Vorlage - VO/2019/07887
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Beschlussvorschlag
- Die bestehenden Fernwärmenetze und Blockheizkraftwerke sind bis 2025 auf Erneuerbare Energien umzustellen. Bei Neubaugebäuden ist zwingen eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbaren Energien vorzusehen. Zur Vorbereitung dieser Umgestaltung ist ein Wärmekosten für Lübeck zu erstellen, das Wärmeverbräuche und Wärmeerzeugung darstellt.
- Zur Ausschöpfung der Solarenergie ist für Lübeck ein Solarkataster zu erstellen oder ggf. bundesweit zu fordern.
- Für Neubaugebiete ist durch Grundstückskaufverträge und andere Vereinbarungen zumindest Klimaneutralität bei Wärmer und Strom vorzusehen, besser Passivhausstandard. Für den Altbaubestand wird die Verwaltung aufgefordert, bei den Haushaltsberatungen 2019 und 2020 Mittel für Investitionen im Energieeffizienz einzuwerfen (Anreizprogramm).
- Die Klimaschutzleitstelle ist zu einem effektiven Klimaschutzmanagement mit größerem Personal auszubauen und bei allen klimarelevanten Entscheidungen der Verwaltung und der Bürgerschaft zwingend zu beteiligen.
- Der Bereich der unteren Baubehörde ist ebenfalls personell aufzustocken, damit effektiv nach ENEVO (EnergieeinsparVO) in der Zusammenarbeit mit den Kaminkehrern über 20 Jahre alte Ölheizungen aus Lübecker Heizkellern verschwinden.
- Die Lübecker Straßenbeleuchtung ist zügig auf LED umzustellen, was nicht nur den Klima nutzt, sondern auch älteren und behinderten Menschen hilft.
- Der Stadtverkehr Lübeck wird aufgefordert, nicht nur bei Bussen auf E-Mobilität zu setzen, sondern auch intelligente Lösungen mit Wasserstoffantrieb zu berücksichtigen.
- Die Stadt Lübeck als ein Anteilseigener der Stadtwerke Lübeck sollte darauf dringen, dass die Stadtwerke Lübeck ihre Strom- und Wärmeversorgung bis 2025 auf Erneuerbarer Energien umstellen. Dazu sollten die Stadtwerke Lübeck auch auf ihren Anteilseigener, die Stawag Aachen einwirken, dass dieser seine Anteile an Steinkohleinvestitionen (Trianel) verkauft.
Alle Maßnahmen sollten gemeinsam mit den Lübecker Bürger/innen entwickelt werden ggf. bei Wärmenetzen in neubaugebieten nicht nur mit Ausschluss- und Benutzungszwang, sondern durch Überzeugungsarbeit und Beteiligung der Bürger/innen über Bürgerenergiegenossenschaften
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: §16b GO-SH |
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Finanzielle Auswirkungen: Nicht bezifferbar |
| Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Einwohnerversammlung hat am 24.06.2019 mit Mehrheit den o. g. Antrag von Herrn Wiese beschlossen.
Anlagen