Vorlage - VO/2019/08152
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Beschlussvorschlag
Mit der Umsetzung der Maßnahme „Ersatzbeschaffung Volvo Bagger“ wird begonnen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Beschreibung der Maßnahme
Für die Unterhaltungsbaggerungen wird in den Lübecker Häfen ein Volvo Bagger EC 240 LR eingesetzt. Es handelt sich um einen auf einem schwimmenden Ponton stehenden Raupen-Hydraulikbagger mit einer sogenannten Long-Reach-Ausrüstung, um Wassertiefen bis zu 10 m herstellen zu können. Die Besonderheit dieses Baggers ist das geringe Gewicht bei gleichzeitig großer Reichweite und Tiefe. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist dann in dieser Tiefe noch ein entsprechender Arbeitsradius erforderlich, in dem der Bagger Boden entnehmen kann. Dies erfordert eine besonders große und abgestimmte Reichweite.
Der Bagger wurde 2007 beschafft und ist seither ununterbrochen in der Nassbaggerei im Einsatz. Die übliche Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt 8 bis 10 Jahre. Aufgrund des festgestellten Abnutzungszustandes konnte mit intensiver Pflege die Nutzungsdauer noch auf 12 Jahre verlängert werden.
Zur Gewährleistung der Einsatzfähigkeit und Zuverlässigkeit ist jetzt die Ersatzbeschaffung des Baggers vorgesehen.
Hafenbetriebliche Notwendigkeit
Die Unterhaltungsbaggerungen in den Lübecker Hafengewässern sowie an den öffentlichen Liegeplätzen entlang der Bundeswasserstraße obliegen der LPA und sind zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zwingend erforderlich. Daher werden an die Zuverlässigkeit des eingesetzten Gerätes hohe Anforderungen gestellt, um termin- und qualitätsgerecht die nautisch erforderlichen Wassertiefen herzustellen.
Alternativen
Anmietung
Eine Anmietung eines solchen Gerätes (Raupen-Hydraulikbagger mit einer Long-Reach-Ausrüstung) ist über den Mietpark der Baugerätevermieter adäquat nicht möglich und unter Berücksichtigung der notwendigen Betriebsstunden und Einsatzplanung unwirtschaftlich. Es müsste für jeden Bagger für den Baggerponton der LPA jeweils eine Stabilitätsberechnung und ein Krängungsversuch durchgeführt werden, die einen erheblichen Zeitbedarf und erhebliche Kosten verursachen, zudem müsste aufwändig jeweils das Baggerkontrollsystem nachgerüstet werden.
Nichtbeschaffung des Gerätes und Einkauf der Leistungen am Markt
Grundsätzlich sind Nassbaggerleistungen auch am Markt abrufbar. Dies wird im Rahmen von Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen auch genutzt. Im Unterschied zu den Neu- und Ausbaumaßnahmen ist bei der Wassertiefeninstandhaltung jedoch die kurzfristige Sicherstellung der nautisch erforderlichen Wassertiefen im Fokus, um Restriktionen für die Schifffahrt grundsätzlich zu vermeiden. Dieser ganzjährige Verfügbarkeitsanspruch bei relativ geringer Menge je Einsatzort führt bei einer Ausschreibung der Leistung am Markt zu hohen Vorhaltekosten und Risikoaufschlägen. Vor diesem Hintergrund und um hier nicht konjunkturellen Markteffekten zu unterliegen, hat die Hansestadt Lübeck eigene Kapazitäten geschaffen, zu denen der hier zu beschaffende Bagger zählt.
Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung
Die Maßnahme soll ab Oktober 2019 ausgeschrieben werden.
Kosten
Aktuelle Marktbeobachtungen haben einen Beschaffungswert von 250.000,00 EUR netto für das Jahr 2019 ergeben. Dies deckt sich auch mit den Beschaffungskosten von 2007 inkl. Preissteigerung und zusätzlichem Zubehör wie Baggerkontrollsystem.
Die Gesamtkosten in Höhe von 250.000,00 EUR für die Ersatzbeschaffung sind unter dem Produktsachkonto 552001.076.7831000 – Wasser und Hafen, Ersatz Volvo Bagger, Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000,00 EUR, geordnet und freigegeben.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (71 KB) |