Vorlage - VO/2019/07850
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Beschlussvorschlag
Anfrage zum Themenfeld Fortbildungen in der Kindertagespflege
Gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII umfasst die Förderung in Kindertagespflege auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen. In Lübeck müssen Tagespflegepersonen jährlich 20 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung nachweisen. Ende des Jahres erhalten sie für das Folgejahr einen Gutschein der BQL für die kostenlose Teilnahme an 20 UE bei der BQL. Alternativ können Tagespflegepersonen auch Kurse bei anderen Weiterbildungsträgern selber finanzieren, über die Anerkennung dieser Fortbildungen entscheidet eine für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständige*r Mitarbeiter*in der Hansestadt Lübeck.
In Lübeck sind seit mehreren Jahren rund 300 Tagespflegepersonen tätig, so dass sich hierfür ein rechnerischer UEenbedarf von mind. 6000 UE ergibt.
Für das Jahr 2019 sind im Online-Kursangebot der BQL 69 Kursangebote (insgesamt 385 UE) in den vier Themengebieten:
- Recht, Finanzen, Marketing
- Gesundheit und Ernährung
- Kreatives / Spiel / Musik / Bewegung
- Kommunikation / Psychologie / Pädagogik
gelistet.
Teilnehmendenzahlen für die einzelnen Kurse sind im Online-Portal nicht angegeben, es werden aber die noch freien Plätze in den jeweiligen Kursen sowie ggf. das Entfallen eines Kurses angezeigt, sofern der Ausfall bereits vor dem Unterrichtstermin bekannt ist.
In den Bereichen „Recht“ bzw. „Gesundheit“ umfasst das Angebot zum größten Teil sog. Pflichtkurse. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie an einer Fortbildung zum Thema „Schutzauftag bei Kindswohlgefährdung“ müssen Tagespflegepersonen im Zwei-Jahres-Rhythmus nachweisen.
Aufgrund von Hinweisen aus der Kindertagespflege sowie der Durchsicht des Kursportales der BQL sind verschiedene Fragen aufgetreten, um deren Beantwortung wir bitten:
- Nach welchen Kriterien werden
- die Fortbildungsthemen ausgewählt?
- die Gesamtheit aller UE geplant?
- die Zahl der Plätze in einer Veranstaltung festgelegt?
- Wie erfolgt die Auswahl der angebotenen Themen, die nicht Pflicht-Fortbildungen sind?
- Wie wird versucht, von Tagespflegepersonen geäußerte Wünsche hinsichtlich der Fortbildung-Themen sowie dem Wunsch nach Fortbildungen durch Fachleute wie z.B. Anwälte, Therapeuten etc. umzusetzen?
- Nach welchen Kriterien wird über die Anerkennung von Fortbildungen, die Kindertagespflegepersonen bei anderen Bildungsträgern organisieren, entschieden? Gibt es hierfür bekannte Richtlinien oder ähnliches?
- Fortbildungskurse der BQL finden ausschließlich in den Zeiten Mo – Fr 16:45 -21:15 h sowie samstags in der Zeit zwischen 9:00 und 17:00h statt. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im Rahmen der Randzeiten- und Wochenendbetreuungen Tagespflegepersonen die Betreuung früher beenden oder ganz ausfallen lassen müssen.
a) Gibt es hierfür eine Vertretungsregelung für die Kinder und wie wird diese geregelt?
b) Wie wird der Stundenausfall durch die notwendige Absage der Rand- und Wochenendbetreuung für die Fortbildungszeiten für die Tagespflegeperson finanziell geregelt?
- Das Fortbildungsjahr der BQL beginnt 2019 am 15.01. und endet am 27.11.2019, in den Schulferien finden keine Kurse statt. Warum nicht?
Begründung
Anlagen