Vorlage - VO/2019/07202-02
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Beschlussvorschlag
Der Parkplatz Leuchtenfeld wird grundlegend saniert, um eine mängelfreie Nutzung für die Zeit bis zur Umgestaltung der Fläche als Landschaftspark zu erreichen. Die Kosten werden durch die Parkgebühren refinanziert. Die Umsetzung der Planungen für einen Land-schaftspark ist ab 2024 vorzunehmen.
Begründung
Im Mobilitätskonzept Travemünde werden als Voraussetzung für die Umgestaltung des Leuchtenfeldes in einen Landschaftspark als Kompensation für die entfallenden Parkplätze die Standorte Lotsenberg und Godewind genannt. Für diese Parkplatzprojekte werden z.Zt. Investoren gesucht, denen die fraglichen Flächen im Erbbaurecht überlassen werden sollen. Gespräche wurden geführt, führten aber bisher zu keinem Ergebnis. Mangelnde Rentabilität! Da die Stadt einem privaten Investor der städtischen KWL den Vorzug gibt, hat sie auf den Zeitpunkt einer Investitionsentscheidung keinen Einfluss. Die vorgelegte optimistische Terminplanung, bereits 2023 das Leuchtenfeld umgestalten zu können, ist deshalb zu hinterfragen.
Statt der wenig effizienten jährlichen Instandsetzung des Parkplatzes Leuchtenfeld werden die Flächen für eine mittelfristige Nutzungsdauer hergestellt. Aus Gründen der Amortisation für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (Parkgebühren ca. 330 Tsd. € p.a.). Der zu betreibende Aufwand ist dementsprechend auf diese Nutzungsdauer auszurichten.
Dies bedingt eine Realisierung des Landschaftspark nicht vor 2024.
Mit der Entscheidung, den Landschaftspark nicht vor 2024 zu realisieren, eröffnet sich die Möglichkeit, den Parkplatz so herzurichten, dass die jährliche provisorische und unwirt-schaftliche Instandsetzung entfällt, und zwar zugunsten einer dauerhaft verkehrssicheren und benutzerfreundlichen Parkfläche. Damit würde das jahrelang bestehende Provisorium mit Schlaglöchern und Überflutungen auch unter dem Aspekt der Versicherungspflicht ein Ende nehmen.
Anlagen
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