen Arbeitskreisen und Fachtagungen auf kommunaler sowie er auf Landesebene erörtert. Es wird im Weiteren auf den Bericht "VO 2019/07538-01 - Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten" verwiesen, der am 01.10.2019 dem Ausschuss für Soziales vorgelegt wurde.

 

b)     Berufliche Integration

Die Problematik wird in den entsprechenden Kreisen  besprochen, die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes sind aber weiterhin noch unklar.

 


 

 

 

4. In Bearbeitung:

 

a)      Streetwork für Szenetreffpunkte

Erledigt, die Stellen wurden eingerichtet.

 

b)     Präventionsangebot für SchülerInnen und BürgerInnen an den Lebensschwellen (Renteneintrittsalter)

Die Angebote sind jetzt vorhanden.

 

c) Verzahnung von Eingliederungs- und Jugendhilfe. Vernetzung und gemeinsame Steuerung der Hilfen zwischen Jugendamt, Soziale Sicherung und Sozialpsychiatrischem Dienst.

    Ist erledigt.

 

 

 

 


Anlagen

 

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