Vorlage - VO/2019/08120
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Beschlussvorschlag
In einem Artikel vom 24. August 2019 berichten die Kieler Nachrichten unter der Überschrift “Stadt Kiel wirbt für SPD-Wahlkampf” über eine Verbreitung von Wahlkampfterminen eines Bürgermeisterkandidaten über die offiziellen Social-Media-Kanäle der Stadt bzw. der städtischen Marketing-Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Welche Social-Media-Kanäle (z.B. Seiten oder Profile bei Facebook, Instagram, YouTube, Twitter) werden betrieben, die von Mitarbeiter*innen der Stadt oder der städtischen Gesellschaften in Ausübung eines Beschäftungsverhältnisses bei der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft betreut werden?
- Welche Mittel wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgewendet, um Beiträge der unter 1) genannten Auftritte durch sog. “Sponsoring” zu unterstützen (bitte nach Kanal und Jahr gegliedert angeben)?
- Beabsichtigt die Stadt für die Zwecke kommunaler Kommunikation offizielle Social-Media-Kanäle einzurichten (dem Beispiel etwa der Stadt Kiel folgend)? Wenn nein: Warum nicht?
- Gibt es Regelwerke, die die parteipolitische Neutralität der unter 1) genannten Social-Media-Kanäle sicherstellen? Wenn ja: Welchen Inhalts?
- Handelt es sich bei den existierenden Social-Media-Kanälen des Bürgermeisters und der Senator*innen um solche, die in der Verantwortung der Stadt betrieben werden?
- Haben Mitarbeiter*innen der Stadt in den vergangenen 12 Monaten in Ausübung ihrer Beschäftigung bei der Erstellung von Inhalten der unter Ziffer 5) genannten Kanäle mitgewirkt? (Falls ja, bitte jeweils angeben in welchen Fällen)
a) durch das Erstellen und/oder Zur-Verfügung-Stellen von Fotos.
b) durch das Erstellen und/oder Zur-Verfügung-Stellen von Texten.
c) durch das Einstellen von Inhalten auf den betriebenen Kanälen.
Begründung
Anlagen