Vorlage - VO/2019/06960-01
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrstimmig, entgegen der aufgeführten Beschlussvorlage zu entscheiden.
Begründung
Die Bürgerschaft hat die zwei nachstehend aufgeführten Anträge an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege überwiesen und eine anschließende erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:
- BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Kunst in den Rathaushof
Vorlage: VO/2019/06960
Antrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
den Lübecker Künstler- und Kunsthandwerkerverbänden die ehemalige Gaststätte und mehrere Ladengeschäfte am Rathaushof in der Zeit des Leerstandes als Ateliers und für Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Die Freifläche des Platzes soll dabei auch für künstlerische Aktivitäten zur Verfügung stehen.
- Die Unabhängigen: Ergänzungsantrag zur VO/2019/06960 Bündnis 90/Die Grünen: "Kunst im Rathaushof" Vorlage: VO/2019/07109
Antrag:
Der o.g. Antrag wird wie folgt ergänzt:
Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das den vorgenannten Vorschlag aufgreift und mit dem Konzept des Architektur Forum Lübeck e.V. für eine nicht-kommerzielle Nutzung des Rathaushofes zusammenfügt.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat sich in seiner Sitzung am 19.08.2019 mit den Anträgen befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 19.08.2019 zu TOP 6.2 und 6.2.1:
Frau Weiher erläutert, dass sie bedauere, dass das Projekt nicht mehr realisierbar sei.
Laut Aussage des Gebäudemanagements würden die Räume jedoch schon vorzeitig zur Herrichtung benötigt werden, damit ein Einzug ab Januar ermöglicht werden könne.
Herr Neskovic stellt fest, dass sich der TOP 6.2 erledigt habe.
Es diskutieren Herr Stolzenberg, Frau Dr. Hunecke, Frau Schedel, Frau Senatorin Weiher und Herr Steffen.
Herr Neskovic bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung über den Ergänzungsantrag.
Abstimmungsergebnis:
Die Ausschussmitglieder lehnen den Ergänzungsantrag bei 2 – Jastimmen, 10 – Neinstimmen und 1 Stimmenenthaltung mehrheitlich ab.
Anlagen
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