Vorlage - VO/2019/07889
|
Beschlussvorschlag
Regenwasser ist nachhaltiger zu nutzen. Die Überflutungsgefahr bebauter Gebiete ist zu verringern. Der vorgestellte Maßnahmenkatalog ist zu erweitern. Das vorläufige Ergebnis der Umsetzung ist vor Ablauf der Legislaturperiode der jetzigen Bürgerschaft vorzulegen.
- Umwelt-Beratung von Bauherren
- Kein neues Flachdach ohne Begrünung (Garagen, Gewerbebauten, Wohnhäuser)
- Entsiegelung asphaltierter Flächen, z. B. Industriebrachen
- offenporiger Aufbau von Stellplätzen
- Aufstellung von Pflanzcontainern auf zwingend notwendig versiegelten Flächen, Baumreihen/Knicks auf großen versiegelten Flächen
- Ölabscheider für Parkplätze großer Handelsbetriebe
- Neubauten mit Regenwassertanks/Zisternen oder Versickerung bei durchlässigem Boden
- Kein Gartengrundstück ohne Regentonne
- Verwendung von Regenwasser für Bewässerung, WC-Spülung und für Waschanlagen
- Forschung an Uni HL für eine weitere Klärstufe unterstützen, um Medikamente und Mikroplastik herauszufiltern
- Gesetzesvorstöße gegen die Verwendung von Pestiziden durch Privatleute unterstützen
- Nach neuerlicher Informationskampagne Geldbußen gegen Anwender von Streusalz verhängen
- Belastung der Trave durch „Mischwasser“ abbauen
- Lübecker Brunnen vor Nitratbelastung durch Gülle schützen
- Auf Sondermülldeponie Ihlenberg einwirken, die Belastung des Grundwassers zu verringern
- Die Studie „Rain Ahead“ hat 2016Stadtgebiete benannt, wo ein Risiko für Hochwasser besteht. Konsequenzen: Anlage von Poldern, z. B: Wiesen am Lauerholz, um zunehmende Starkregen-Einträge abzupuffern. Die Kapazität der Rückhaltebecken reicht dafür nicht aus. Das gilt ebenfalls für das Baugebiet Volksfestplatz. In der dicht bebauten Altstadt könnte man unter Parkplätzen (z. B. Kanalstraße) unterirdische Speicher anlegen. Diese Speicher (Zisternen) können zugleich zur Bewässerung von Grünflächen und als Löschwasser genutzt werden.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
|
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: Nicht relevant |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: §16b GO-SH |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: Nicht bezifferbar |
| Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Einwohnerversammlung hat am 24.06.2019 mit Mehrheit den o. g. Antrag von Herrn Sintram-Nölting beschlossen.
Anlagen